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Forderungsschreiben an Minister Faßmann – Einwände gegen Schulerlässe

Die Familienallianz hat zusammen mit der Kinderschutz – Initiative Vorarlberg ein Schreiben an Minister Faßmann gerichtet und Einwände gegen zwei Schulerlässe (Sexualpädagogik und „Gleichstellung“)  erhoben und Forderungen gestellt.

Wir wenden uns aufgrund der gegebenen Aktualität der Überprüfung von außerschulischen Aufklärungsvereinen mit der dringenden Bitte um eine Neukonsolidierung des Grundsatzerlasses Sexualpädagogik sowie eine Beendigung der derzeit unrechtmäßigen Aufklärungspraxis durch externe Sexualpädagogen an Herrn Minister Faßmann.

Unsere Plattform dokumentiert zahlreiche Elternberichte, die von ihren durch schulischen Sexualunterricht verstörten Kindern berichten. Wir haben immer wieder hier auf dieser Seite berichtet.

Der Fachbeirat unseres Vereines und der Kinderschutz – Initiative Vorarlberg ist zur Erkenntnis gekommen, dass unter anderem gegen das Schulrecht und gegen das Indoktrinationsverbot verstoßen wird.  Lesen Sie hier unsere Forderungen an das Bildungsministerium im Original: Schreiben an Bundesminister Dr. Faßmann

Zusammenfassend fordert die Familienallianz eindringlich Minister Faßmann auf,

  • den Grundsatzerlass Sexualpädagogik durch ein wissenschaftliches Komitee namhafter Experten aus sämtlichen Fachbereichen im Hinblick auf die dargestellten Probleme zu überarbeiten und
  • die Familienallianz bezgl. der Benennung der personellen Zusammensetzung zu konsultieren bzw. eine transparente, interdisziplinäre Vorgehensweise der Benennung einzuschlagen;
  • ein Rechtsgutachten über die dargelegten verfassungsrechtlichen Probleme beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in Auftrag zu geben;
  • einen Erlass betreffend die Anwendung des Beutelsbacher Konsens/Indoktrinationsverbot betreffend die Sexualerziehung zu verabschieden sowie
  • die Outsourcing-Praxis von externen Aufklärungsvereinen rechtskonform zu gestalten und vollkommene Transparenz der Sexualerziehungsunterlagen sowie der Unterrichtsgestaltung zu fordern.

 

Gleichzeitig erging das Schreiben an alle Bildungsdirektoren, an das Kabinett von Kanzler Sebastian Kurz und den Verfassungsdienst.

 

 




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Wunderkunde – Unterrichtsmaterial

Wir haben dieses Unterrichtsmaterial erarbeitet, um altersgerechte und entwicklungssensible Sexualkunde, sowie Missbrauchsprävention für die 4. Klasse Volksschule anzubieten. Mitgearbeitet haben Eltern, eine Künstlerin, eine Studentin, Pädagogen und ein Facharzt.

So wird das Lapbook (Schulmaterial) von Schülern angefertigt:

 

Die Wunderkunde besteht aus:

 

 

  • Begleitheft (Leporello) für Eltern kann zum Selbstkostenbeitrag von 3 € (Staffelpreise ab 25 Stck. möglich) direkt bei uns bestellt werden info@sexualerziehung.at)

 

 

 

Alle Versionen für Deutschland und die deutschsprechenden Nachbarländer gibt’s hier

AnleitungWunderKunde_DT

ArbeitsblaetterWunderkunde_DT

LapbookWunderKunde_DT

 

Lapbook Wunderkunde (Schulmaterial) : Ansicht von außen

 

 

 

 

Lapbook Wunderkunde:  Ansichten von innen

 

 

 

 

 

 

 

Hier kann man sehen, wie das Lapbook hergestellt wird:  Der Film (2:32 Min.)  über das Wunderkunde – Lapbook 

Ein Lapbook ist eine hochmotivierende Präsentationsform: Es ist eine kleine oder größere Mappe, die sich mehrfach aufklappen lässt und in die kleine Faltbüchlein, Taschen, Klappkarten, Umschläge mit Kärtchen usw. eingeklebt sind und so immer wieder neue Überraschungen bietet.

 

 

 

Für den Inhalt verantwortlich: Bettina Unger und Leni Kesselstatt




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Haben kleine Kinder eine „Sexualität“?

Dr. Christian Spaemann gibt Antworten zu dieser wichtigen Frage:




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Das Schamgefühl: ein Schutz des Körpers, seine Würde zu bewahren

Der Begriff Scham wird in der gängigen Sexualerziehung oftmals als etwas Altmodisches und Verzopftes hingestellt, als etwas, das unbedingt überwunden gehört.

Kindern das Schamgefühl „abzutrainieren“ heißt, sie einer natürlichen Grenze zu berauben. Eine Grenze ist wichtig : „bis dahin und nicht weiter“. So fühlt man sich als Kind, als Pubertierender, als junger Erwachsener sicher und kann diese persönliche Grenze bei Bedarf verteidigen. Gutes Erkennen seines eigenen Schutzraumes innerhalb dieser Grenzen stellt wiederum einen guten Schutz vor Missbrauch dar.

Wir Eltern können unser Kind darin unterstützen, indem wir sein natürliches Schamgefühl, das sich bei einem Kind jederzeit einstellen kann, respektieren.

 

Objektive Missbrauchsprävention

Wir Eltern sollten auch mit unserem Kind darüber sprechen, wo die persönliche Grenze ist, als echte Prävention vor Missbrauch. Das heißt, wir Eltern nehmen unsere Aufsichtspflicht wahr und stellen objektive Regeln auf, ab wann und wie sich unser Kind wehren sollte.

(Bei der „subjektiven Missbrauchsprävention“ die weit verbreitet ist, wird es dem Kind überlassen, sich zu wehren, „wenn es ein ungutes Gefühl bekommt“, was eine häufige Überforderung des Kindes darstellt).

 

Mehr zum Thema und ein Video auf dem Blog „Briefe an Leonie“ https://briefeanleonie.net/23-beitrag-gibt-es-die-scham-wirklich/

Kapitel 23 – Gibt es Scham wirklich?




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Lehrer müssen bei Workshops anwesend sein

Einen für uns Eltern wichtigen Schulerlass ( Erlass Einbeziehung außenstehender Personen in den Unterricht.pdf) veröffentlichte der Landesschulrat für die Steiermark am 10.11. 2017: es geht um die Anwesenheitspflicht der Lehrpersonen bei Workshops.

Im Erlass wurde neuerlich bestätigt, was vielerorts sehr  unterschiedlich gehandhabt wird, und nun hoffentlich geklärt wurde: Lehrer müssen, auch bei Workshops, in der Klasse  bleiben.  Man kann also beim Lehrer nachfragen ob der Sexualworkshop kindgerecht und entwicklungssensibel vorgebracht wurde. Aus den hier beschriebenen Berichten sind wir Eltern sehr vorsichtig geworden (siehe unsere Elternberichte).

Diese Anwesenheitspflicht gilt übrigens selbstverständlich für ganz Österreich.

Hier die  entscheidende Textpassage:

„…Die Lehrkraft ist für die Zeit der Durchführung eines „Workshops“ nicht von ihren Hauptaufgaben, nämlich der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie der Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts, entbunden. Es wird somit nicht nur die gänzliche Anwesenheit der Lehrer/innen vorausgesetzt, sondern den Lehrer/innen obliegt weiterhin die Unterrichtsarbeit (z.B Vor – und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung unter Einbeziehung der außerschulischen  Personen).“

UPDATE: Einen Erlass zu diesem Thema gab auch der Landesschulrat in Niederösterreich (Juni 2017) heraus, lesen Sie hier:  Einbindung-außersch.Experten NÖ.pdf

Lesen Sie hier die die maßgeblichen Passagen: „….Außerschulische Expertinnen unrl Experten werden von den Lehrerinnen und Lehrern in den Unterricht nur miteinbezogen, d.h. es wird damit nicht nur die gänzliche Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts vorausgesetzt, sondern den Lehrerinnen bzw. Lehrern obliegt weiterhin die Unterrichtsarbeit (z.b. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten). Durch die Einladung der Expertinnen und Experten kann die Unterrichtserteilung nicht an diese gänzlich delegiert werden..“