1
Hotline 01 22 99 999 info@sexualerziehung.at

WHO, BZgA und IPPF


WHO, BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Deutschland) und IPPF (International Planned Parenthood)

 

BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Deutschland) und WHO werden als Quelle für die „neue“ Sexualpädagogik im österreichischen Schulerlass angegeben. Diese „Standards zur gesundheitlichen Aufklärung in Europa“, dienen im deutschsprachigen Raum als Basis für die heutige Sexualpädagogik, so auch für unseren Erlass (2015) in Österreich.  Die Standards haben keinerlei rechtliche Legitimität und sind daher in Österreich auch nicht verbindlich. Das BZgA  ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und befindet sich in Köln und sieht ihre Aufgabe in der gesunheitlichen Aufklärung, u.a. auch Sexualaufklärung, basierend auf der Gendertheorie. Lesen Sie hier mehr zur  Gendertheorie . IPPF (International Planned Parenthood) ist die weltweit am meisten verbreitete Abtreibungsorganisation.

Die WHO Standards und ihre Inhalte

„..Die WHO arbeitet – sowie auch die gesamte Sexualpädagogik – mit dem geistigen Gedankengut, der Mensch habe ab der Geburt ein Bedürfnis nach sexueller Betätigung und ein „Recht“ darauf. Die Erwachsenen sollen diese Bedürfnisse von Anfang an stimulieren, mit dem Kind in jeder Altersstufe über die sexuellen Vorgänge im Detail sprechen und ihnen Gelegenheit geben, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben. In einer übersichtlichen Tabelle wird die altersgemäße sexuelle Bildung so dargestellt:

  • Das unter vierjährige Kind hat ein Recht, Nacktheit zu erforschen und neugierig zu sein.
  • Ab vier Jahren wird das Kind in gleichgeschlechtliche Beziehungen eingeführt. Es wird mit den verschiedenen Zerfallsformen von Familie vertraut gemacht
  • Zwischen 6 und 9 Jahren wird es über Sex in den Medien aufgeklärt, weiter zur Masturbation angehalten und über die sexuellen Rechte von Kindern aufgeklärt
  • Zwischen 9 und 12 Jahren macht es die ersten (?) sexuellen Erfahrungen , wird über Verhütungsmethoden unterrichtet, über Lust, Masturbation und Orgasmus, über den Unterschied zwischen gender identity und dem biologischen Geschlecht, über sexuell übertragbare Krankheiten und die nationalen Gesetze bezüglich der sexuellen Rechte des Jugendlichen.
  •  Zwischen 12 und 15 Jahren wird das Kind auf das „erste Mal“ vorbereitet, weiter über „Lust, Masturbation und Orgasmus“ aufgeklärt und über das „Recht auf Abtreibung“.“ (Gabriele Kuby  „Die sexuelle Revolution“)

 

Lesen Sie hier einen Auszug aus den „Standards“:

0-3 Jahre
  •  Die sexuelle Entwicklung der Kinder beginnt mit der Geburt
  • Sie entwickeln eindeutige Vorstellungen davon, „was ein Junge tut“ und „was ein Mädchen tut“ (Geschlechterrollen)
  • Das Kind hat ein Recht, Nacktheit zu erforschen und neugierig zu sein
4-6 Jahre
  • Anerkennung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Anerkennung der Vielfalt von („Familien“-)Beziehungen
  • Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers;
  • frühkindliche Masturbation
  • über sexuelle Themen sprechen (kommunikative Kompetenzen)
  • sexuelle Gefühle (Nähe, Lust,Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle
  • Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts
  • Anerkennung von Vielfalt
  • gute und schlechte Erfahrungen mit dem eigenen Körper (Was fühlt sich gut an? )
  • Anerkennung der verschiedenen Normen zur Sexualität
6-9 Jahre
  • mit Sex in den Medien umgehen können
  • Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers (Masturbation, Selbststimulierung)
  • Verständnis für „akzeptablen Sex“ (konsensual, freiwillig, gleichberechtigt, altersgerecht, kontextadäquat und unter Wahrung der Selbstachtung)
  • das Recht, sich selbst zu verwirklichen
9-12 Jahre
  • Erste sexuelle Erfahrungen
  • Einführung in Verhütung und Orgasmus
  • Genderorientierung
  • Masturbation, Orgasmus
  • sexuelle Rechte, laut IPPF-und WHO-Definition
12-15 Jahre
  • Vorbereitung auf das „erste Mal“
  • Rollenerwartungen u. Rollenverhalten hinsichtlich sexueller Erregung u. geschlechts-spezifischer Unterschiede
  • Recht auf Abtreibung
  • Coming-out und Homosexualität
  • Sex sollte konsensual,freiwillig, gleichberechtigt,altersgerecht, kontextadäquat sein; die Selbstachtung sollte gewahrt bleiben)

 

Hier finden Sie einige Zeitungsartikel aus Deutschland, wo diese „Standards“ bereits als Schulrichtlinien gelten:
http://www.dijg.de/sexualitaet/sexuelle-vielfalt-neue-schulrichtlinien/#c2314

https://schreibfreiheit.files.wordpress.com/2014/10/sex-in-grundschulen.pdf Achtung – pornografische Bilder!

Kritik an der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Deutschland
http://www.focus.de/familie/schule/unterricht/report-muessen-kinder-alles-wissen_id_3552105.html