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Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier  unsere Analyse:

Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019  „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“            (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)

Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.

Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen

Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont. (mehr …)

Neuer Erlass soll Situation in Schulen besser regeln – Eltern bekommen Unterstützung

Neuer Erlass soll Situation in Schulen besser regeln – Eltern bekommen Unterstützung

Auf der Online Seite Vol.at ist heute abend ein Interview mit Generalsekretär Martin Netzer erschienen. In den nächsten Tagen soll ein neuer Erlass erscheinen, der Missstände in den Schulen, wir berichteten schon öfters, beseitigen soll.

Aufsichtspflicht des Lehrers

Bisher war es sehr oft üblich, Lehrpersonen aus den Klassen zu schicken, damit sich Kinder „öffnen könnten“.  Das war zwar nicht gesetzeskonform, aber üblich und soll sich nun ändern: “Die Lehrperson muss im Unterricht drinnen sein und einschreiten, wenn etwas nicht kompatibel ist”, so Netzer.

Information für Eltern

Netzer: “Es muss mitgeteilt werden, welcher Verein kommt und was er macht. Eltern müssen artikulieren können: Lieber Lehrer, uns wäre lieber, wenn du das selbst machst.”  Das ist ein Novum! Viele Eltern konnten sich bisher nicht anders wehren, als ihre Kinder vom Unterricht fernhalten, das hat nun ein Ende.  Eltern haben auch die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie einen Verein „von außen“ überhaupt wollen: “Wenn sich die Mehrheit dagegen ausspricht, wird es nicht stattfinden“, so Generalsekretär Netzer im Interview.

Clearingstelle

An den Bildungsdirektionen wird über die Schulaufsicht außerdem eine Clearingstelle eingerichtet, die Lehrer bei Fragen konsultieren können. “Da können Schulen beraten werden, ob der konkrete Verein bekannt ist und welche Erfahrungen es mit ihm gibt.” Außerdem könnten Lehrer dort Unterlagen vorlegen und begutachten lassen.

“Wenn die Bildungsdirektion von fünf Schulleitern den Hinweis kriegt, dass da etwas schräg abläuft, dann muss die Behörde einschreiten” sagt Martin Netzer im Interview.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel: www.vol.at/teenstar-kontroverse-ministerium-lenkt-ein/6101564

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