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Hotline 01 22 99 999 info@sexualerziehung.at

Externe Vereine – Akkreditierungsverfahren

Alle externen Vereine oder Einzelpersonen, die an den Schulen zum Thema Sexualpädagogik unterrichten wollen, werden nun von einer eigens dafür eingerichteten „Qualitätsstelle Sexualpädagogik“ geprüft. Diesem Board sollen 5 Mitglieder angehören.

→ Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)

 

Diese Geschäftsstelle Sexualpädagogik wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen. Auf dieser Seite werden auch die Grundlagen der Qualitätssicherung angeführt  (Die Qualitätssicherung basiert auf den Grundlagen der Standards für Sexualaufklärung in Europa, des Grundsatzerlasses zur Sexualpädagogik und den aktuellen Lehrplänen).

Weiter steht:

Denn die schulische Sexualpädagogik soll:

  • altersgerecht sein,
  • sich an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen orientieren,
  • auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren,
  • einen positiven Zugang zur Sexualität fördern,
  • das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vielfalt der Lebensformen beachten.

Hier geht es zur Seite:

Geschäftsstelle Sexualpädagogik

 

Die eingereichten Angebote werden von  Experten geprüft und bei einer positiven Beurteilung den Schulen zur Auswahl zur Verfügung gestellt.

Bevor ein Verein oder eine Person geprüft wird, muss eine Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik unterschrieben werden.

Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik

 




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Pornos sind wie Actionfilme

Eine Mutter schrieb uns  vor wenigen Tagen folgenden Bericht:

Zusammenfassung vom Workshop mit dem Titel „Missbrauchsprävention und Aufklärung“ vom Verein selbstbewusst (Salzburg) in der 4. Volksschulklasse

Dadurch, dass vorab ein online-Elternabend stattfand, bekam ich einen sehr guten Eindruck über den Inhalt des Workshops und kann daher ziemlich genau widergeben, welche Informationen die Kinder erhalten haben. Einige Eltern bestätigten mir im nachhinein ebenfalls diese Inhalte, die sie von ihren Kindern hörten.

  • Am Stundenanfang durften die Kinder  hinausschreien welche Wörter sie noch – außer Geschlechtsverkehr – kennen. Laut einer Schülerin fielen schlimme Schimpfwörter (ficken, bumsen, etc.).
  • Es wurde den Kindern bereits am Anfang erklärt, dass sexueller Missbrauch hauptsächlich in der eigenen Familie stattfindet.
  • Erwähnt und genauestens definiert wurden die Arten der Sexualität
    (Heterosexuell, Homosexuell, Bisexuell, Asexuell, Transsexuell). Mehrmals wurde wiederholt, dass in jeder Schulklasse mindestens 1-2 Kinder sitzen, die homosexuell sind.
  • Es wurde den Kindern wiederholt gesagt, dass jede Art der Sexualität normal sei. Es sei nur wichtig, dass sich das Gegenüber in einen verliebt, egal ob Bub/Mann oder Mädchen/Frau.
  • Das Thema Pornographie wurde kurz angeschnitten. Es wurde den Kindern mitgeteilt, dass Pornos wie Actionfilme sind.
  • Die Mädchen wurden motiviert einen Spiegel zu nehmen und sich die Scheide genau anzusehen bzw. sich zu berühren.
  • Geschlechtsverkehr wurde genau erklärt und dass man sich den Orgasmus wie ein Feuerwerk vorstellen kann.
  • Es wurde den Kindern genauestens erzählt wie Mann und Mann bzw. Frau und Frau Kinder bekommen können. Das fand in der letzten Stunde statt, in der eigentlich über Missbrauchsprävention gesprochen hätte werden sollen.
  • Ebenso in der letzten Stunde wurden Kondome ausgepackt und gewissenhaft angeschaut. Den Schülern wurde detailliert erklärt wie und wann man diese verwendet und es wurden Geschäfte genannt wo man Kondome kaufen kann (DM, Müller, Interspar).
  • Für die Mädchen wurde die Pille kurz erwähnt bzw. nannten die Vortragenden die Pille Tablette.

Die Kinder wollten am nächsten Tag mit der Lehrerin nicht mehr über diese Themen sprechen. Den meisten Schülern war es laut eigenen Aussagen zu peinlich bzw. „zu pervers“.

Einige Eltern waren mit den Themen nicht einverstanden und versuchten vorab, dass der Workshop nur auf das Notwendigste gekürzt wird. Der Verein war jedoch nicht kompromissbereit.

 

Wir danken der Mutter sehr herzlich, die uns diesen Bericht geschickt hat. Wir wollen ihre Anonymität vollens bewahren, wie vereinbart.

Es bleibt für uns die Frage offen, warum Eltern ihre Kinder an solchen Workshops teilnehmen lassen obwohl sie die Inhalte davor am Elternabend (es wurde sogar ein Film vorgespielt) vermittelt bekommen?  Wir wissen dass die Referenten sehr geschickt den Eltern vermitteln, dass auch ihnen das Kindeswohl am Herzen liegt. Beurteilen Sie selbst, wenn Sie diesen Bericht lesen, ob das hier noch der Fall ist. Bedenken Sie, dass das Ganze in der 4. Klasse Volksschule (9-10 Jährige) stattgefunden hat.

Wenn die Scham des Kindes gebrochen wird, die eigentlich ein Schutz sein soll, dann wirken Kinder verändert, wie „wenn man ihnen die Kindheit gestohlen hätte“… dann ist es zu spät.

Liebe Eltern, bitte versuchen Sie sich mit anderen Eltern zu verbünden und solche Workshops zu verhindern! Es geht um das Wohl und die Würde unserer Kinder!

Lesen Sie auch diesen Artikel über Pornographie hier.




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Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier  unsere Analyse:

Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019  „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“            (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)

Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.

Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen

Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont.Insbesondere wird die exklusive Unterrichtsverantwortung des Lehrers erläutert, wonach das Einbinden außerschulischer Organisationen ausschließlich dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes dienen darf. Diese sollen den rechtlichen Grundlagen entsprechen und in der notwendigen Qualität erfolgen. Auch sind die verfassungsrechtlich verankerte Schulgeldfreiheit (der Workshop darf für die Eltern nichts kosten) sowie die unentwegte Aufsichtspflicht der Lehrer betont worden.

Unerfreuliche Bestätigung der unwissenschaftlichen „Sexualpädagogik“

Wir hatten gehofft, dass vor allem die inhaltliche Problematik der Workshops durch das Rundschreiben gelöst wird. Leider ist das nicht geschehen. Die umstrittene Sexualpädagogik der Vielfalt wurde nunmehr durch das ÖVP-geführte Ressort zum schulischen Standard erhoben, und das ab frühester Kindheit! Da nützt es auch wenig, wenn der Lehrer angehalten wird, den Lehrstoff dem „Stand der Wissenschaft“ entsprechend zu vermitteln, denn als „wissenschaftlich“ sehen sich die Sexualpädagogen der Vielfalt ebenso.

Auch in Kindergärten

Der staatliche Bildungsanspruch auf Sexualität wird nicht nur auf Schüler ausgedehnt, sondern setzt bereits bei der ersten staatlichen Institutionalisierung des Kindes, nämlich ab Kindergarteneintritt, ein.  Dies wird in der Sichtweise der Sexualpädagogen der Vielfalt damit gerechtfertigt, dass Kinder von Anbeginn sexuelle Wesen seien und daher sexuelle Kompetenzen benötigen. Der sexuelle Bildungsauftrag, mag er auch teilweise durch Prävention zum Missbrauch getarnt sein, ist mit Sicherheit keiner für Kindergärten, denn diese haben laut Verfassung keinen Bildungsauftrag.

Aberkennung der primären Sexualerziehungsverantwortung der Eltern

Die Sichtweise, dass Eltern der primäre Sexualerziehungsauftrag zuerkannt wurde, wie es im Rundschreiben „Sexualerziehung in den Schulen (1990)“ noch formuliert war, ist mit der Verabschiedung des Grundsatzerlasses 2015 stillschweigend zugunsten einer stark geschwächten elterlichen Verantwortung ausgetauscht worden. Das aktuelle Rundschreiben bestätigt, dass nicht den Eltern die Erstverantwortung in dieser „Bildungsaufgabe“ zuerkannt wird, sondern der Schule. Dadurch wird auch die Selbstwahrnehmung der Eltern gegenüber ihrer Verpflichtung geschwächt.

Ungelöste Subventionierungsfrage der externen Vereine

Zur Schulgeldfreiheit ist zu bemerken, dass die sexualpädagogischen Vereine mit genderideologischem Hintergrund seit Jahren durch die öffentliche Hand großzügige finanzielle Unterstützungen bekommen.  Wir erwarten, dass es durch den Wegfall des sogenannten „Restbeitrages“ für Eltern in den Schulen zwar mancherorts Finanzierungsschwierigkeiten für die Vereine geben wird, jedoch auch die realistische Gefahr besteht, die bestehenden Subventionierungen zu verstärken.  Den einzigen Verein, den es vermutlich trifft, ist TeenSTAR, weil dieser Verein bis dato keinerlei finanziellen Mittel der öffentlichen Hand bekommt.

Clearingstellen länderspezifische Kontrollinstanzen

Die im Rundschreiben neu eingeführten Clearingstellen haben eine „informative“ Funktion betreffend Seriosität, Qualität und Organisation der Vereine inne. Faktisch bedeutet dies, dass sie nunmehr über die schulische Zusammenarbeit „verbindlich“ entscheiden können. Es wird daher auf das Mandatsverständnis der jeweiligen Bildungsdirektion ankommen, ob auch Vereine, welche nicht auf den Prämissen der Sexualpädagogik der Vielfalt beruhen, die schulische Zusammenarbeit wahrnehmen können oder diese einen „Grundsatzerlass-widrigen“ Inhalt erkennt. Realistischerweise darf man erwarten, dass eine „Information“ der Clearingstelle als verbindliche Aussage seitens der Schulleitungen bzw. Lehrer interpretiert wird. Länderspezifische Clearingstellen einzurichten wird die Unsicherheit noch vergrößern, da keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise geplant ist. Interessant wird auch die Beurteilung der neuen Clearingstellen in jenen Bildungsdirektionen wie Salzburg, welche in TeenSTAR bereits einen „Grundsatzerlass-widrigen“ Inhalt zu erkennen meinen. Diese neu auftretenden Probleme werden wiederum nur auf Ebene des Ministeriums lösbar sein.

Elternabende

An Elternabenden muß über die vortragenden Personen, geplanten Inhalte und Methoden, sowie über verwendete Materialien informiert werden. Wir hoffen sehr, dass Eltern sich darauf berufen, und sich genau informieren. Vorsicht: Es zeigt sich, dass meist empathische Personen die Workshops in einer beruhigenden und verständnisvollen Weise den Eltern vorstellen, bei der Durchführung, die meist von ganz anderen Personen gemacht wird, kommt es aber dennoch zu schamverletzenden Inhalten, Übungen und Gesprächen. Vor allem das Frage – Antwortmodul, bei dem Kinder alles fragen können und alles vor der gesamten Klasse beantwortet wird, führt zu Überforderungen von Kindern. Nicht jedes Kind hat Erfahrung mit Pornographie oder anderen Themen der Erwachsenensexualität. Es muss sich nun solch verstörende Inhalte anhören. Wir hoffen nicht, dass diese Methode des „Kinder dürfen alles fragen“ als das Anknüpfen an die „Lebenswelt der Kinder“ verstanden wird, das im Rundschreiben mehrmals gefordert wird!

Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie Vielfalt der Lebensformen

Dieses Kriterium im Rundschreiben für die „Feststellung der Eignung außerschulischer Veranstalter“ ist für uns ein sehr großes Problem. Wer sich ein bisschen mit Gendermainstreaming auskennt weiß, was diese „Prinzipien“ zu bedeuten haben. Spätestens hier kommt die gesamte Ideologie wieder in die Schule, vor der wir unsere Kinder beschützen wollen. Nicht von ungefähr wird dieser Punkt betont, gibt es doch seit einigen Wochen zum Thema Gleichstellung einen eigenen Schulerlass, der alles an Ideologie übertrifft, was bisher für Schulen galt. Wir arbeiten gerade an einer Analyse.

Ebenso wird die „Vielfalt der Lebensformen“ zum neuen Prinzip erklärt, was die Vorrangstellung der Familie in Frage stellt und die Existenz der großen Mehrheit der Schüler relativiert.  Die Sexualpädagogik verfolgt das von der Gender-Ideologie übernommene Ziel, das Verhältnis von Mann-Frau zugunsten jeder beliebigen Lebensform aufzulösen und eine Gleichwertigkeit zu etablieren.

Indoktrinationsverbot setzt bei den Prämissen der Sexualpädagogik an

Als abschließendes Qualitätskriterium wird im Zusammenhang mit dem Indoktrinationsverbot darauf hingewiesen, „dass Lehrkräfte der Schule verpflichtet sind, einen vorurteilsfreien Unterricht anzubieten, ohne geschlechtsstereotypen Zuweisungen.“  Das finden wir bedenklich, steht es doch im Widerspruch zu den drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsens, der im Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015 zitiert wurde. Nach diesem Modell ist der Unterricht didaktisch nach dem Überwältigungsverbot (die eigene Meinung darf nicht aufgezwungen werden), Kontroversitätsgebot (was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, muss auch kontrovers aufgezeigt werden) und Schülerorientierung (der Schüler muss seinen Standpunkt in die Vielfalt der Sichtweisen einordnen können, bspw. der Durchschnittsschüler muss sich mit seiner „Heterosexualität“ in die Normalität eingebettet fühlen und nicht umgekehrt) aufzuschlüsseln. Damit kann eine offener und freier Diskurs geführt werden, der für verschiedene Sichtweisen einer Thematik Raum belässt, sich seine eigene Meinung bilden zu können. Diese Verpflichtung trifft nicht nur für die Inhalte, auch für die Methoden der Sexualpädagogik zu: Sexualunterricht muss Schüler für ihre „sexuellen“ Entscheidungen sowie Folgewirkungen befähigen, jedoch nicht ihr „sexuelles“ Verhalten ändern.

Schulbezogene Veranstaltungen als vergessene Lösung der Wahlfreiheit

Eines der wichtigsten Probleme ist die Frage, inwiefern Eltern bzw. Schüler eine Wahlfreiheit bezüglich der Teilnahme an sexualpädagogischen Workshops von externen Vereinen haben. Entscheiden sich bspw. Schüler/Eltern gegen eine solche Teilnahme, dann bleiben viele Fragen ungelöst: Inwiefern besteht eine Verpflichtung zum Besuch, kann der Schüler fernbleiben, darf er aus persönlichen Gründen einen gesamten Schultag fehlen damit er nicht stigmatisiert in die Parallelklasse wechseln muss während des Workshops. Eine elegante Lösung für die Wahlfreiheit der Eltern wäre die Empfehlung gewesen, sexualpädagogische Workshops in Form von schulbezogenen Veranstaltungen gem. § 13 a SchUG durchzuführen: denn hier muß man sein Kind anmelden (freiwilliger Entschluß der Eltern), es besteht keine Schulgeldfreiheit und vieles mehr.. Damit hätten alle eine win-win Situation vorgefunden. Vielleicht findet der eine oder andere Lehrer oder Schulleiter diese Regelung selbständig, das bleibt nur zu hoffen.

Zusammenfassung

Es gilt festzuhalten, dass die Verfasser des Rundschreibens zwar den guten Willen zeigten, im Wildwuchs der Durchführungspraxis von externen Vereinen die geltende Rechtsordnung in Sachen Unterrichtshoheit des Lehrers, Anwesenheitspflicht, Schulgeldfreiheit und Elternabende zu betonen.

Grundsätzlich wurde die fatale Sexualpädagogik der Vielfalt sowie der Bildungsauftrag der Schule, den Kindern sexuelle Kompetenzen zu vermitteln, nachhaltig bestätigt. Die sexualpädagogischen Inhalte des Grundsatzerlasses 2015 erhalten durch das aktuelle Rundschreiben erneut einen verbindlichen Anschein. Weiterhin wurde die hinter der Sexualpädagogik der Vielfalt stehende Genderideologie nicht erkannt bzw. gestoppt.

Sexualität betrifft unser innerstes Menschsein, ist ein Teil von uns selbst und ist ganz in unsere Person integriert.  Wenn nun Sexualpädagogik in der Schule als Bildungsanspruch gemäß den „sexuellen Rechten“, wie von den Sexualpädagogen der Vielfalt propagiert, vermittelt wird, so wird ein Anspruch auf ein Recht erhoben und insofern als etwas vom dem Körper Getrenntes behandelt.  Jeder hat nun Zugriff auf „sexuelle Bildung“, auch der Staat, weil es von der Person herausgelöst ist und zum Objekt, zum Gegenstand wird. Es braucht ethische Grundsätze, humane Rahmenbedingungen, einen naturrechtlich anthropologischen Zugang und natürlich die rein faktisch biologische Wissensvermittlung, aber keine Umerziehung durch Ideologien!

Unsere Hoffnung richtet sich auf Lehrer, die mit Menschenverstand und ihrer genauen Kenntnis um den Wissensstand der Kinder diesen sensiblen Bereich selbst abdecken und den Unterricht nicht an Fremde weitergeben.

 

 

 

 

 




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DEMO FÜR ALLE in Wiesbaden – auch die österr. FamilienAllianz nahm teil

Am letzten Sonntag, 25. Juni 2017,  fand die zweite DEMO FÜR ALLE  in Wiesbaden, Hessen, statt. Wieder waren hunderte Familien gekommen,  um gegen den Sexual – „Lehrplan der Vielfalt“ zu demonstrieren.  Was die schwarz-grüne Landesregierung hier ganz schnell verabschiedet hatte, gefällt den Eltern und auch Lehrern im Land Hessen gar nicht.

Wieder einmal gelang es der Leiterin der DEMO FÜR ALLE, Hedwig von Beverfoerde, eine Großdemonstrationunter dem Motto »Elternrecht achten – Indoktrinierende Sexualerziehung sofort stoppen« zu organisieren. 700 Demonstranten standen knapp 200 Gegendemonstranten gegenüber.

Der hessische Familienaktivist Mathias von Gersdorff zeigte auf, dass dieser Erziehungsplan den Weg zum Gender-Staat zementiere.Schulen werden zu Gender Laboratorien und die CDU mache sich  zum  Vollstrecker von grüner und neomarxistischer Gesellschaftspolitik.

Eine besonders mutige und engagierte Rede hielt die stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski. Die Gymnasial – Lehrerin und Mutter von drei Kindern aus Hessen, zeigte auf dass in den Schulen ZUVIEL und zum schlechten Zeitpunkt über Sex gesprochen werde. Das Schamgefühl sein drastisch gestört worden. Sie forderte den Kultusminister auf, »die ideologischen Scheuklappen abzusetzen, wissenschaftlich fundiert zu arbeiten, und einfach mal den gesunden Menschenverstand zu nutzen.«

Ein Vater, Johannes Elverfeldt, Vater von 5 Kindern im Vorschul- und Schulalter, erinnerte in seiner Rede an das Erziehungsrecht der Eltern, und sagte, er wolle seine Kinder nach seinen Werten erziehen und es sei seine Pflicht, seine Kinder zu schützen.

Birgit Kelle (Photo Demo für Alle)

Die gefragte  Publizistin und Gender-Expertin Birgit Kelle, selbst Mutter von vier Kindern, mahnte in ihrer flammenden Rede: „Jetzt ist die Zeit um genau hinzuschauen. Gender hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Es ist eine Spielwiese für sexuelle Vielfalt und gehört nicht in die Schule.“ Birgit Kelle rief auf. “ Wir müssen jetzt kämpfen. Nicht später nicht morgen nicht nächste Woche. Jetzt.  Wir kommen wieder, solange bis der Bildungsplan zurückgenommen wird.  Schule und Erziehung ist kein weiches Thema, sondern damit wird Gesellschaftspolitik betrieben.“

Leni Kesselstatt und Ludovine de la Rochere (Manif pour tous)

Diesmal waren auch wieder Gastredner aus anderen europäischen Ländern gekommen, um zu zeigen, wie international sich diese Ideologie schon in den Schulen verbreitet hat. Aus Frankreich war Ludovine de la Rochére von der französischen Protestbewegung La Manif Pour Tous gekommen. Sie machte in ihrer Rede deutlich, dass der Kampf gegen die Gender-Ideologie in der ganzen Welt gefochten werde. Zusammen aber sei man stark und könne sich gegenseitig unterstützen. Und aus Österreich kam Leni Kesselstatt von der Familienallianz, um über  ähnliche Erfahrungen zu berichten. Auf der Plattform www.sexualerziehung.at werden Berichte von Eltern gesammelt, deren Kinder verstörende Erfahrungen gemacht hatten. Sie rief besonders Väter auf,  ihre Kinder und Familien zu schützen.

 

 

Zum Abschluss der Veranstaltung ließen die Demonstranten wieder hunderte

rosa und blaue Luftballons steigen um ein klares Zeichen an Kultusminister Alexander Lorz zu setzen: „Schauen Sie sich Ihren Plan noch einmal genau an und hören Sie darauf, was wir Eltern hier davon halten! Der verfassungswidrige Lehrplan zur Sexualerziehung in Hessen muss weg.“

 

Lesen Sie auf www.demofüralle  den genauen Bericht

hier alle Bilder und hier alle Ansprachen.