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Kritikpunkt 3: Der Entwurf grenzt sich nicht klar von den Gefahren der Pornographie und Missbrauch ab

Wir vermissen im Erlass eine klarere Linienführung in Bezug auf die Bedrohung durch Sexualisierung und Pornographie in den Medien. Die auf Seite 8 genannte “Auseinandersetzung” mit Pornographie usw. könnte auch bedeuten, dass im Unterricht als Anschauungsmaterial ein Porno gezeigt wird. Wir hoffen sehr, dass dies in Österreich nie passieren wird und im Erlass sichergestellt wird, dass die gesetzliche Regelungen, die das Schutzalter und Handlungsverbote betreffen, eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund wirft auch der Begriff der “Körperkompetenz” die Frage auf, was genau damit gemeint ist. Wie in anderen Ländern beobachtet werden konnte, dürfte mit Körperkompetenz vor allem das praktische Erforschen des eigenen und fremden Körpers bedeuten. Das sehen wir als sehr problematisch, denn wenn Erwachsene Kinder zu sexuellen Handlungen auffordern, spricht das Gesetz von Kindesmissbrauch. Wenn nun Lehrer oder die genannten externen Experten Kinder zu körperlichen Erkundungsübungen aneinander auffordern, dann ist dies indirekter Kindesmissbrauch, denn nun werden Kinder angestiftet, aneinander die individuell unterschiedlichen Grenzen von Schamgefühl und Intimität zu verletzen, – und dies gewollt und vom Staat gebilligt!

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