Hotline 01 22 99 999 info@sexualerziehung.at

„Das Band der Liebe hält noch besser als das Band, das die Natur so stark

um Kinder und Eltern geschlungen hat.“

Bernhard von Clairvaux

Sexualaufklärung zu Hause und in der Schule

 

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Eltern TIPPS
zur schulischen Sexualerziehung

Klären Sie Ihr Kind als erster auf!

 

Sie wissen am besten, mit welchen Worten und in welchem Umfang das für Ihr Kind geeignet ist.
Gute elterliche Aufklärung schützt Ihr Kind vor schlechten Einflüssen!

Lesen Sie die Schulbücher Ihres Kindes!

 

Wenn Sie wissen mit welchem schulischen Aufklärungsmaterial Kinder konfrontiert werden, können Sie Ihr Kind gezielt vorbereiten und es schützen!

Werden Sie Elternvertreter Ihres Kindes!

 

Als Elternvertreter haben Sie die beste Möglichkeit sich aktiv einzubinden und Alternativen einzubringen!

„Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“

Redewendung

Sexualaufklärung in der Schule

Der Aufklärungsunterricht wird entweder vom Lehrer selbst oder von einem Referenten eines externen Vereins gehalten.
Erfahren Sie hier Genaueres zum Ablauf, worauf Sie achten müssen und welche Fragen wichtig sind um Ihrem Kind eine altersgerechte Sexualaufklärung zu ermöglichen.

Ein Elternabend zum Thema Sexualaufklärung / Missbrauchsprävention / Aidshilfe steht an?

Der Elternabend findet entweder via Zoom oder als Präsenzabend statt?

Unsere Erfahrung: Der Zoom-Abend hat manchmal einen distanzierten und unpersönlichen Charakter.
Die Distanz trägt dazu bei, dass viele wichtige Aspekte unbesprochen bleiben, da weniger Fragen gestellt werden.

UNSER TIPP

Bereiten Sie sich gut auf den Elternabend vor und stellen Sie mutig Fragen! Nachfolgend finden Sie unsere Vorschläge…. Auch wenn das Thema vom Klassenlehrer unterrichtet wird haben Sie das Recht auf Information davor..

Aufklärungsunterricht durch Lehrer

 Welches Material wird verwendet?

Erkundigen Sie sich welches Material verwendet wird, lassen Sie sich zeigen, wenn es über das Schulbuch hinausgeht. Fragen sie konkret nach ob Filme gezeigt werden, wenn ja, welche (Titel!), ob Kondomübungen gemacht werden…

( Wenn Sie schon mit der Wunderkunde mit ihrem Kind gearbeitet haben, dann empfehlen Sie die Wunderkunde dem Lehrer, es ist auch als Unterrichtsmaterial geeignet, viele Schulen arbeiten schon damit…)

Wie wird die Entstehung des Menschen erklärt?

Stellen Sie sicher, dass die biologische Aufklärung gut und altersentsprechend vermittelt wird.

 

Wir empfehlen: Lesen Sie sich auch die weiteren Punkte durch, um sich ein Gesamtbild der Problematik zu verschaffen!

 

Workshops - externe Referenten

Fragen die Eltern am Informationsabend stellen sollten:

  • Wer wird den Workshop abhalten? Namen aufschreiben!

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der Workshopleiter und der Referent am Elternabend meist unterschiedliche Personen sind. Notieren Sie den Namen der tatsächlichen Referenten, um eventuell später Fragen stellen zu können.

Unsere Erfahrung: es gibt Fälle, wo Eltern bis heute die Auskunft über die Namen der Referenten seitens der externen Vereine vorenthalten werden, nachdem es verstörende Vorkommnisse gab während der Workshops. Nicht einmal Klassenlehrer oder Direktoren wissen die Namen.

  • Bleiben die Lehrer anwesend?

Unser Tipp: Bestehen Sie darauf, dass der Lehrer im Klassenzimmer bei den Kindern bleibt. Es gilt  die Aufsichtspflicht des Lehrers nach § 51 Abs. 3 SchUG.

Unsere Erfahrung: Immer wieder kommen Kinder verstört vom Sexualworkshop nach Hause, weil dort über Dinge gesprochen wurde, die das Kind überfordert hat und somit NICHT kindgerecht sind. Wenn der Lehrer nicht in der Klasse bleibt ist die Hemmschwelle dafür niedriger und es wird leichter über obszöne und nicht alterskonforme Aspekte von Sexualität gesprochen.

  • Werden Übungen mit Kondomen gemacht? (Auch in der Volksschule!)

Experten und wir Eltern sind der Meinung, dass ein 7- 10 – jähriges Kind das nicht wissen muss! Des weiteren ist anzunehmen, dass ein Kondom – sollte es einmal gebraucht werden – selbsterklärend ist.

Unsere Erfahrung: Kinder müssen in der Volksschule immer wieder Kondomübungen mit Holzpenissen, Bananen oder Sektgläsern machen. Das verursacht im Klassenverband oft schamverletzende Situationen und verstört viele Kinder!

  • Welches Bildmaterial wird gezeigt?

Sie haben das Recht dieses Material zu sehen! Fragen Sie nach den Titeln der Filme, Bücher, etc. die gezeigt werden sollen.

Unsere Erfahrung: Schon in der Volksschule werden „Aufklärungsfilme“ gezeigt, wie z.B. der Film Sex we can!

Teil 1 und 2 sind noch auf youtube zu sehen, Teil 3 nicht mehr. Dieser Link zeigt Filmausschnitte und Interviews der Verantwortlichen der Stadt Wien.

  • Wird es die Möglichkeit für Kinder geben, Fragen zu stellen?

ACHTUNG liebe Eltern: In den Workshops ist DAS der Moment wo es zu den Überforderungen der Kinder kommt. Kinder können im Zuge der Frage – Einheit beim Workshop Fragen oder Begriffe hinausschreien oder anonym Fragen auf Zettel schreiben.

Unsere Erfahrung – Kinder, die schon etwas weiter in ihrer Entwicklung oder in ihrem Vorwissen sind (weil sie schon Kontakt mit pornografischen Inhalten hatten oder es von älteren Geschwistern wissen) stellen hier Fragen über Begriffe, Ausdrücke und auch sexuelle Abnormitäten. Eigentlich sind wir ja froh wenn Kindern Fragen beantwortet werden, aber hier ist es anders: Diese Begriffe werden von den Referenten (die keine Beziehung zu den Kindern haben und danach die Schule wieder verlassen) oft genauestens erklärt. So können laut Erfahrungsberichte der Eltern im Volksschulalter bereits Fragen zum Thema Anal & Oralverkehr, ja sogar bis hin zur Frage „Wie schmeckt Sperma?“ (lesen Sie die Berichte auf https://www.sexualerziehung.at/dokumentationsplattform/ ) auftreten! Spätestens hier werden bei den Workshops Grenzen massiv überschritten!

  • Wie wird mit dem Thema Pornografie umgegangen?

Der durchschnittliche Erstkontakt von Kindern mit Pornografie ist früher als man glaubt. Meistens passiert das bereits in der Volkschulzeit. Ganz aktuell ist der Pornografiekonsum während der Coronazeit massiv angestiegen. Daher informieren Sie sich und besprechen Sie das Problem mit Ihrem Kind! Mehr infos auf www.safersurfing.org

Unsere Erfahrung: Manche Aufklärungsworkshops verharmlosen oder vernachlässigen das brisante Thema Pornografie. (Siehe Trailer über Sex we can oben). Ganz im Gegenteil, oft hören wir dass Kinder dadurch neugierig gemacht werden und nach solchen Inhalten im Internet suchen, manchmal werden den Kindern sogar links zu pornografischen Seiten gegeben.

Diese Organisation zum Thema Schutz vor Pornografie ist sehr gut:  www.safersurfing.org

Und noch eine wichtige Information:

„Du darfst mit niemanden darüber reden“!

Diesen Satz hören wir so oft! Dieser wird Kindern während der Workshops sehr oft gesagt und sehr oft wurde davor vereinbart, dass der Klassenlehrer nicht anwesend sein soll, damit sich Kinder „mehr öffnen könnten“. Wenn das einem Kind gesagt wird, müssen bei uns die Alarmglocken schrillen.

Was kann das sein, was Kindern Ihren Eltern nicht erzählen dürfen und wozu sollen sich Kinder „mehr öffnen“?

Unsere Experten sehen, dass …

  1. … es dem Kind oft sehr unangenehm ist, worüber gesprochen wurde und somit die Schamgrenze des Kindes – oft massiv – verletzt wurde
  2. … damit ein Keil in das Vertrauensverhältnis von Eltern und Kind hineingetrieben wird, wenn es unangenehme Erfahrungen den Eltern nicht sagen darf. Ein Autoritätsverhältnis wird hier missbräuchlich ausgenützt.

Auch ein Missbrauchstäter sagt:Du darfst mit niemandem darüber reden!“ Das geschieht während der Anbahnungsphase, dem sogenannten „Grooming“. Kinder werden so auf Missbrauch vorbereitet. 

Fragebox bei Sexualworkshops

 ACHTUNG liebe Eltern: In den Workshops ist das DER Moment wo es zu den Überforderungen der Kinder kommt.

Kinder können im Zuge der Frage – Einheit beim Workshop Fragen oder Begriffe hinausschreien oder anonym Fragen auf Zettel schreiben.

Unsere Erfahrung – Das ist der Moment in dem Kinder, die schon etwas weiter in ihrer Entwicklung oder in ihrem Vorwissen sind (weil sie schon Kontakt mit pornografischen Inhalten hatten oder es von älteren Geschwistern wissen) Fragen über Begriffe, Ausdrücke und auch sexuelle Abnormitäten stellen. Eigentlich sind wir ja froh wenn Kindern Fragen beantwortet werden, aber hier ist es anders: Diese Begriffe werden von den Referenten (die keine Beziehung zu den Kindern haben und danach die Schule wieder verlassen) oft genauestens erklärt. So können laut Erfahrungsberichte der Eltern im Volksschulalter bereits Fragen zum Thema Anal & Oralverkehr, ja sogar bis hin zur Frage „Wie schmeckt Sperma?“ auftreten! Spätestens hier werden bei den Workshops Grenzen massiv überschritten! Lesen Sie Berichte auf unserer Dokumentationsplattform


 

Darüber darfst du mit niemandem reden ...

„Du darfst mit niemanden darüber reden“!

Diesen Satz hören wir so oft! Das wird Kindern während der Workshops sehr oft gesagt und sehr oft wurde davor vereinbart, dass der Klassenlehrer nicht anwesend sein soll, damit sich Kinder „mehr öffnen könnten“. Wenn das einem Kind gesagt wird, müssen bei uns die Alarmglocken schrillen.

Was kann das sein, was Kindern Ihren Eltern nicht erzählen dürfen und wozu sollen sich Kinder „mehr öffnen“?

Unsere Experten sehen, dass …

  1. … es dem Kind oft sehr unangenehm ist, worüber gesprochen wurde und somit die Schamgrenze des Kindes – oft massiv – verletzt wurde
  2. … damit ein Keil in das Vertrauensverhältnis von Eltern und Kind hineingetrieben wird, wenn es unangenehme Erfahrungen den Eltern nicht sagen darf. Ein Autoritätsverhältnis wird hier missbräuchlich ausgenützt.

Auch ein Missbrauchstäter sagt:Du darfst mit niemandem darüber reden!“ Das geschieht während der Anbahnungsphase, dem sogenannten „Grooming“. Kinder werden so auf Missbrauch vorbereitet.

 

 

Hilfe, mein Kind hat Pornographie gesehen!

Sehr häufig wird die Gefahr von Pornographie unterschätzt. Immer öfter kommen sehr junge Menschen (ab 9-10 Jahren) mit diesem Thema in Berührung, so berichten uns Eltern. Meist geschieht es in der Schule, wenn Kinder am Handy oder Tablet des Mitschülers solche Filme und Bilder zu sehen bekommen. Es häufen sich Berichte von Eltern, deren Kinder nach Sexualworkshops an Schulen im Internet nach Begriffen suchen oder sich ganz gezielt, weil darüber (animierend) im Workshop gesprochen wurde, pornografische Filme ansehen wollen. Oftmals wird in solchem Aufklärungsunterricht vermittelt, dass Pornographie und Selbstbefriedigung ganz normal seien, ja sogar notwendig.

Es gibt Zeugnisse von Menschen, vor allem von Männern, die erzählen, wie sie in diesem Alter in Berührung mit Pornographie gekommen sind und so in eine jahrelange Abhängigkeit geglitten sind.

Warum ist Pornographie schädlich?

Pornographie ist eine Form von unpersönlicher Sexualität. Nur der eigene „Kick“ steht im Vordergrund, die schnelle Befriedigung der Lust. Die Abhängigkeit soll so stark sein wie bei schweren Drogen, sagen Experten. Menschen die davon losgekommen sind, sagen es sei ein würdeloses Leben gewesen.

Dazu im Gegensatz steht Sexualität als Ausdruck großer Liebe an den geliebten Menschen, als Selbsthingabe an ein geliebtes Gegenüber. Ich will etwas Gutes für Dich! (und nicht etwas für mich). Ich will Dich glücklich machen, ich verschenke mich an Dich. Ich will dass es Dir gut geht, ich zeige Dir meine Liebe durch meinen Körper. Ich habe nichts Wertvolleres zu verschenken als meinen Körper. Ich schenke mich GANZ an Dich.

Pornographie führt hingegen zur eigenen Befriedigung, ich bin mir selbst am wichtigsten. Dieser Weg führt nicht nur in eine starke Abhängigkeit sondern ebenso in Einsamkeit, Isolation und oftmals Lüge. Es ist der krasse Gegensatz zur oben beschriebenen, personalen, also exklusiven und treuen Liebe.

Der Mensch sehnt sich nach Liebe, nach Angenommen werden. Am deutlichsten und am schönsten zeigt sich das, wenn man ein Gegenüber hat, eine Person, der man seine Liebe zeigen kann und von der man mit Liebe beschenkt wird.

Was kann ich als Eltern tun wenn mein Kind betroffen ist?

Sprechen Sie mit Ihrem Kind! Versuchen Sie nicht vorwurfsvoll zu sein, Kinder kommen durch Klassendynamik dazu oder durch den Druck von Freunden. Erklären Sie Ihrem Kind dass Sexualität schön ist, dass es dafür einen geschützten Rahmen braucht, dass viele andere Formen würdelos sind. Es ist DER Moment um ein Vertrauensverhältnis mit Ihrem Kind aufzubauen, damit es auch noch später zu Ihnen kommen kann, wenn es Probleme geben sollte. Ihr Kind wird die Bilder nicht so schnell aus dem Hirn bringen, aber Kinder haben auch eine gute Gabe, Dinge gut zu verarbeiten. Bitte wenden Sie sich an Fachleute, wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Kind hat sich verändert und braucht Hilfe.

„Das Leben ist SCHÖN“

Gute Sexualerziehung auch …

Sexualität ist
schön &wertvoll

Jeder Mensch will
exklusiv geliebt werden

Familie ist der Ort wo treue Liebe vorgelebt wird.
Geht es in Brüche, kann das schmerzhafte Folgen haben!

Lasst uns bewusst damit umgehen!

ELTERNRECHTE

Ihr Kind geht in einen schulischen Aufklärungsunterricht?
Erfahren Sie hier welche Rechte Sie als Eltern haben!

Eltern haben laut demGrundsatzerlass Sexualpädagogik(2015) eine zentrale Rolle. Leider müssen wir diese in der Praxis oft einfordern.

Das Recht auf Information mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen

Eltern haben das Recht auf Information.  Lesen Sie hier Originalzitate aus dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015 (Punkt E. Umsetzung des Unterrichtsprinzips Sexualpädagogik):

Für eine erfolgreiche Umsetzung ist zudem das Zusammenwirken von Lehrkräften, Eltern/ Erziehungs- berechtigten,  Schülerinnen  und  Schülern  eine  wesentliche  Voraussetzung.“

„Zur guten Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten gehören u.a. Elternabende und die regelmäßige Information der Eltern und Erziehungsberechtigen.“ 

„Allen Partnerinnen und Partner kommt im Rahmen einer Netzwerkarbeit eine besondere Rolle zu.  Insbesondere  sei  hier  auf  die  Zuständigkeit  der  Eltern  und  Erziehungsberechtigen verwiesen, denen im Kontext der sexuellen Bildung aufgrund ihrer zentralen Rolle im Leben der Schülerinnen und Schüler eine zentrale Aufgabe zukommt.

Das Recht auf Information wurde 2019 von Minister Fassmann in einem Rundschreiben bestätigt:

Da – wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt – den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe
zukommt, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen z.B. im Rahmen
eines Elternabends über Folgendes zu informieren:
 Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund
 Geplante Inhalte und Methoden
 Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung
gestellt werden.

Bitten Sie um Information und um einen Elternabend um Fragen stellen zu können! Noch mehr Info und Tipps dazu hier 

Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Eltern

Das Erziehungsrecht der Eltern kann etwa durch einen tendenziösen, indoktrinierenden Sexualkundeunterricht an Schulen verletzt werden, daher können Eltern mit gutem Recht allfällige Bedenken anmelden bzw. von den Lehrern verlangen, dass sie diesbezüglich von ihnen vorab informiert werden. Eltern können, wenn es nötig ist, im Interesse des Wohles des Kindes von den verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen, diese werden durch folgende Gesetze  – Menschenrecht,  Schulorganisationsgesetz und  Bundesverfassungsgesetz – geschützt.

 

  • Durch das Menschenrecht (Auszug aus dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 2)  Recht auf Bildung : „Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht der Kinder entsprechend ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“ Dieser Artikel hat in der österreichischen Gesetzgebung Verfassungsrang und verpflichtet den Staat, im Rahmen seines Bildungs- und Erziehungswesens die fundamentalen Überzeugungen der Eltern zu respektieren
  • Durch das österr. Schulorganisationsgesetz (SchOG § 2) – Die Aufgabe der Schule: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen...“
  • Durch das österr. Bundesverfassungsgesetz (Art 14 Abs. 5a BVG) – Grundwerte des österr. Schulwesens: .. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu gesunden, selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, pflichttreuen, musischen und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen…
Lehrer müssen anwesend bleiben im Unterricht

Der Lehrer ist verpflichtet (!!) anwesend zu sein. Er trägt die Verantwortung auch für die Inhalte. Eine „Rufbereitschaft“ (Lehrer bleiben in der Nähe der Klasse) ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht zulässig. (Das wurdeneuerlich durch ein Rundschreiben von Minister Fassmann 2019 bestätigt).  Der Schulleiter ist verpflichtet für die Einhaltung aller Rechtsvorschriften zu sorgen.

§51 Abs. 3 SchUG (Schulunterrichtsgesetz): Der Lehrer hat nach der jeweiligen Diensteinteilung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen – ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit – und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler erforderlich ist. Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren.

Bezahlung für „Experten von außen“ ist ungesetzlich – Schulgeldfreiheit

Im österreichischen Schulrecht ist der Grundsatz der Schulgeldfreiheit (Verfassungsrang!)  verankert:

Gemäß § 5 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) ist nicht nur der Besuch der öffentlichen Pflichtschulen  sondern auch der Besuch der sonstigen unter das Schulorganisationsgesetz fallenden öffentlichen Schulen unentgeltlich.

In der Praxis zeigt sich, dass Eltern beinahe immer etwas zahlen müssen – obwohl das nicht sein dürfte, wenn der Workshop im Unterricht (im Rahmen des Stundenplanes) stattfindet. Der Beitrag kann jedoch von einem Sponsor bezahlt werden, zb. vom Elternverein (wenn es in den Statuten steht).

Schulgeldfreiheit ist ein hohes Gut. Sie wird zusätzlich durch eine Verfassungsbestimmung besonders geschützt. Artikel 14 Absatz 10 der Bundesverfassung sieht vor, dass Bundesgesetze in der Angelegenheit der Schulgeldfreiheit (s.o) nur mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden dürfen. Dieses Gesetz gilt selbstverständlich bundesweit. Lesen Sie mehr dazu hier 

Das Indoktrinationsverbot darf nicht verletzt werden

„Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“

Dieses als Elternrecht bezeichnete Grundrecht ist in Artikel 2 2. Satz 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert und genießt daher in Österreich Verfassungsrang.

Es verbietet dem Staat eine religiöse oder weltanschauliche Indoktrination der Schüler (Indoktrinationsverbot). Das heißt, dem Staat ist es nicht verwehrt, einen Unterricht durchzuführen, der religiöse oder weltanschauliche Fragen berührt. Die Vermittlung von Informationen und die Erziehung in religiösen oder weltanschaulichen Fragen müssen aber in einer „objektiven, kritischen und pluralistischen Form“ erfolgen. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bestimmung des Art. 2 1. ZPEMRK interpretiert (vgl. EGRM, Kjeldsen ua., EuGRZ 1976, 478).

Das Elternrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Unterrichtswesens: Das heißt, Eltern müssen sich nicht auf die Möglichkeit verweisen lassen, ihre Kinder auf eine Privatschule zu schicken oder sie privat zu unterrichten, um einen ihren Überzeugungen entsprechenden Unterricht zu erlangen. (Vgl. dazu Walter Berka, Verfassungsrecht, 5. Auflage, Wien 2014, Rz 1539)

Siehe auch Beutelsbacher Konsens, der vom damaligen Minister Fred Sinowatz 1974 bestätigt wurde.

Die Sexualerziehung ist ohne Zweifel ein Unterrichtsbereich, der religiöse oder weltanschauliche Fragen berührt.  Manche Passagen des neuen Grundsatzerlass erscheinen als weltanschaulich tendenziös und könnten daher als Verstoß gegen das Indoktrinationsverbot und damit als Einschränkung des Elternrechts gemäß Art 2 2. Satz 1. ZPEMRK gewertet werden.

Schulbezogene Veranstaltungen

Solche Veranstaltungen müssen auf dem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und dürfen dem Erziehungsziel nicht entgegenstehen. Grundsätzlich finden schulbezogene Veranstaltungen während der unterrichtsfreien Zeit statt. Eine Veranstaltung, die während der Unterrichtszeit stattfindet, kann nur von der Schulbehörde zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklärt werden.

Man muss sein Kind zur Teilnahme anmelden, es ist nicht verpflichtend. Lesen Sie hier ib_5_schulrecht_6039 darüber

Teilnahme an religiösen Veranstaltungen

Laut Religionsunterrichtsgesetz ist die Teilnahme an religiösen Übungen oder Veranstaltungen erlaubt.

§ 2a. (2) Den Schülern ist zur Teilnahme an religiösen Übungen oder Veranstaltungen die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht im bisherigen Ausmaß zu erteilen. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009217

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