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Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier  unsere Analyse:

Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019  „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“            (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)

Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.

Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen

Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont. Insbesondere wird die exklusive Unterrichtsverantwortung des Lehrers erläutert, wonach das Einbinden außerschulischer Organisationen ausschließlich dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes dienen darf. Diese sollen den rechtlichen Grundlagen entsprechen und in der notwendigen Qualität erfolgen. Auch sind die verfassungsrechtlich verankerte Schulgeldfreiheit (der Workshop darf für die Eltern nichts kosten) sowie die unentwegte Aufsichtspflicht der Lehrer betont worden.

Unerfreuliche Bestätigung der unwissenschaftlichen „Sexualpädagogik“

Wir hatten gehofft, dass vor allem die inhaltliche Problematik der Workshops durch das Rundschreiben gelöst wird. Leider ist das nicht geschehen. Die umstrittene Sexualpädagogik der Vielfalt wurde nunmehr durch das ÖVP-geführte Ressort zum schulischen Standard erhoben, und das ab frühester Kindheit! Da nützt es auch wenig, wenn der Lehrer angehalten wird, den Lehrstoff dem „Stand der Wissenschaft“ entsprechend zu vermitteln, denn als „wissenschaftlich“ sehen sich die Sexualpädagogen der Vielfalt ebenso.

Auch in Kindergärten

Der staatliche Bildungsanspruch auf Sexualität wird nicht nur auf Schüler ausgedehnt, sondern setzt bereits bei der ersten staatlichen Institutionalisierung des Kindes, nämlich ab Kindergarteneintritt, ein.  Dies wird in der Sichtweise der Sexualpädagogen der Vielfalt damit gerechtfertigt, dass Kinder von Anbeginn sexuelle Wesen seien und daher sexuelle Kompetenzen benötigen. Der sexuelle Bildungsauftrag, mag er auch teilweise durch Prävention zum Missbrauch getarnt sein, ist mit Sicherheit keiner für Kindergärten, denn diese haben laut Verfassung keinen Bildungsauftrag.

Aberkennung der primären Sexualerziehungsverantwortung der Eltern

Die Sichtweise, dass Eltern der primäre Sexualerziehungsauftrag zuerkannt wurde, wie es im Rundschreiben „Sexualerziehung in den Schulen (1990)“ noch formuliert war, ist mit der Verabschiedung des Grundsatzerlasses 2015 stillschweigend zugunsten einer stark geschwächten elterlichen Verantwortung ausgetauscht worden. Das aktuelle Rundschreiben bestätigt, dass nicht den Eltern die Erstverantwortung in dieser „Bildungsaufgabe“ zuerkannt wird, sondern der Schule. Dadurch wird auch die Selbstwahrnehmung der Eltern gegenüber ihrer Verpflichtung geschwächt.

Ungelöste Subventionierungsfrage der externen Vereine

Zur Schulgeldfreiheit ist zu bemerken, dass die sexualpädagogischen Vereine mit genderideologischem Hintergrund seit Jahren durch die öffentliche Hand großzügige finanzielle Unterstützungen bekommen.  Wir erwarten, dass es durch den Wegfall des sogenannten „Restbeitrages“ für Eltern in den Schulen zwar mancherorts Finanzierungsschwierigkeiten für die Vereine geben wird, jedoch auch die realistische Gefahr besteht, die bestehenden Subventionierungen zu verstärken.  Den einzigen Verein, den es vermutlich trifft, ist TeenSTAR, weil dieser Verein bis dato keinerlei finanziellen Mittel der öffentlichen Hand bekommt.

Clearingstellen länderspezifische Kontrollinstanzen

Die im Rundschreiben neu eingeführten Clearingstellen haben eine „informative“ Funktion betreffend Seriosität, Qualität und Organisation der Vereine inne. Faktisch bedeutet dies, dass sie nunmehr über die schulische Zusammenarbeit „verbindlich“ entscheiden können. Es wird daher auf das Mandatsverständnis der jeweiligen Bildungsdirektion ankommen, ob auch Vereine, welche nicht auf den Prämissen der Sexualpädagogik der Vielfalt beruhen, die schulische Zusammenarbeit wahrnehmen können oder diese einen „Grundsatzerlass-widrigen“ Inhalt erkennt. Realistischerweise darf man erwarten, dass eine „Information“ der Clearingstelle als verbindliche Aussage seitens der Schulleitungen bzw. Lehrer interpretiert wird. Länderspezifische Clearingstellen einzurichten wird die Unsicherheit noch vergrößern, da keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise geplant ist. Interessant wird auch die Beurteilung der neuen Clearingstellen in jenen Bildungsdirektionen wie Salzburg, welche in TeenSTAR bereits einen „Grundsatzerlass-widrigen“ Inhalt zu erkennen meinen. Diese neu auftretenden Probleme werden wiederum nur auf Ebene des Ministeriums lösbar sein.

Elternabende

An Elternabenden muß über die vortragenden Personen, geplanten Inhalte und Methoden, sowie über verwendete Materialien informiert werden. Wir hoffen sehr, dass Eltern sich darauf berufen, und sich genau informieren. Vorsicht: Es zeigt sich, dass meist empathische Personen die Workshops in einer beruhigenden und verständnisvollen Weise den Eltern vorstellen, bei der Durchführung, die meist von ganz anderen Personen gemacht wird, kommt es aber dennoch zu schamverletzenden Inhalten, Übungen und Gesprächen. Vor allem das Frage – Antwortmodul, bei dem Kinder alles fragen können und alles vor der gesamten Klasse beantwortet wird, führt zu Überforderungen von Kindern. Nicht jedes Kind hat Erfahrung mit Pornographie oder anderen Themen der Erwachsenensexualität. Es muss sich nun solch verstörende Inhalte anhören. Wir hoffen nicht, dass diese Methode des „Kinder dürfen alles fragen“ als das Anknüpfen an die „Lebenswelt der Kinder“ verstanden wird, das im Rundschreiben mehrmals gefordert wird!

Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie Vielfalt der Lebensformen

Dieses Kriterium im Rundschreiben für die „Feststellung der Eignung außerschulischer Veranstalter“ ist für uns ein sehr großes Problem. Wer sich ein bisschen mit Gendermainstreaming auskennt weiß, was diese „Prinzipien“ zu bedeuten haben. Spätestens hier kommt die gesamte Ideologie wieder in die Schule, vor der wir unsere Kinder beschützen wollen. Nicht von ungefähr wird dieser Punkt betont, gibt es doch seit einigen Wochen zum Thema Gleichstellung einen eigenen Schulerlass, der alles an Ideologie übertrifft, was bisher für Schulen galt. Wir arbeiten gerade an einer Analyse.

Ebenso wird die „Vielfalt der Lebensformen“ zum neuen Prinzip erklärt, was die Vorrangstellung der Familie in Frage stellt und die Existenz der großen Mehrheit der Schüler relativiert.  Die Sexualpädagogik verfolgt das von der Gender-Ideologie übernommene Ziel, das Verhältnis von Mann-Frau zugunsten jeder beliebigen Lebensform aufzulösen und eine Gleichwertigkeit zu etablieren.

Indoktrinationsverbot setzt bei den Prämissen der Sexualpädagogik an

Als abschließendes Qualitätskriterium wird im Zusammenhang mit dem Indoktrinationsverbot darauf hingewiesen, „dass Lehrkräfte der Schule verpflichtet sind, einen vorurteilsfreien Unterricht anzubieten, ohne geschlechtsstereotypen Zuweisungen.“  Das finden wir bedenklich, steht es doch im Widerspruch zu den drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsens, der im Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015 zitiert wurde. Nach diesem Modell ist der Unterricht didaktisch nach dem Überwältigungsverbot (die eigene Meinung darf nicht aufgezwungen werden), Kontroversitätsgebot (was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, muss auch kontrovers aufgezeigt werden) und Schülerorientierung (der Schüler muss seinen Standpunkt in die Vielfalt der Sichtweisen einordnen können, bspw. der Durchschnittsschüler muss sich mit seiner „Heterosexualität“ in die Normalität eingebettet fühlen und nicht umgekehrt) aufzuschlüsseln. Damit kann eine offener und freier Diskurs geführt werden, der für verschiedene Sichtweisen einer Thematik Raum belässt, sich seine eigene Meinung bilden zu können. Diese Verpflichtung trifft nicht nur für die Inhalte, auch für die Methoden der Sexualpädagogik zu: Sexualunterricht muss Schüler für ihre „sexuellen“ Entscheidungen sowie Folgewirkungen befähigen, jedoch nicht ihr „sexuelles“ Verhalten ändern.

Schulbezogene Veranstaltungen als vergessene Lösung der Wahlfreiheit

Eines der wichtigsten Probleme ist die Frage, inwiefern Eltern bzw. Schüler eine Wahlfreiheit bezüglich der Teilnahme an sexualpädagogischen Workshops von externen Vereinen haben. Entscheiden sich bspw. Schüler/Eltern gegen eine solche Teilnahme, dann bleiben viele Fragen ungelöst: Inwiefern besteht eine Verpflichtung zum Besuch, kann der Schüler fernbleiben, darf er aus persönlichen Gründen einen gesamten Schultag fehlen damit er nicht stigmatisiert in die Parallelklasse wechseln muss während des Workshops. Eine elegante Lösung für die Wahlfreiheit der Eltern wäre die Empfehlung gewesen, sexualpädagogische Workshops in Form von schulbezogenen Veranstaltungen gem. § 13 a SchUG durchzuführen: denn hier muß man sein Kind anmelden (freiwilliger Entschluß der Eltern), es besteht keine Schulgeldfreiheit und vieles mehr.. Damit hätten alle eine win-win Situation vorgefunden. Vielleicht findet der eine oder andere Lehrer oder Schulleiter diese Regelung selbständig, das bleibt nur zu hoffen.

Zusammenfassung

Es gilt festzuhalten, dass die Verfasser des Rundschreibens zwar den guten Willen zeigten, im Wildwuchs der Durchführungspraxis von externen Vereinen die geltende Rechtsordnung in Sachen Unterrichtshoheit des Lehrers, Anwesenheitspflicht, Schulgeldfreiheit und Elternabende zu betonen.

Grundsätzlich wurde die fatale Sexualpädagogik der Vielfalt sowie der Bildungsauftrag der Schule, den Kindern sexuelle Kompetenzen zu vermitteln, nachhaltig bestätigt. Die sexualpädagogischen Inhalte des Grundsatzerlasses 2015 erhalten durch das aktuelle Rundschreiben erneut einen verbindlichen Anschein. Weiterhin wurde die hinter der Sexualpädagogik der Vielfalt stehende Genderideologie nicht erkannt bzw. gestoppt.

Sexualität betrifft unser innerstes Menschsein, ist ein Teil von uns selbst und ist ganz in unsere Person integriert.  Wenn nun Sexualpädagogik in der Schule als Bildungsanspruch gemäß den „sexuellen Rechten“, wie von den Sexualpädagogen der Vielfalt propagiert, vermittelt wird, so wird ein Anspruch auf ein Recht erhoben und insofern als etwas vom dem Körper Getrenntes behandelt.  Jeder hat nun Zugriff auf „sexuelle Bildung“, auch der Staat, weil es von der Person herausgelöst ist und zum Objekt, zum Gegenstand wird. Es braucht ethische Grundsätze, humane Rahmenbedingungen, einen naturrechtlich anthropologischen Zugang und natürlich die rein faktisch biologische Wissensvermittlung, aber keine Umerziehung durch Ideologien!

Unsere Hoffnung richtet sich auf Lehrer, die mit Menschenverstand und ihrer genauen Kenntnis um den Wissensstand der Kinder diesen sensiblen Bereich selbst abdecken und den Unterricht nicht an Fremde weitergeben.

 

 

 

 

 




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Es wird noch schlimmer: Neuer UN „Guidance“ zur Sexualerziehung ab 5 Jahren

Die UN verabschiedet ein Dokument, das verpflichtend werden soll in Gesetzgebung und Lehrerausbildung der Länder, die es unterzeichnen. Gabriele Kuby schreibt:

UN-Genderprogrammmierung durch Sexualerziehung – Zugriff auf die Jugend durch das Dokument International technical guidance on sexuality education. Es ist die Globalisierung der Standards for Sexuality Education in Europe (BZgA und WHO).

Das Manipulationsverfahren ist immer das gleiche –  von den Yogyakarta Prinzipien, die Standards for Sexuality Education oder den Migrationspakt: Ein Papier in die Welt setzen, das „unverbindlich“ genannt wird, hinter dem aber die global players stehen und an dem sich dann die Gerichte orientieren, welche zunehmend gesellschaftsgestaltende Funktionen übernehmen, die allein dem Parlament obliegen. Unter dem massiven Druck der UN und aller Mitspieler, die Kinder und Jugendlichen hedonistisch zu sexualisieren, steht jede Regierung.

 Ein ausführlicher Artikel darüber von Gabriele Kuby erschien am 14. Dezember 2018 in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Lesen Sie ihn hier:

 

Genderprogrammierung durch Sexualerziehung – Zugriff der UN auf die Jugend der Welt

14 Dec 2018  JUNGE FREIHEIT  Gabriele Kuby

Die Vereinten Nationen, einst gegründet, um auf der blutgetränkten Erde nach dem Zweiten Weltkrieg die Würde und Freiheit des Menschen zu proklamieren und zu schützen, sind zu einer Organisation geworden, welche sich in den Dienst der Zerstörung der Identität des Menschen gestellt hat (besser: stellt). Wenn staatliche Autoritäten die Identität einer Gesellschaft durch Bewußtseinsmanipulation, Gesetzgebung, Sanktionierung politischer Unkorrektheit und Aushebelung des Elternrechts untergraben, dann etablieren sie eine neue, „weiche“ Form von Totalitarismus. Neu daran sind die hoch effizienten Mittel des „social engineering“, mit denen die Massen auf Linie gebracht und die Widerständigen „unschädlich“ gemacht werden, und neu ist der globale Zugriff durch die United Nations (UN) in Kooperation mit anderen „global players“: Wirtschaftsunternehmen, Milliarden-Stiftungen, NGOs.

„Verantwortlich zeichnet die Unesco, zusammen mit Unicef, UNAids, UN Women und WHO, welche ihren Namen bereits der BZgA für die Etablierung der „Standards for Sexuality Education in Europe“ geliehen hat.“

Alle Revolutionäre, welche die Welt nach eigenen Vorstellungen in ein Gleichheitsparadies verwandeln wollen, greifen nach den Kindern, aus denen sie den neuen ideologiekonformen Menschen schmieden wollen. Identitätsbildende Tradition, Religion, Werte und soziale Normen werden in der Familie grundgelegt. Nun setzen die UN zum großen Sprung auf die Jugend dieser Welt an, um die kulturelle Software in den Hirnen der Kinder und Jugendlichen neu zu programmieren, nämlich durch den „International technical guidance on sexuality education“ (im weiteren „Guidance“) für Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 18 Jahren. Sie soll in der Gesetzgebung und der Lehrerausbildung aller Staaten verankert werden. Verantwortlich zeichnet die Unesco, zusammen mit Unicef, UNAids, UN Women und WHO, welche ihren Namen bereits der BZgA für die Etablierung der „Standards for Sexuality Education in Europe“ geliehen hat. Die International Planned Parenthood Federation (IPPF), größter Abtreibungsunternehmer der Welt, wird nicht als Herausgeber genannt, aber zwanzigmal zitiert.

Die Codewörter, besser die sprachlichen Köderworte, heißen: Menschenrecht (auf Sex von der Wiege bis zur Bahre), Inklusion und Vielfalt (ein Schöpfungsprinzip, welches zur moralischen Deregulierung mißbraucht wird).

Schulen seien der wichtigste Ort für „nachhaltiges Programmieren durch formalisierte Curricula“. Dies müsse früh beginnen, um die „Internalisierung von SRH“ (sexual reproductive health) zu bewirken. Das Hauptprinzip der Anleitung bestehe darin, daß „jeder das Recht auf korrekte Information und auf Dienstleistungen hat, um den höchst möglichen Standard von Gesundheit und Wohlergehen zu erreichen, ohne sexuelles Verhalten, sexuelle Orientierung, Genderidentität oder den Gesundheitsstatus zu beurteilen“. Der Guidance behauptet, keinen speziellen Lebensstil zu fördern, es ginge ihm ausschließlich um Gesundheit und Wohlergehen. Sehen wir uns die sprachlichen Joker näher an.

„Jeder“ hat das Recht auf „korrekte Information“, auch fünf- bis 8jährige Kinder. So lernen die Kleinen, daß sie selbst entscheiden können, wer wann und wo ihren Körper berühren darf und was „gute und schlechte Berührungen“ sind, „denn jeder verdient es, seine eigenen Entscheidungen zu treffen“. Sie sollen sich für Menschenrechte einsetzen und unfaire Gender-Rollen identifizieren. Neun- bis 12jährige erfahren, daß Masturbation völlig normal sei (in den „Standards for Sexuality Education in Europe“ der WHO und BZgA wurde Masturbation bereits für die unter 4jährigen empfohlen); sie werden aufgefordert „männliche und weibliche Reaktionen auf sexuelle Stimulation zu beschreiben“. Sie sollen erklären, was „sexuell explizite Medien“ (alias Pornographie) und „Sexting“ sind und warum diese oft „unrealistisch“ sind. Keine Altersgruppe wird über das Suchtpotential und sonstige Gefahren von Pornographie-Konsum aufgeklärt. Kinder ab neun Jahren werden mit sämtlichen „modernen Verhütungsmethoden“ inklusive der „Pille danach“ vertraut gemacht. Der Gebrauch von Kondomen wird eingeübt, und es wird ihnen die Lüge verkauft, Kondome böten nachhaltigen Schutz vor Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten.

Ab 15 Jahren besteht die Schlüsselbotschaft darin: „Das Einlassen auf sexuelle Aktivitäten sollte sich angenehm anfühlen und bringt Verantwortung für die eigene [!] Gesundheit und das Wohlbefinden mit sich.“ Entscheidungen über sexuelle Aktivitäten erforderten im Vorfeld eine Abwägung von Risiko-Reduktions-Strategien, um ungewollte Schwangerschaft, sexuell übertragbare Infektionen (STI) einschließlich HIV zu vermeiden. Auf den 140 Seiten des Dokuments erscheint Schwangerschaft fast ausschließlich als „ungewollt“ im Kontext von Geschlechtskrankheiten und HIV, so daß die emotionale Abwehr von schweren Gesundheitsrisiken durch promiskuitiven Sex im Gehirn mit Schwangerschaft verknüpft wird.

Um diese Gefahren zu reduzieren, sollen die Jugendlichen mit Informationen über „comprehensive youth-friendly SRH services“ versorgt werden, womit der Zugang zu Beratungs- und Abtreibungszentren gemeint ist, die die IPPF weltweit betreibt.

All das soll geschehen, „ohne sexuelles Verhalten, sexuelle Orientierung, Genderidentität oder den Gesundheitsstatus [HIV] zu beurteilen“. Dem Dokument sind Definitionen dieser Begriffe angefügt. Es handelt sich um sorgfältig konstruierte Worthülsen, welche die Aufgabe haben, Widerstand gegen den systematischen Kulturbruch zu unterlaufen.

Gender bezeichnet „die Attribute und Gelegenheiten [?], die mit männlich und weiblich in Verbindung gebracht werden, und die Beziehungen zwischen Frauen und Männern und Mädchen und Jungen, wie auch die Beziehungen zwischen Frauen und jene zwischen Männern. All diese Attribute, Gelegenheiten und Beziehungen sind sozial konstruiert und werden durch Sozialisationsprozesse gelernt“.

Gender identity: „Die von einer Person tief innerlich empfundene und individuelle Erfahrung von Gender, welche mit dem ihr bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht [„sex“] übereinstimmen kann oder nicht. Dazu gehört die persönliche Körperempfindung, die mit einer Modifikation der körperlichen Erscheinung oder Funktion (durch medizinische, operative oder andere Mittel) einhergehen kann, sofern sie frei gewählt ist.“

Heteronormativität: „Der Glaube, daß Heterosexualität die normale und vorgegebene sexuelle Orientierung sei.“

Sexuelle Orientierung: „Die Fähigkeit jeder Person zu tiefer emotionaler und sexueller Anziehung und intimen sexuellen Beziehungen mit Individuen eines anderen Gender (heterosexuell) oder desselben Gender oder mehr als eines Gender (bisexuell oder pansexuell).“

(Diese Definitionen gehören zum Credo der Genderideologie, wie sie von 200 Professorinnen an deutschen Hochschulen gelehrt wird.)

Trotz aller Vernebelung wird klar, worum es den UN geht: Die Schaffung des neuen Gender-Menschen, der sein Geschlecht frei wählt, Sexualität als hedonistische Lustbefriedigung mit beliebig vielen Partnern beliebigen Geschlechts praktiziert, jede Beschränkung und Bewertung sexueller Aktivität, wie sie in allen Religionen und Traditionen besteht, als Diskriminierung verurteilt und Ehe und Familie auf den Schrotthaufen der Geschichte wirft.

Die auf der dauerhaften Bindung von Mann und Frau gründende Familie ist jedoch ein vorstaatliches Naturrecht, welches nicht vom Staat gewährt wird, sondern vom Staat anerkannt und geschützt werden muß (siehe „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948). Sie zu „dekonstruieren“ ist eine totalitäre Anmaßung der UN.

Wie treibt man durch obligatorische Sexualerziehung eine Kluft zwischen Eltern und Kinder, um sie auf Gender umzuprogrammieren?

  • Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren bis zum Ende der Schulzeit dazu anleiten, in Sachen Sex und Reproduktion ihr „Recht“ auf selbständige Entscheidungen wahrzunehmen.

  • Ausdruck von Respekt für jede sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einfordern und einüben: „Demonstriere Respekt!“

  • Alle Arten von zerbrochenen Familien als gleichwertige Familientypen präsentieren und Respektsbezeugungen einfordern.

  • Über die verschiedenen Wege informieren, wie man Eltern werden kann, Leihmutterschaft inklusive, und betonen, daß auch Personen mit HIV-Status das Recht auf Sex und Elternschaft haben.

  • Ab fünf Jahren „Strategien einüben, wie die eigenen Vorurteile und die der anderen durchbrochen“ und „Gender-Stereotypen“ identifiziert werden können.

  • Kinder mit „vertrauenswürdigen Erwachsenen“ und Orten vernetzen, wo sie „Hilfe“ bekommen können.

  • Jugendliche zu Aktivisten gegen „Homophobie und Transphobie“ machen.

  • Jugendliche ausbilden, um für Comprehensive Sexual Education (CSE) zu werben und sie in den Schulen durchzuführen.

Im Guidance wird festgestellt, daß es einen Zusammenhang gibt zwischen „emotionalen und psychischen Gesundheitsproblemen und höheren Raten von unsicherem Sex, sexuell übertragbaren Krankheiten und frühen sexuellen Erfahrungen“. Die höchsten Raten für Geschlechtskrankheiten finden sich in der Altersgruppe der 20- bis 24jährigen, gefolgt von den 15- bis 19jährigen. Auch daß durch Analsex die Infektionsrate mit HIV steigt, wird erwähnt.

Welchen Schluß ziehen die UN aus diesen Statistiken, die auf einen ständig ansteigenden Pegel von physischem und psychischem Leid und einer Zerstörung der Lebensperspektiven durch die systematische Deregulierung der sexuellen Normen hinweisen? Die UN wissen die Antwort: „Abstinenz ist der sicherste Weg, um Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten, einschließlich HIV, zu vermeiden.“ Aber die Warnung folgt auf dem Fuß: Abstinence-only-Programme hätten sich als ineffektiv und potentiell schädlich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte herausgestellt. Wissenschaftliche Belege? Keine! Von Ehe ist im ganzen Dokument ausschließlich im Zusammenhang mit früher, erzwungener oder arrangierter Ehe die Rede.

Es gibt nur noch ein Prinzip, welches den Spielraum sexueller Aktivitäten begrenzen darf: das Konsensprinzip. Tu nur das, wozu dein/e Partner/in zustimmt. Um tatsächlich die emotionalen und physischen Grenzen des anderen wahren zu können, muß eine Person lernen, den mächtigen Sexualtrieb zu beherrschen. Daß das Konsensprinzip nicht greift, zeigen die Zahlen über sexuellen Mißbrauch: 20 Prozent der Frauen und fünf bis zehn Prozent der Männer seien laut UN als Kinder sexuell mißbraucht worden. Dabei nehmen die sexuellen Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen dramatisch zu. Haben all die Täter nie gehört, daß sexuelle Akte der Einvernehmlichkeit bedürfen, oder sind sie zu süchtigen Sklaven ihres Sexualtriebs geworden?

Man stelle sich vor, es ginge den UN tatsächlich um die Gesundheit und das Wohlergehen der nächsten Generation und sie würden ihre globale Macht dafür einsetzen, daß die nachwachsende Generation ihren Lebenstraum verwirklichen kann, und der heißt laut aller demoskopischen Jugenduntersuchungen immer noch Familie: Vater, Mutter, Kinder. Aber die UN wollen etwas anderes, und sie wissen, was sie wollen: „Die Institutionalisierung von umfassender Sexualerziehung ist ein Schlüsselfaktor für den sozialen Wandel, welcher die sozialen und Gender-Normen beeinflußt.“