„Derjenige, der etwas zerbricht, um herauszufinden was es ist,
hat den Pfad der Weisheit verlassen“
J.R.R. Tolkien
Was ist das Problem „zeitgemäßer Sexualpädagogik“ an Schulen?
Der „Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015“ regelt im Kindergarten und von Schuleintritt bis Schulaustritt
den „sexuellen Kompetenzerwerb“ von Kindern und Jugendlichen als Teil des Persönlichkeitsbildungsauftrages der Schule.
Damit wurde der klassische Aufklärungsunterricht durch eine Pädagogik ersetzt,
bei der sich zwei grundsätzliche Probleme ergeben:
Proaktiv-sexualisierende Pädagogik
Pädagogik wird zum politischen Instrument
Der Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015 ist ein Verwaltungsdokument,
aber kein Gesetz und auch kein Lehrplan.
Ein Erlass ist eine interne Weisung an Lehrer im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Die wichtigsten 4 Kritikpunkte am Grundsatzerlass 2015
unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Dr. Christian Spaemann
Kritikpunkt 1:
Der notwendigen Wertorientierung in der Sexualerziehung wird nicht ausreichend Rechnung getragen
Kritikpunkt 2:
Das Recht der Kinder, von ihren Eltern geleitet zu werden, wird kaum berücksichtigt
Kritikpunkt 3:
Der Erlass grenzt sich nicht klar von den Gefahren der Pornographie und Missbrauch ab
Kritikpunkt 4:
Der Erlass ist ideologisch geprägt und birgt die Gefahr einer Indoktrinierung