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DEMO FÜR ALLE in Wiesbaden – auch die österr. FamilienAllianz nahm teil

DEMO FÜR ALLE in Wiesbaden – auch die österr. FamilienAllianz nahm teil

Am letzten Sonntag, 25. Juni 2017,  fand die zweite DEMO FÜR ALLE  in Wiesbaden, Hessen, statt. Wieder waren hunderte Familien gekommen,  um gegen den Sexual – „Lehrplan der Vielfalt“ zu demonstrieren.  Was die schwarz-grüne Landesregierung hier ganz schnell verabschiedet hatte, gefällt den Eltern und auch Lehrern im Land Hessen gar nicht.

Wieder einmal gelang es der Leiterin der DEMO FÜR ALLE, Hedwig von Beverfoerde, eine Großdemonstration (mehr …)

Dr. Christian Spaemann über Mißbrauchsprävention

Dr. Christian Spaemann über Mißbrauchsprävention

Dr. Christian Spaemann: »Missbrauchsprävention durch Sexualpädagogik der Vielfalt«

(Ausschnitt aus dem Videovortrag»Missbrauchsprävention durch Sexualpädagogik der Vielfalt« auf dem Symposium »Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre« am 6. Mai 2017 im Kurhaus in Wiesbaden, veranstaltet von der www.demofueralle.de. Dr. Christian Spaemann ist Psychiater und Psychotherapeut. Orignialvideo https://www.youtube.com/watch?v=qQkJZKdx3Ng&t=11s)

ES gibt zwei wesentliche Aspekte in der Missbrauchsprävention die gegenwärtig zur Diskussion stehen. Zum einen geht es um die „subjektive Missbrauchsprävention“, bei der die Autonomie des Kindes gestärkt werden soll, zum anderen um eine “objektive Missbrauchsprävention“, bei der die Aufsichtspflicht der Erwachsenen im Vordergrund steht. Gegenwärtig befindet sich die subjektive Missbrauchsprävention auf breitem Vormarsch. Für sie werden enorme Gelder freigemacht. Im Land Salzburg sucht man derzeit nach Schauspielern, die bereit sind, mit Schülern in der Missbrauchsprävention zu arbeiten. Kinder sollen lernen, sich zu wehren. Dabei stellt sich sogleich die Frage, wie und ab wann sie sich wehren sollen. Soll man das dem subjektiven Empfinden der Kinder überlassen oder hierfür objektive Regeln aufstellen? Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die subjektive Missbrauchsprävention bei Kindern keinen wirksamen Schutz bietet. So weist unter anderen der erfahrene niederländische Tätertherapeut Ruud Bullens darauf hin, dass in der Anbahnungsphase, dem sog. Grooming, Kinder praktisch keine Chance haben sich gegen Erwachsene abzugrenzen. Es nimmt somit nicht Wunder, dass es bisher noch keine empirischen Studien oder Belege dafür gibt, dass Programme subjektiver Missbrauchsprävention bei Kindern wirksam sind. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ist der subjektiven Missbrauchsprävention verpflichtet. Dabei zeigen sich Probleme, die für diese pädagogische Richtung spezifisch sind und weit über die grundsätzlichen Bedenken gegen diesen subjektiven Ansatz hinausgehen.

Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ sieht sich selber in der Tradition der neoemanzipatorischen Sexualpädagogik, wie sie von Helmut Kentler maßgeblich mit geprägt wurde. In ihr wird wie heute die Aufmerksamkeit der Kinder auf ihre natürlichen sexuellen Empfindungen gelenkt und bewusst verstärkt, wobei ihnen ein erweiterter Begriff von Masturbation zugrunde gelegt wird. Eine Vorgehensweise, für die es weder einen Grund, noch ein Wissen über die Folgen gibt. Heute sollen in Kindergärten eigene Räumlichkeiten für Doktorspiele und Masturbation eingerichtet werden. Doktorspiele sind im allgemeinen harmlos, sie kommen vor allem aus dem Impuls der kindlichen Neugier, können aber sehr wohl Situationen schaffen, in denen es zu sexuellen Übergriffen kommt………..

Konkret stellt sich auf diesem Hintergrund die Frage, ob sexuelle Selbsterfahrung tatsächlich eine Grundlage für die Abwehr von Missbrauch sein kann. Wenn man in den einschlägigen Programmen von der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ Übungen findet, in denen die Kinder in Bezug auf Berührungen spüren sollen, was sich für sie gut oder nicht gut anfühlt, kommt die berechtigte Frage auf, ob nicht genau diese Vorgehensweise der Anbahnung einer Missbrauchshandlung Tür und Tor öffnet. Ganz zu schweigen von den sexuellen Übergriffen zwischen den Kindern selbst, die ganz aus dem Blick zu geraten scheinen………

Eltern brauchen für Workshops nichts zahlen

Wir wollen hier ein Recht der Eltern vorstellen, das beinahe unbekannt ist und eine Hilfe sein kann: Es gibt den Grundsatz der Schulgeldfreiheit:

Gemäß § 5 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) ist nicht nur der Besuch der öffentlichen Pflichtschulen  sondern auch der Besuch der sonstigen unter das Schulorganisationsgesetz fallenden öffentlichen Schulen unentgeltlich.

Das bedeutet, dass ein Workshop, der von außen an die Schule geholt wird, NICHTS kosten darf, auch keinen sogenannten Selbstbehalt!

Man unterscheidet hier die Schulveranstaltung (zb. Klassenreise) oder (mehr …)

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