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Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015

Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015

Lesen Sie hier das Originalschreiben (Rundschreiben 11/2015) des Bundesministerium

  • Kurzanalyse in 4 Punkten:   „…Im Grundsatzerlass wird Sexualität als ein wertbesetztes Thema bezeichnet, es sei aber nicht Aufgabe der Schule, bestimmte Werte vorzugeben. Es wird z. B. von Verantwortung gesprochen, jedoch wird nicht auf die fundamentalen sittlichen Normen eingegangen, die dieser Verantwortung einen Rahmen geben. Verantwortlichkeit verkommt zur Beliebigkeit, wenn Sexualität und deren Ausübung offenbar als isolierter Selbstwert verstanden wird… lesen Sie hier weiter 
  • Stellungnahme von Dr. Christian Spaemann:   (…) Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Entwurf und im Vergleich mit dem bisher geltenden Grundsatzerlass ergeben sich folgende Fragen:

1.Wird der notwendigen Wertorientierung in der Sexualerziehung ausreichend Rechnung getragen?

2.Inwieweit wird das Recht der Kinder, von ihren Eltern geleitet zu werden, berücksichtigt?

3.Wird dem Aspekt der Gefahrenabwehr ausreichend Rechnung getragen?

4.Wie steht der vorliegende Entwurf zu den Formen sexuellen Missbrauchs, die von gewissen Strömungen der gegenwärtigen Sexualpädagogik ausgehen?

5.Welchem geistigen Hintergrund ist der vorliegende Entwurf verpflichtet? Lesen Sie hier den ganzen Text

 

  •  Unsere ausführliche Analyse des Grundsatzerlasses in Form eines Pdf Dokumentes können Sie hier lesen

 

 

 

 

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