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    Es gibt zwei wesentliche Aspekte in der Missbrauchsprävention die gegenwärtig zur Diskussion stehen. Zum einen geht es um die „subjektive Missbrauchsprävention“, bei der die Autonomie des Kindes gestärkt werden soll, zum anderen um eine “objektive Missbrauchsprävention“, bei der die Aufsichtspflicht der Erwachsenen im Vordergrund steht. Gegenwärtig befindet sich die subjektive Missbrauchsprävention auf breitem Vormarsch. Für sie werden enorme Gelder freigemacht. Beim Missbrauchspräventions – Konzept „Mein Körper gehört mir“ sollen Kinder lernen, sich zu wehren. Dabei stellt sich sogleich die Frage, wie und ab wann sie sich wehren sollen. Soll man das dem subjektiven Empfinden der Kinder überlassen oder hierfür objektive Regeln aufstellen? Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die subjektive Missbrauchsprävention bei Kindern keinen wirksamen Schutz bietet! So weist unter anderen der erfahrene niederländische Tätertherapeut Ruud Bullens darauf hin, dass in der Anbahnungsphase, dem sog. Grooming, Kinder praktisch keine Chance haben sich gegen Erwachsene abzugrenzen. Es nimmt somit nicht Wunder, dass es bisher noch keine empirischen Studien oder Belege dafür gibt, dass Programme subjektiver Missbrauchsprävention bei Kindern wirksam sind. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ist der subjektiven Missbrauchsprävention verpflichtet. Dabei zeigen sich Probleme, die für diese pädagogische Richtung spezifisch sind und weit über die grundsätzlichen Bedenken gegen diesen subjektiven Ansatz hinausgehen. (Auszug aus dem Video Dr. Christian Spaemann   https://www.youtube.com/watch?v=GQMu0GfiplM&t=9s 

     

    Unser Fazit:

    • Das Projekt ist einseitig ideologisch ausgerichtet und steht damit im Gegensatz zur Neutralitätspflicht der Schule (Beutelsbacher Konsens). Das Kind wird mit dieser emanzipatorischen Sexualerziehung einem Erwachsenen gleichgestellt und nicht mehr als schutzbedürftig angesehen. Das Kind erlebt sich allein. Es verliert damit den Schutz, den klare verbindliche Normen der Eltern ihm bieten. Ist das Kind so auf sich selbst gestellt, hat es ein Täter leicht, es entsprechend zu beeinflussen und sich gefügig zu machen. Damit verletzt das Projekt nicht nur die Neutralitätspflicht der Schule, sondern gefährdet das Kindeswohl.
    • Weiters sehen wir hier, ebenso wie in anderen Aufklärungsprogrammen, dass hier ein Misstrauen, ein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben werden soll. Die Familie als solche (Großeltern oder Mutter als Täter) wird diskreditiert und Kinder werden verunsichert. Der Schaden den solche Programme verursachen können, ist enorm und wird von Eltern, die berechtigterweise um Schutz ihrer Kinder hoffen, nicht genügend wahrgenommen.
    • Und zum dritten hören wir, dass Kinder die schon Missbrauchserfahrung haben, durch solche Programme getriggert werden können – was dann? Wo sind dann die Profis die hier weiterhelfen? Sind „Schauspieler“ genug geschult um das zu erkennen? Wie geht man dann mit den anderen Schülern um?
    • Wir haben viele Rückmeldungen von Eltern bekommen. Der allgemeine Tenor ist, dass Kinder danach sehr ängstlich sind, sich von der Großmutter keinen Kuß mehr geben lassen wollen.. Bei der Szene in einer Schule war sogar eine Mutter der Täter, die Kinder waren sehr verstört darüber.

    Unsere Empfehlung: Sagen Sie selbst als Mutter oder Vater dem Kind: Hier und hier darf Dich niemand berühren. Wenn Dich jemand berührt, dann komme sofort zu mir und erzähl mir das.

    Damit übernehmen Sie die Verantwortung und überlassen diese nicht ihrem Kind!

     

    Wenn Sie noch Fragen haben, bitte kontaktiere Sie uns gerne über das Kontaktformular!

    Auszug aus dem Programm: ( Zentrum für Gewaltprävention, Graz) https://www.aktiv4u.at/programme/mein-koerper-gehoert-mir/beschreibung/ )

     

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