Die LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie 2026-2030 ist eine der wichtigsten Ergebnisse der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen, so heißt es. Noch ist das neue Gesetz nicht wirksam[1], wenn auch von der Kommission[2] angenommen. Die brisantesten Punkte darin sind:
- Auf Basis von Selbstbestimmung (einfaches Aussprechen) soll ein Geschlechts“wechsel“ ohne Altersbeschränkung möglich sein. Das bedeutet: Kinder sollen ihr Geschlecht nur durch Ausspruch, ohne vorherige Beratung und vor allem ohne dem Gespräch oder Einverständnis ihrer Eltern (!), wechseln können. Damit wird die sogenannte Selbstidentifikation auch für Minderjährige ermöglicht – also Geschlechtsänderungen ohne medizinische Beratung. Die FPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Dieringer kritisiert in einer Presseaussendung, dass Brüssel damit bewährte Schutzmechanismen für Minderjährige aushöhlt: „Eltern werden faktisch ausgeschaltet, Lehrer und Psychologen eingeschüchtert, und Kinder zu Experimentierobjekten einer radikal-woken Agenda gemacht.“
- Gleichzeitig sollen Gespräche über Identität oder Therapieansätze für verunsicherte Jugendliche – genau in ihrer sensiblen Lebensphase – als angebliche „Konversionspraktiken“ verboten und bestraft werden können.
- EU-weite Anerkennung von Elternschaft – inklusive Leihmutterschaft: Das würde in die nationale Zuständigkeit beim Familienrecht eingreifen und die Ausbeutung und moderne „Versklavung von Frauen“ vorantreiben.
- Hassrede: „Genderidentität“ soll in die Liste der Euro-Straftaten aufgenommen werden. Das bedeutet, dass das Aussprechen biologischer Fakten viel schneller als bisher als „hasserfüllt“ angeprangert und unter Strafe gestellt werden könnte.
- „Genderidentität“ soll in Eurostat-Berichte und nationale Statistiken integriert werden, damit kommt es zu einer Verzerrung der Demografie und verlässlicher Daten
Das Athena Forum, ein Think Tank gegründet von Faika El-Nagashi, einer ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten, spricht von institutioneller Vereinnahmung: „Ein umstrittenes, unwissenschaftliches Konzept wird behandelt, als sei es längst Gesetz – ohne demokratische Debatte, ohne Evidenz, ohne Folgenabschätzung.“ Brüssel würde EU-Standards gegen reproduktive Ausbeutung, Gewalt gegen Frauen und den Verkauf von Kindern aushebeln.
Damit zeigt sich die Gesinnung der EU: Eltern dürfen ihre Kinder nicht mehr schützen, was nicht nur ihr Recht sondern ihre Pflicht wäre. Brüssel würde damit tief in das nationale Familienrecht eingreifen. Meinung darf nicht mehr geäussert werden in einem Ausmaß, das langsam diktatorische Züge annimmt und an Umerziehung erinnert. Wenn wir uns nicht energisch wehren, dann bestimmt eine kleine ideologische Gruppe wie wesentliche Fundamente unserer Gesellschaft verändert werden.
[1] Der EU-Gesetzgebungsprozess beginnt mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der dann vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beraten und angenommen wird. Das ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, bei dem beide Institutionen gleichberechtigte Mitgesetzgeber sind. Wenn in der zweiten Lesung keine Einigung erzielt wird, kommt ein Vermittlungsausschuss zum Einsatz.
[2] 27 Mitglieder, Magnus Brunner aus Ö