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Einen für uns Eltern wichtigen Schulerlass ( Erlass Einbeziehung außenstehender Personen in den Unterricht.pdf) veröffentlichte der Landesschulrat für die Steiermark am 10.11. 2017: es geht um die Anwesenheitspflicht der Lehrpersonen bei Workshops.

Im Erlass wurde neuerlich bestätigt, was vielerorts sehr  unterschiedlich gehandhabt wird, und nun hoffentlich geklärt wurde: Lehrer müssen, auch bei Workshops, in der Klasse  bleiben.  Man kann also beim Lehrer nachfragen ob der Sexualworkshop kindgerecht und entwicklungssensibel vorgebracht wurde. Aus den hier beschriebenen Berichten sind wir Eltern sehr vorsichtig geworden (siehe unsere Elternberichte).

Diese Anwesenheitspflicht gilt übrigens selbstverständlich für ganz Österreich.

Hier die  entscheidende Textpassage:

„…Die Lehrkraft ist für die Zeit der Durchführung eines „Workshops“ nicht von ihren Hauptaufgaben, nämlich der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie der Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts, entbunden. Es wird somit nicht nur die gänzliche Anwesenheit der Lehrer/innen vorausgesetzt, sondern den Lehrer/innen obliegt weiterhin die Unterrichtsarbeit (z.B Vor – und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung unter Einbeziehung der außerschulischen  Personen).“

UPDATE: Einen Erlass zu diesem Thema gab auch der Landesschulrat in Niederösterreich (Juni 2017) heraus, lesen Sie hier:  Einbindung-außersch.Experten NÖ.pdf

Lesen Sie hier die die maßgeblichen Passagen: „….Außerschulische Expertinnen unrl Experten werden von den Lehrerinnen und Lehrern in den Unterricht nur miteinbezogen, d.h. es wird damit nicht nur die gänzliche Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts vorausgesetzt, sondern den Lehrerinnen bzw. Lehrern obliegt weiterhin die Unterrichtsarbeit (z.b. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten). Durch die Einladung der Expertinnen und Experten kann die Unterrichtserteilung nicht an diese gänzlich delegiert werden..“

 

 

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