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regenbogenKinder in der Schule zur „Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen“, ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff in einem neuen Rechtsgutachten, das vom Verein echte Toleranz e.V. in Auftrag gegeben wurde. Gutachten als PDF

Eltern können Kinder vom Unterricht abmelden

(Originalauszug): 5. Im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung, ohne dass es dabei auf das Vorliegen darüber hinausgehender individueller Härten ankommt. (siehe im Einzelnen unten auf Seite 36 f.)

oder: 7. Der schulgesetzlichen Bestimmung zu den pädagogischen Zielen (§ 4 SchulG) ist nicht zu entnehmen, dass die Erziehung der Schüler zur Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten zu den pädagogischen Zielen des Schulunterrichts gehören soll.

Auf 100 Seiten erklärt Prof. Winterhoff, warum der Staat zur Neutralität verpflichtet ist. Es verstoße gegen das Indoktrinationsverbot, sobald „Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt“ würden. Lesen  Sie hier den Zeitungsartikel. 

Lesen Sie hier den ganzen Bericht von echte Toleranz e.V.

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