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Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier  unsere Analyse:

Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019  „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“            (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)

Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.

Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen

Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont. (mehr …)

Was steht eigentlich im Lehrplan der Volksschulen über Sexualerziehung?

Wir werden öfters gefragt, was denn nun eigentlich im Lehrplan der Volksschule steht. Wir haben uns den Lehrplan ( hier zum Nachlesen Lehrplan Volksschule 2012 ) durchgesehen und festgestellt, dass dieser folgende Inhalte vorsieht:

Im Rahmenlehrplan der Volksschule ( BGBl. II Nr. 303/2012 ) für die Grundstufe II im „Erfahrungs- und Lernbereich Natur“ wird festgelegt, dass elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität im Rahmen von Lebensvorgängen und biologischen Zusammenhängen angebahnt wird:

  •  über Bereiche menschlicher Fortpflanzung soll grundlegendes Wissen erworben und allmählich erweitert werden  (zB Entstehung menschlichen Lebens, Schwangerschaft, Geburt, Bedürfnisse des Säuglings)
  • Liebe und Partnerschaft sollen auch als wichtige Grundlagen menschlicher Sexualität verstanden werden
  • im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) soll auf die bevorstehenden geschlechtsspezifischen Entwicklungen vorbereitet werden

Diesem Lehrplan ist nichts entgegenzuhalten, wenn man als Eltern den letzten Punkt besonders beachtet:  „Im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten)“. Unserer Tipp: Sind Sie die ersten Aufklärer Ihres Kindes! Dann wird alles, was in einem Unterricht an Fragen oder überfordernden Inhalten auf Ihr Kind zukommen kann, abprallen!

Wir haben schon viele gute Erfahrungsberichte der WUNDERKUNDE, dem Schulmaterial, das wir gratis anbieten. Einige Mütter waren so begeistert, dass sie das Lapbook (sehen Sie hier den Kurzfilm darüber) gebastelt und dem Klassenlehrer gezeigt haben. Danach hätten sich einige Lehrer entschlossen, die WUNDERKUNDE zu verwenden. Hier geht’s zur WUNDERKUNDE.

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