Hotline 01 22 99 999 info@sexualerziehung.at

Alle externen Vereine oder Einzelpersonen, die an den Schulen zum Thema Sexualpädagogik unterrichten wollen, werden nun von einer eigens dafür eingerichteten „Qualitätsstelle Sexualpädagogik“ geprüft. Diesem Board sollen 5 Mitglieder angehören.

→ Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)

 

Diese Geschäftsstelle Sexualpädagogik wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen. Auf dieser Seite werden auch die Grundlagen der Qualitätssicherung angeführt  (Die Qualitätssicherung basiert auf den Grundlagen der Standards für Sexualaufklärung in Europa, des Grundsatzerlasses zur Sexualpädagogik und den aktuellen Lehrplänen).

Weiter steht:

Denn die schulische Sexualpädagogik soll:

  • altersgerecht sein,
  • sich an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen orientieren,
  • auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren,
  • einen positiven Zugang zur Sexualität fördern,
  • das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vielfalt der Lebensformen beachten.

Hier geht es zur Seite:

Geschäftsstelle Sexualpädagogik

 

Die eingereichten Angebote werden von  Experten geprüft und bei einer positiven Beurteilung den Schulen zur Auswahl zur Verfügung gestellt.

Bevor ein Verein oder eine Person geprüft wird, muss eine Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik unterschrieben werden.

Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik

 

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