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Schamverletzend und kindeswohlgefährdend – so zusammengefasst kann man den Inhalt der Grundsätze der Einverständniserklärung nennen, den externe Vereine unterschrieben haben, wenn sie ab Herbst an Schulen kommen.

Soeben (1.3.2023) wurde eine Akkreditierungsstelle (Überprüfungsstelle) eingerichtet, die ab sofort externe Vereine und Einzelpersonen überprüfen soll, die  ihre Workshops zum Thema Sexualpädagogik an Schulen anbieten wollen. Diese „Geschäftsstelle Sexualpädagogik“ wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen und ihm sollen 5 Mitglieder angehören, die noch nicht genannt wurden.

Man kann schon jetzt als Verein sein Ansuchen stellen und Unterlagen hochladen. Ganz am Schluß muss man noch eine Einverständniserklärung unterschreiben, den sogenannten „Ethikkodex“ (welch Hohn!) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik. (hier geht es zum gesamten“Ethikkodex“)

In der Einleitung heißt es:

Die sexualpädagogische Arbeit an der Schule erfolgt auf Basis und den Grundsätzen einer ganzheitlichen Sexualpädagogik (Comprehensive Sexuality Education ) sowie den im Grundsatzerlass Sexualpädagogik des BMBWF beschriebenen Regeln.
Sehen Sie hier den Film (11min.) zur Comprehensive Sexuality Education. 

Die meisten  Grundsätze, die nun durch Unterschrift bestätigt werden sollen, sind Kritikern dieser „Sexualpädagogik der Vielfalt“ mit ihren schamverletzenden Auswirkungen seit langem bekannt. Aber so zusammengefasst wie im ersten Satz traten die Ziele bisher noch nie ans Licht. Wir erklären nur den ersten Satz, der es in sich hat und in der üblichen schwammigen Gendersprache verfasst ist:

Die internationalen Kinder- und Menschenrechte sowie die sexuellen und reproduktiven Rechte werden anerkannt

  1. Sexuelle Rechte – was bedeutet das genau?

Sexuelle Rechte bedeutet, wie in der Fußnote der Einverständniserklärung ersichtlich: Man beruft sich hier auf eine Sexualpädagogik gegen die seit Jahren Eltern auf die Straße gehen. Es sind dies allesamt Vorgaben, die eine proaktiv sexualisierende Pädagogik unterstützen und fördern, ein Dokument ist noch nicht einmal ins Deutsche übersetzt worden bisher. Genau diese Pädagogik ist längst seit Jahren in unseren Schulen in Österreich, Deutschland, Europa, ja der ganzen Welt fest verankert.

Im deutschsprachigen Raum hat diese Pädagogik einen Vordenker, Prof. Helmut Kentler, dessen pädophile Machenschaften gerade in Deutschland aufgearbeitet werden müssen, weil sein grausiges Experiment in den 70er Jahren von der SPD finanziert wurde. (Siehe den Film Kentlergate auf youtube!). Er, selbst pädophil, war der „väterliche Freund“ und Mitgründer jener Sexualpädagogik, die durch Uwe Sielert im gesamten deutschsprachigen Raum verbreitet wurde und sich selbst nach wie vor durch ein Gütesiegel zertifiziert.

Die in der Fußnote des „Ethikkodex“ genannten Dokumente (Grundsatzerlass Sexualpädagogik‘ des BMBWF, die ‚Standards zur Sexualaufklärung‘ der WHO-Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)) stehen nachweislich im Zusammenhang mit Uwe Sielert und dieser Pädagogik.

ALLE Vereine und Einzelpersonen (mit wenigen Ausnahmen, dem Programm Teenstar und Lehrern, die das gut und kindgerecht abhandeln), wurden über Ablegereinrichtungen in Österreich nach dieser vorbelasteten Pädagogik ausgebildet. Wir dokumentieren Vorkommnisse, die durch diese Vereine oder durch Einzelpersonen (Lehrer) die so ausgebildet wurden, an den Schulen vorgefallen sind, seit 2015 auf dieser Plattform (siehe Menüpunkt Dokumentationsplattform).

  1. Reproduktive Rechte – was bedeutet das?

Das ist ein Codewort für das Recht auf Abtreibung und wird hier sogar als „Menschenrecht“ bezeichnet, was es glücklicherweise nicht ist. Der Sexualkundeerlass (2015 Heinisch Hosek) bereits bezieht sich auf IPPF (International Planned Parenthood), die weltweit größte Abtreibungsorganisation der Welt.

Damit wird klar wohin die Reise geht mit den Kleinsten: Wie im Kommunismus (!) sollen Kinder bereits ab Kindergarten und Volksschule frühsexualisiert werden, so schnell wie möglich in sexuelle Aktivitäten gedrängt werden und Abtreibung soll als sogenanntes Menschenrecht für die „Verhütung“ sorgen. Damit werden Kinder manipulierbar und Eltern werden außen vorgelassen, letztendlich, und um das geht es, werden Familien zerstört und zukünftige Familien durch Bindungsunfähigkeit verhindert.

Was hier nun zu Tage getreten ist, hilft unserer Arbeit sogar, Kinder zu schützen. Denn jeder Verein der demnächst in den Schulen tätig ist- das muss Eltern klar sein – hat diese „ethischen Grundsätze“ unterschrieben. Wer will sein Kind so etwas aussetzen?

Dieser Grundsatz über die sexuellen und reproduktiven Rechte ist nur der erste Satz aus der Einverständniserklärung, hat aber das Ziel des Programmes dieser missbrauchenden Pädagogik (Genderpädagogik der Vielfalt) auf den Punkt gebracht.

 

 

Bildquelle: Pixabay

 

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