
Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015
Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier unsere Analyse:
Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019 „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“ (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)
Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.
Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen
Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont. (mehr …)