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Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier  unsere Analyse:

Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019  „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“            (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)

Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.

Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen

Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont. (mehr …)

Was steht eigentlich im Lehrplan der Volksschulen über Sexualerziehung?

Wir werden öfters gefragt, was denn nun eigentlich im Lehrplan der Volksschule steht. Wir haben uns den Lehrplan ( hier zum Nachlesen Lehrplan Volksschule 2012 ) durchgesehen und festgestellt, dass dieser folgende Inhalte vorsieht:

Im Rahmenlehrplan der Volksschule ( BGBl. II Nr. 303/2012 ) für die Grundstufe II im „Erfahrungs- und Lernbereich Natur“ wird festgelegt, dass elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität im Rahmen von Lebensvorgängen und biologischen Zusammenhängen angebahnt wird:

  •  über Bereiche menschlicher Fortpflanzung soll grundlegendes Wissen erworben und allmählich erweitert werden  (zB Entstehung menschlichen Lebens, Schwangerschaft, Geburt, Bedürfnisse des Säuglings)
  • Liebe und Partnerschaft sollen auch als wichtige Grundlagen menschlicher Sexualität verstanden werden
  • im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) soll auf die bevorstehenden geschlechtsspezifischen Entwicklungen vorbereitet werden

Diesem Lehrplan ist nichts entgegenzuhalten, wenn man als Eltern den letzten Punkt besonders beachtet:  „Im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten)“. Unserer Tipp: Sind Sie die ersten Aufklärer Ihres Kindes! Dann wird alles, was in einem Unterricht an Fragen oder überfordernden Inhalten auf Ihr Kind zukommen kann, abprallen!

Wir haben schon viele gute Erfahrungsberichte der WUNDERKUNDE, dem Schulmaterial, das wir gratis anbieten. Einige Mütter waren so begeistert, dass sie das Lapbook (sehen Sie hier den Kurzfilm darüber) gebastelt und dem Klassenlehrer gezeigt haben. Danach hätten sich einige Lehrer entschlossen, die WUNDERKUNDE zu verwenden. Hier geht’s zur WUNDERKUNDE.

Neuer Erlass soll Situation in Schulen besser regeln – Eltern bekommen Unterstützung

Neuer Erlass soll Situation in Schulen besser regeln – Eltern bekommen Unterstützung

Auf der Online Seite Vol.at ist heute abend ein Interview mit Generalsekretär Martin Netzer erschienen. In den nächsten Tagen soll ein neuer Erlass erscheinen, der Missstände in den Schulen, wir berichteten schon öfters, beseitigen soll.

Aufsichtspflicht des Lehrers

Bisher war es sehr oft üblich, Lehrpersonen aus den Klassen zu schicken, damit sich Kinder „öffnen könnten“.  Das war zwar nicht gesetzeskonform, aber üblich und soll sich nun ändern: “Die Lehrperson muss im Unterricht drinnen sein und einschreiten, wenn etwas nicht kompatibel ist”, so Netzer.

Information für Eltern

Netzer: “Es muss mitgeteilt werden, welcher Verein kommt und was er macht. Eltern müssen artikulieren können: Lieber Lehrer, uns wäre lieber, wenn du das selbst machst.”  Das ist ein Novum! Viele Eltern konnten sich bisher nicht anders wehren, als ihre Kinder vom Unterricht fernhalten, das hat nun ein Ende.  Eltern haben auch die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie einen Verein „von außen“ überhaupt wollen: “Wenn sich die Mehrheit dagegen ausspricht, wird es nicht stattfinden“, so Generalsekretär Netzer im Interview.

Clearingstelle

An den Bildungsdirektionen wird über die Schulaufsicht außerdem eine Clearingstelle eingerichtet, die Lehrer bei Fragen konsultieren können. “Da können Schulen beraten werden, ob der konkrete Verein bekannt ist und welche Erfahrungen es mit ihm gibt.” Außerdem könnten Lehrer dort Unterlagen vorlegen und begutachten lassen.

“Wenn die Bildungsdirektion von fünf Schulleitern den Hinweis kriegt, dass da etwas schräg abläuft, dann muss die Behörde einschreiten” sagt Martin Netzer im Interview.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel: www.vol.at/teenstar-kontroverse-ministerium-lenkt-ein/6101564

Bundesminister Faßmann: TeenSTAR wurde nie verboten!

Bundesminister Faßmann: TeenSTAR wurde nie verboten!

Laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage stellt das Bundesministerium für Bildung am 17.1.2019 fest: „.. Seitens des Bundesministeriums hat es keine Benachrichtigung an alle
Landesschulräte/Bildungsdirektionen gegeben, um einen Stopp weiterer Workshops des Vereins TeenSTAR an Schulen bundesweit zu veranlassen.“

Damit ist nun geklärt, dass sowohl ORF, als auch verschiedene Zeitungen Falschmeldungen über den Stopp von TeenSTAR verbreitet haben. Dieser Schaden wird wohl schwer wieder repariert werden können.

Fakt ist: Der Salzburger Bildungsdirektor hat bereits im Oktober, obwohl weder Materialien geprüft, noch jemals ein Gespräch mit den Verantwortlichen stattgefunden hatte, voreilig TeenSTAR in den Schulen verboten.

Aufgrund dieser medialen und öffentlichen Falschmeldungen haben sich in Folge auch Tirol von TeenSTAR distanziert, und teilweise auch Vorarlberg. Dort hat man begonnen, TeenSTAR nach und nach durch ein neu bestelltes Referentenpaar, die beide in der Sexualpädagogik der Vielfalt ausgebildet sind, zu ersetzen.

Erst kürzlich gab es ein Gespräch mit den Vertretern von TeenSTAR im Bundesministerium sowie eine Übergabe der Originalunterlagen. Mit dieser aktuellen Beantwortung wurde deutlich, dass nun formal die richtigen Unterlagen geprüft werden.

Es ist grotesk: In der Öffentlichkeit wurde TeenSTAR, das die einzige Alternative und das einzige Konzept entwicklungssensibler Pädagogik war,  als gefährlich ideologisch dargestellt. Die Vereine jedoch, die unsere Kinder verstören und die beinahe flächendeckend in Österreich tätig sind, stehen als gute Pädagogik da. Das ist der eigentliche Schaden!

 

Es wird noch schlimmer: Neuer UN „Guidance“ zur Sexualerziehung ab 5 Jahren

Es wird noch schlimmer: Neuer UN „Guidance“ zur Sexualerziehung ab 5 Jahren

Die UN verabschiedet ein Dokument, das verpflichtend werden soll in Gesetzgebung und Lehrerausbildung der Länder, die es unterzeichnen. Gabriele Kuby schreibt:

UN-Genderprogrammmierung durch Sexualerziehung – Zugriff auf die Jugend durch das Dokument International technical guidance on sexuality education. Es ist die Globalisierung der Standards for Sexuality Education in Europe (BZgA und WHO).

Das Manipulationsverfahren ist immer das gleiche –  von den Yogyakarta Prinzipien, die Standards for Sexuality Education oder den Migrationspakt: Ein Papier in die Welt setzen, das „unverbindlich“ genannt wird, hinter dem aber die global players stehen und an dem sich dann die Gerichte orientieren, welche zunehmend gesellschaftsgestaltende Funktionen übernehmen, die allein dem Parlament obliegen. Unter dem massiven Druck der UN und aller Mitspieler, die Kinder und Jugendlichen hedonistisch zu sexualisieren, steht jede Regierung.

 Ein ausführlicher Artikel darüber von Gabriele Kuby erschien am 14. Dezember 2018 in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Lesen Sie ihn hier: (mehr …)

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