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Wiener Vater fordert Transparenz – Tochter verliert Platz im Kindergarten

Wiener Vater fordert Transparenz – Tochter verliert Platz im Kindergarten

Kritische Fragen unerwünscht? Dreijährige verliert Kindergartenplatz 

Was lernen Kinder über Sex? Und dürfen Eltern das auch wissen? Ein Wiener Vater wollte verstehen, welches sexualpädagogische Konzept im Kindergarten seiner Tochter gilt. Statt klarer Antworten erteilte man ihm eine Abfuhr — und seine dreijährige Tochter verlor ihren Platz.

Wenn Eltern einen Kindergarten auswählen, geht es um mehr als Öffnungszeiten, Bastelbeitrag und Jausen. Sie vertrauen einer Einrichtung ihr Kind an — und damit auch einen Teil seiner frühen emotionalen, sozialen und ethischen Prägung. Dieses Vertrauen lebt von Offenheit und Respekt. Genau daran entzündete sich in Wien ein Konflikt, der viele Eltern hellhörig machen dürfte.

Anfang März 2026 meldete ein junger Vater seine dreijährige Tochter Melanie in einem katholischen Kindergarten im 18. Wiener Gemeindebezirk an. Im Gespräch mit der Leitung erkundigte er sich nach dem pädagogischen Konzept der Einrichtung. Dabei erfuhr er, dass zum Schutzkonzept der St. Nikolausstiftung auch ein sexualpädagogisches Konzept gehört. Der Vater begann zu lesen — und wurde zunehmend besorgt.

 

Anfragen zum Sex-Konzept blieben unbeantwortet

Weil es um den Schutz von Kindern, Intimsphäre, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Integrität ging, wollte er genauer wissen, wie die Pädagoginnen im Alltag handeln. Wann wird eingegriffen, wenn Kinder einander im Intimbereich berühren? Werden Eltern sofort informiert, wenn es zu grenzverletzenden Situationen kommt? Werden religiöse und ethische Vorstellungen der Familien berücksichtigt? Und wie passt ein solches Konzept zu einem katholischen Kindergarten?

In einem Telefonat soll ihm die Leiterin versichert haben, man habe „nichts zu verbergen“. Zugleich sei ihm gesagt worden, er müsse der Einrichtung schon vertrauen, wenn er seine Tochter dorthin schicken wolle. Für Melanies Vater war Vertrauen ohne Transparenz jedoch nicht genug. Er wandte sich an die Geschäftsführung und bat um Auskunft zu den wissenschaftlichen Grundlagen und zur Vereinbarkeit mit einem christlichen Menschenbild. Doch eine Antwort blieb aus.

 

Haltung statt Transparenz

Die Situation spitzte sich weiter zu. Nachdem er um ein weiteres Gespräch mit der Kindergartenleitung bat, wurde die Inspektorin Brigitte Hausner eingeschaltet. Mit ihr diskutierte er über Nacktheit, Doktorspiele und die Frage, ob die Werthaltungen der Eltern zum Thema Sexualität berücksichtigt würden. Besonders irritierend empfand der Vater, dass Speisevorschriften für muslimische Kinder selbstverständlich respektiert würden, während sein Wunsch, dass die Intimsphäre seiner Tochter geschützt wird, keinen Einfluss auf die pädagogische Ausrichtung des Kindergartens habe.

Am Ende kam es zu einer Eskalation. Hausner erklärte, dass eine „offene und vertrauensvolle Bildungspartnerschaft“ mit dem Vater nicht gegeben sei. Der Betreuungsvertrag für Melanie wurde einseitig gekündigt. Für die Familie bedeutete das: Die Dreijährige verlor ihren Kindergartenplatz.

Der Fall wirft eine Frage auf, die viele Mütter und Väter betrifft. Wenn im Kindergarten sensible Themen wie Scham, Privatsphäre und Familienwerte berührt werden, sollen Eltern dann den Pädagoginnen einfach vertrauen. Oder haben sie Anspruch auf Transparenz? Eine seriöse Bildungspartnerschaft zeigt sich nicht daran, dass Eltern schweigend allem zustimmen. Sie erfordert, dass Pädagoginnen auch kritische Fragen ernst nehmen, ohne dass am Ende ein Kind die Folgen trägt.

 

KoSchA: Eine Anlaufstelle für besorgte Eltern

Nicht alle Teile des Bildungskonzepts der St. Nikolausstiftung sind wörtlich gemeint. Wenn es zum Beispiel um Transparenz gegenüber Eltern geht, erklärt das Konzept: „Die Eltern werden bei der Einschreibung des Kindes, beim Erstgespräch sowie beim ersten Elternabend über die sexualpädagogische Haltung der Einrichtung und das dazugehörige Konzept informiert.“ Im Fall Melanie fand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Informationsveranstaltung für Eltern statt.

Aufgrund seiner Erfahrung gründete Melanies Vater eine Elterninitiative namens KoSchA – Komittee für Schutz und Aufklärung. KoSchA arbeitet eng mit der Familienallienz zusammen. Ziel der Initiative ist es, Unterstützung und ein Netzwerk für betroffene Eltern zur Verfügung zu stellen. KoSchA klärt Eltern über ihre Rechte auf, stellt sachliche Information zur Meinungsbildung bereit und wirkt präventiv gegen die Sexualisierung von Kindern durch Bildungseinrichtungen. Langfristig engagiert sich KoSchA für die Einführung eines Elternbeirats in österreichischen Kindergartenverbänden. Anfragen und Erfahrungsberichte werden streng vertraulich behandelt.

 

 

„Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann“ 

„Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann“ 

Was diese Kinder und Eltern bisher erleiden und erdulden mussten, ist unfassbar. Obwohl diese übergriffigen Vorkommnisse vor zwei Jahren stattfanden und sowohl vom Volksanwalt als auch vom Bürgeranwalt (ORF) behandelt wurden und auch in der Zeitung darüber berichtet wurde, fühlen sich diese Eltern bis heute unverstanden.

Es begann in der dritten Klasse einer oberösterreichischen Volksschule (2022), als eine Klassenlehrerin den 8-jährigen Kindern im Aufklärungsunterricht Oralverkehr erklärte.  Diese Lehrerin, die sich in der Umziehkabine auch gerne splitternackt vor die Mädchen stellte, gab der Klasse außerdem einige Bücher für die Pausenlektüre: Darin waren Bilder zu sehen, wie z.B. eine Person einen Penis küsst, oder ein Junge mit erigiertem Penis anderen Personen beim Sex zusieht. Die Eltern waren sehr aufgebracht, bei einem Gespräch des Elternvertreters mit der Lehrerin wurde Verbesserung versprochen.

Das klingt alles schon schwer erträglich, es sollte aber noch schlimmer werden: In der vierten Klasse (2023/24) sprach dieselbe Lehrerin neuerlich über Oralverkehr. Die  Mädchen saßen im Sesselkreis und es wurde ein Kondom weitergegeben.  Alle Mädchen mussten es anfassen. Ein Mädchen erzählte: „Mama wir haben heute ein Kondom anfassen dürfen, das ist megaschleimig.“ Einige waren so geekelt, dass sie sich danach die Hände gewaschen haben. Sie mussten sich auch anhören, dass es verschiedene Geschmacksrichtungen gäbe, denn „nicht jeder mag Banane oder Erdbeere!“ Ein Mädchen erzählte: Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann, das sei für manche das Schönste“. Auch ohne Liebe könne man Sex haben und deshalb sollten sie, die 9-jährigen Mädchen, immer ein Kondom mithaben, wenn man bei einem Freund übernachtet.

All das ist schwer erträglich – aber es kam noch schlimmer.

Einige Tage später zeigte diese Lehrerin einen oder mehrere Aufklärungsfilme in der Klasse – ohne dem Wissen der Eltern.  Erst drei (!) Monate später begannen die kleinen Mädchen in einem privaten Rahmen nach und nach darüber zu sprechen: Sie hatten sich schreckliche Sexszenen mehrmals ansehen müssen, weil die Lehrerin den Film immer wieder zurückgespult hatte und sie zwang, hinzusehen. Sie hätten monatelang Alpträume und Schlafstörungen gehabt und von Vergewaltigung geträumt. Ein Mädchen sagte noch immer geschockt: „Es war wie ein Horrorfilm!“ Die Lehrerin hätte ihnen außerdem untersagt, mit Eltern oder anderen darüber zu sprechen, wodurch die Kinder aus Angst vor Konsequenzen so lange geschwiegen hätten.

Nach erfolglosen Gesprächen reichte ein Elternpaar im März 2024 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der oberösterreichischen Bildungsdirektion ein. Weitere Berichte von fast allen Mädchen, die Erlebnisse und verstörende Reaktionen dokumentieren, wurden beigelegt. Die meisten Eltern wollten aber durch den inzwischen großen Druck von Direktorin und Lehrerin anonym bleiben. Die Beschwerde blieb für die Eltern unbeantwortet. Im Juni 2024 erfuhren die Eltern über die Medien, dass „kein Fehlverhalten der Lehrerin“ festgestellt worden war. Damit wurde den Eltern klar: den Aussagen der Kinder wird nicht geglaubt und das Fehlverhalten der Lehrerin soll von höchster Landesstelle vertuscht werden.  Auf Anfrage einer zweiten Mutter an die Bildungsdirektion, ob diese Vorkommnisse und Unterrichtsmethoden für das Alter angebracht seien, kam die Antwort: „Die von der Lehrerin verwendeten Materialien und Methoden wurden als konform mit den pädagogischen Standards und Richtlinien bewertet. Sämtliche erhaltene Eingaben wurden sorgfältig untersucht; es konnte jedoch keine Bestätigung der Vorwürfe gefunden werden.“

Die Eltern wendeten sich an den Volksanwalt, der nach eingehender Untersuchung immerhin im Juni 2025 feststellte, „dass die plastische Vorführung und Besprechung der Funktion von Verhütungsmitteln jedenfalls bei Volksschulkindern zumindest fragwürdig erscheint. Dasselbe gilt für die Darstellung des Oralverkehrs.“ Die Beurteilung des Filmes war nicht möglich, weil das Bildungsministerium und die Bildungsdirektion OÖ der Volksanwaltschaft keine Filmkopie zur Verfügung gestellt hatten! Ebenfalls keine Information gab es über die angefragten wissenschaftlichen Grundlagen dieses Aufklärungsunterrichts.

Bei einem Fernsehauftritt (Bürgeranwalt im ORF Jänner 2025) zweier betroffener Mütter standen Aussagen gegen Aussagen.

Das mutige, öffentliche Auftreten der Mütter hatte Folgen: Die Bildungsdirektion und Direktorin versuchte die eine Mutter, die an der Schule als Religionslehrerin tätig war aus der Schule zu drängen und der anderen Mutter wurde die bereits zugesagte Aufnahme ihres Kindes in eine Mittelschule verwehrt (nach einem Gespräch mit dem Direktor dann glücklicherweise doch wieder gewährt).

 

Diesen Eltern und Kindern wurde nicht geglaubt, Tatsachen wurden verdreht und es wurde enorm viel gelogen. Wir, die FamilienAllianz, haben im März 2024 selbst Gespräche mit den betroffenen Eltern geführt und dokumentiert, wie schockierend die Berichte der Kinder waren. Es ist ein Muster, das sich wiederholt, wie beim tatsächlichen Missbrauch: Erwachsene (Lehrer oder externe Referenten) tragen unangebrachte Inhalte vor oder beantworten Fragen der Kinder, die Sexualpraktiken von Erwachsenen betreffen, übergenau. Genau in diesem Moment finden grenzüberschreitende Verstörungen statt, die kindliche Scham wird verletzt. In diesem Fall mussten die Kinder sogar Handlungen machen, das ist noch eine Stufe prägender. Wenn dann noch den Kindern gesagt wird, sie sollen mit niemandem darüber sprechen, so ist das dasselbe Verhalten wie der Täter beim Missbrauch (Grooming). 

Dass unangebrachte Aufklärungsbücher enormen Schaden an Kinderseelen anrichten können, ist uns durch unzählige Berichte betroffener Kinder ebenfalls bekannt.

Eltern werden als „von gestern“ oder nicht vertrauenswürdig hingestellt, in diesem Fall reicht dieses Verhalten gegenüber Eltern bis in höchste bildungsrelevante Kreise. Eltern werden von einer Zuständigkeit zur nächsten verwiesen.

Für uns zeigt dieser Vorfall an der Volksschule deutlich: die wenigen Eltern, die heute wach und besorgt ihre Kinder in den Schulen vor Ideologien schützen wollen, werden an den Pranger gestellt und lächerlich gemacht. Die große Menge schweigt angstvoll und vertraut noch immer der Obrigkeit. Nur so kann sich diese menschenverachtende Ideologie weiter ausbreiten.

Die meist befahrendste Autobahn – verstörender Elternabend

Die meist befahrendste Autobahn – verstörender Elternabend

In einer Volksschule in Oberösterreich gab es im letzten Schuljahr einen Elternabend für alle vierten Klassen. Es ging um einen anstehenden Workshop des ISP Wien (Institut für Sexualpädagogik). Extra dafür gekommen war die Leiterin der Workshops des ISP, Mag. Heidemarie König. Eine Mutter ging zum Büchertisch, der für die Kinder eine Woche vor und nach dem anstehenden Workshop zur Verfügung stehen sollten. Sie nahm das Buch „Lina die Entdeckerin“ in die Hand. Sie schlug es auf und war schockiert: auf einer Seite war die weibliche Scheide als Campingplatz dargestellt. Ein kleines Mädchen briet darauf über einem Feuer etwas in einer Pfanne.

Die Mutter fragte in die Runde warum solche Bücher den Kindern zur Verfügung gestellt werden? Die Antwort der Referentin war, dass das Buch für Kinder ab 5 Jahren freigestellt sei und  man „die Vagina positiv assoziieren wolle“.  Man könnte Kindern doch nicht sagen „dass die Vagina die meist befahrene Autobahn ist“!

Mit dieser Aussage ist wohl alles klar. So abwertend und würdelos wird über Sexualität und vor allem über Frauen gesprochen!  Die Mutter war total verstört. Die anderen Bücher am Tisch waren nicht besser. „Alle Bücher seien von der Abteilungsleiterin der Schulpsychologie geprüft und für unbedenklich befunden worden“ beeilte man sich noch den anwesenden Eltern zu sagen.

Liebe Eltern hier noch unser Tipp: Lassen Sie sich immer die Bücher zeigen, die Ihre Kinder zu sehen bekommen und blättern Sie diese durch. Unsere Kinder haben die Vermittlung einer schönen Sexualität verdient, aber nicht diese verniedlichende und im Grunde ins Lächerliche gezogene Darstellung wie in diesen „Aufklärungs“büchern.

 

Mama, was passiert wenn ich das Sperma aus Versehen schlucke?

Mama, was passiert wenn ich das Sperma aus Versehen schlucke?

Bericht einer Mutter aus Tirol
Als letztes Jahr, in der dritten Klasse Volksschule, im Jänner eine Informationsschreiben bei mir eintrudelte, dass die SCHUSO (Schulsozialarbeiter) mit den Lehrerinnen die „Sequenz zum Thema Schimpfwörter“ in der Klasse starten, habe ich mit der mir persönlich bekannten Mitarbeiterin der SCHUSO Kontakt aufgenommen. Ich wollte den Umfang und Inhalt ihrer Arbeit wissen. „Meine Tochter glaubt noch an das Christkind und ist sehr kindlich.“ Meine Bedenken wurden zerstreut. Sie sagte mir: „Kein Kind wird überfordert. Die Thematik wird altersgerecht vermittelt…“
Ich habe dieses Thema im Alltag dann auch vergessen. Bei einer Autofahrt fragte mich jedoch plötzlich meine damals 9-jährige Tochter wie die „weiße Sache“ noch mal heißt, die der Mann der Frau gibt. Ich hatte keine Ahnung, wovon sie spricht. Etwas später fragte sie: “Mama, was passiert, wenn ich das Sperma aus Versehen schlucke?“ Ich war so schockiert. Nach und nach bekam ich dann heraus, dass gerade die Schimpfwörter besprochen werden, die die Kinder an die Tafel schreiben mussten. Zeitgleich mit diesem Workshop „Schimpfwörter“ dürfte auch der Aufklärungsunterricht stattgefunden haben. Meine Tochter empfand das Thema als „eklig“ und wollte nicht mehr mit mir darüber sprechen. Bei der Elternvertreterin musste ich dann erfahren, dass sich auch andere Eltern beschwert hatten. Die Klassenlehrerin fand unsere Beschwerden unbegründet: Die Klasse habe gut mitgearbeitet. Wörter gehören „entmachtet und gut erklärt“. Die Direktorin steht hinter dem Projekt. Alles sei vom Lehrplan abgedeckt.
Ich habe der Mitarbeiterin der Schulsozialarbeiter ein Feedback gegeben, ihr von dem Ekelgefühl meiner Tochter erzählt und auch von all jenen weiteren Vorkommnissen, die mir meine Tochter nach und nach erzählt hatte: Die Lehrerin wäre nicht immer anwesend geblieben, das Wort „Hurensohn“ und die Tätigkeit der Hure wurden genau erklärt, obwohl das Wort nicht auf der Tafel stand, also nicht von den Kindern gefragt worden war. Und schließlich sollten die Schüler nicht lachen, da es ein „ernstes“ Thema sei. All das bezeichnete die Sozialarbeiterin als unwahr! „Sie haben die Schamgrenze meines Kindes überschritten und ihr einen Teil ihrer kindlichen Unschuld geraubt!“ Doch die Sozialarbeiterin zeigte sich selbstbewusst und war sich in ihrer Vorgangsweise sicher, da sie sich an alle Standards gehalten hätte. Die Fortbildungen aller Sozialarbeiter wären bei der „Fachstelle Selbstbewusst (Salzburg)“ abgehalten worden.
Im Laufe des Gespräches habe ich erfahren, dass es im Ganzen drei Termine waren und das Projekt inzwischen abgeschlossen sei. Sie hat mir dann angeboten mit meiner Tochter zu sprechen, aber ich habe der gesamten SCHUSO untersagt, ohne die schriftliche Zustimmung von mir oder meinem Mann mit meiner Tochter zu sprechen.
Zu Beginn des heurigen Schuljahres haben wir nun ein Schreiben der Schulsozialarbeiter von der Direktorin weitergeleitet bekommen. In diesem werden wir darauf hingewiesen, dass diese – „laut UN-Kinderrechtskonvention u. Österreichischem Bundesverfassungsgesetz“ – keine explizite Zustimmung der Eltern benötigt, da das Kindeswohl und die Wahrung der Interessen des Kindes immer oberste Priorität haben. Mein Einspruch wurde seitens der Volksschule bzw der Sozialarbeiter bis jetzt noch nicht beantwortet. (Bericht Ende)

Nach Rücksprache mit einem fachkundigen Juristen wollen wir hier festhalten, dass niemand das Recht hat, ohne dem Einverständnis der Eltern mit einem Kind zu sprechen, wenn dadurch das Recht der Eltern auf Erziehung und der Achtung ihrer Religion oder Weltanschauung, beeinflusst oder verletzt werden kann.

Es gibt Kondome mit Geschmack – Lehrerin verstört Volksschulkinder

Es gibt Kondome mit Geschmack – Lehrerin verstört Volksschulkinder

Eine Mutter kontaktierte uns, deren Kind (4. Klasse Volksschule in Oberösterreich) Unfassbares erleben musste.

Eines Tages kam die 9-jährige Tochter nach Hause verschwand sofort in ihrem Zimmer, setzte sich Kopfhörer auf und wollte nichts essen und nicht mit der Mutter reden. Kurz darauf klingelte das Telefon. Die Mutter einer Klassenkollegin rief an und berichtete total schockiert über die Vorkommnisse in der Schule an diesem Vormittag.
Die Klassenlehrerin hatte die Eltern über die Eltern App informiert, sie wolle die Kinder auf den Besuch einer Hebamme vorbereiten. Das war an diesem Vormittag auch passiert – jedoch in einer brutalen Art und Weise, wie sich herausstellte: Die Kinder zweier Klassen wurden nach Geschlecht getrennt. Die Klassenlehrerin hatte die Mädchengruppe übernommen. Sie ließ die Mädchen einen Sesselkreis bilden und packte ein Kondom aus. Sie sprach darüber, dass es Kondome in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen gibt und ließ das Kondom herumgeben. Sie erzählte den entsetzten Mädchen, dass ein Kondom mit Geschmack angenehmer für Frauen sei, wenn sie den Penis in den Mund nehmen und lutschen würden. Obwohl sich die Mädchen ekelten, mussten sie das Kondom zum Weitergeben in die Hand nehmen. Anschließend sind die Kinder schnell zum Waschbecken gegangen und haben sich übergründlich die Hände gewaschen.
Die Mutter nahm mit anderen Müttern Kontakt auf. Mehrere Mädchen bestätigten den Vorfall in der Klasse. Eines der Mädchen fragte ihre Mutter an diesem Nachmittag, ob sie das auch machen würde, am Penis ihres Vaters lutschen….“
Keines der Mädchen hatte die Frage nach Oralverkehr gestellt, das fand die engagierte Mutter nachträglich und eindeutig in Gesprächen mit anderen Müttern und deren Töchtern heraus. Die Lehrerin hatte das Thema von sich aus angesprochen.
Wenig später fand dieselbe Mutter heraus, dass in diesem „Unterricht“ noch etwas passiert war: die Klassenlehrerin hatte den Kindern einen Pornofilm gezeigt. Da waren alle Kinder, also Buben und Mädchen wieder zusammen. Sie zwang – vor allem – die Mädchen hinzuschauen und spulte den Film immer wieder zurück…
Die Mutter berichtete weiter: „…Bereits im Vorjahr (3. Klasse, Volksschule!) hatte dieselbe Lehrerin den Kindern (da jedoch mit Burschen und Mädchen gemeinsam) die Praktiken des Oralverkehrs beschrieben! Ich habe mich damals bereits mit anderen Eltern bei der Lehrerin und auch bei der Direktorin beschwert. Wir hofften, dass das detaillierte Beschreiben von Sexualpraktiken solcher Art eine Ausnahme gewesen ist, unsere Kinder mit einem blauen Auge davongekommen sind und das Thema ein für allemal vom Tisch ist. Leider wurden wir ein Jahr später eines Besseren belehrt!“
Dieser Vorfall zeigt: Eltern müssen auf der Hut sein! Wie man an diesem Fall sieht, ist Vorsicht leider immer öfter auch bei Lehrern geboten, nicht nur bei externen Referenten. Kinder die noch in ihrer Entwicklung „ganz Kinder“ sind, werden massiv überfordert. Das ist kein Einzelfall, erschreckend oft hören wir über solche Vorkommnisse. Seien Sie wachsam und sprechen Sie mit Ihrem Kind, öfters als Sie bisher dachten, dass es nötig sei…Wenn Ihr Kind verstört nach Hause kommt, dann ist es zu spät.
Die Mutter hat diese Sache nicht so stehen lassen. Gemeinsam mit anderen Eltern, was ein Glücksfall ist, wurden weitere Schritt getan.

Lesen Sie hier den Artikel in der Kronenzeitung: https://www.krone.at/3424870

Der Volksanwalt hat sich auch der Sache angenommen, lesen Sie hier den Bericht: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240924_OTS0142/walter-rosenkranz-volksanwaltschaft-prueft-vorwuerfe-gegen-sexualunterricht-in-ooe-schule-bm-polaschek-mit-stellungnahme-saeumig

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Papa, greif mich hier an

Papa, greif mich hier an

Grenzüberschreitung in steirischem Kindergarten

Letzte Woche sprachen uns Eltern an und erzählten uns ihre Leidensgeschichte. Die Vorkommnisse liegen zwar schon einige Jahre zurück, es kann aber, heute wahrscheinlicher als damals, in Kindergärten sofort wieder vorkommen.

Die damals 4-jährige Tochter saß neben dem Vater am Esstisch und sagte: „Papa, bitte greif mich hier an“ und zeigte auf ihren Schoß. Der Vater sagte uns, er sei aus allen Wolken gefallen und hat gefragt, was sie damit meinte? Sie sagte, das hätten sie heute im Kindergarten gehört, wo der Mann die Frau angreift und die Frau den Mann. Eine Kindergartentante hätte ihnen aus einem Buch vorgelesen und mit ihnen darüber gesprochen. Die Eltern riefen im Kindergarten an und baten um nähere Informationen. Ihnen wurde der Titel des Buches mitgeteilt: „Mein erstes Aufklärungsbuch“ von Dagmar Geisler (wir haben Photos daraus angefügt). Die Verantwortliche des Kindergartens zeigte sich überrascht über die Kritik.  In diesem Buch wird genau beschrieben, in Wort und Bild, wie sich Mann und Frau gegenseitig sexuell streicheln.

Die Eltern verlangten einen Elternabend. Am Elternabend war eine Fachfrau von der steirischen Landesregierung, die alles „als ganz normal“ darstellte.  Was für die Eltern besonders schlimm war: Niemand der anwesenden Pädagogen oder Eltern wollte die Problematik verstehen. Die Eltern standen völlig alleine da und wurden als „rückständig und von gestern“ diffamiert. Aber nicht genug, diese Eltern machten weitere schlechte Erfahrungen in diesem Kindegarten. Es kam zu zwei schweren Vorfällen, und jedes Mal war ihre kleine Tochter betroffen. Einmal wurde ihr von einem Mädchen ein Stecken in die Scheide gesteckt, ein anderes Mal wurden ihm Finger in den Po gesteckt.

Leider kommt es immer häufiger zu missbräuchlichen Übergriffen unter Kleinkindern, so erzählen es uns Eltern.  Kinderbücher wie dieses und frühe pornografische Erfahrungen durch das Internet tragen dazu bei, dass Kleinkinder das ausprobieren und nachmachen wollen, was sie gehört und gesehen haben. Sie wissen nicht was sie tun und dennoch kann man es nicht anders als Missbrauch bezeichnen.

Wir haben uns dieses Buch bestellt und durchgelesen. Es zeigt Darstellungen von einem Paar beim Sex und von nackten Männern und Frauen, die sich berühren. Überdeutlich und viel zu genau für das Vorschulalter werden sexuelle Handlungen und biologische Abläufe in kindlich – comicartigen Zeichnungen dargestellt und beschrieben.

Wir besuchten die Homepage des besagten Kindergartens. Auf der Seite Bildung – Elterninformation steht außer der Überschrift nichts.

Diese Eltern hatten leider keine Chance – alles wurde abgewehrt, banalisiert und unter den Teppich gekehrt. Niemand nahm die Sorgen und Vorwürfe der Eltern ernst. Ein Wechsel in einen anderen Kindergarten war aus Kostengründen nicht möglich. Auf unsere Frage, ob sie als Eltern nicht eine Anzeige machen wollen, was auch heute noch möglich wäre, wehrten die Eltern ab: die Jahre danach waren so voller Diffamierungen seitens der Nachbarn und Bewohner dieser kleinen Gemeinde gewesen, heute hätten sie endlich damit abgeschlossen. Ihrer Tochter ginge es heute gut.

Übrigens: Neben der altersmäßig völlig unpassenden Aufklärungsmethodik des Buches fiel uns noch etwas auf: Vom embryonalen Kind wird als „Zellhaufen“ gesprochen. Das ist die Sprache von Abtreibungsbefürwortern.  Auf den letzten Seiten des Buches wird dieser Zusammenhang bestätigt: unter „Beratung und Hilfe“ werden nicht nur unter anderem pro familia in Deutschland angegeben, sondern auch die ÖGF (Österreichische Gesellschaft für Familienplanung), beides Institute, die Abtreibung als eine Form von Verhütung sehen und propagieren. Der Zusammenhang von grenzüberschreitender Aufklärung (die in eine frühe sexuelle Aktivität führen kann und soll)  und Abtreibung wird hier deutlich erkennbar.

Hier sehen Sie einige Seiten aus dem besagten Buch. Ist das wirklich geeignet für das Kindergartenalter?

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