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Europarat stimmt für Konversionstherapie – Verbot

Europarat stimmt für Konversionstherapie – Verbot

Der Europarat hat eindeutig am 29.1.2026 FÜR das Verbot von Konversionstherapien gestimmt. Rechtlich ist das zwar nicht bindend, aber wie immer in solchen Fällen als „soft law“ kann sich zukünftig jedes Parlament, jedes Gericht, jede Schule darauf berufen. In Schulen soll Kindern in verpflichtenden Sexualerziehungsprogrammen beigebracht werden,  Versuche etwaiger Konversionstherapien zu erkennen und zu denunzieren.

Man setzt wie immer also bei unseren Kleinsten an und versucht wieder die Rechte der Eltern zu umgehen. Immer wenn man glaubt es geht nicht noch schlimmer, kommt ein neuer Umerziehungsversuch von der EU oder anderen mächtigen Institutionen.

Zahlreiche Mitstreiter haben noch in letzter Minute Emails an die Politiker gesandt mit der Bitte, dagegen zu stimmen. Wie sich wenig später herausstellte, war das alles umsonst. Das traurige Ergebnis der Abstimmung konnte wohl auch deshalb passieren, weil von 306 Mitgliedern nur 99 anwesend waren. Von den österreichischen  6 Ratsmitgliedern waren leider nur genau 3 anwesend: Jeweils ein Parteimitglied der SPÖ, Grüne und der Neos.

Abstimmung im Europarat: Brutaler Angriff auf Elternrechte und Meinungsfreiheit!

Abstimmung im Europarat: Brutaler Angriff auf Elternrechte und Meinungsfreiheit!

Im Juni 2025 wurde in Österreich über einen Gesetzesentwurf abgestimmt: Wer Hormonbehandlungen oder Geschlechtsumwandlungen bei Kindern und Jugendlichen kritisch hinterfragt (Eltern oder Therapeuten), soll mit Sanktionen in Form von Geldstrafen oder Gefängnisaufenthalt rechnen, so der Gesetzesentwurf (Konversionsmaßnahmen-Verbots-Gesetz – KonvVerbG).   Der Entwurf wurde als unverhältnismäßiger staatlicher oder ideologischer Eingriff in die Familie und das Eltern-Kind-Verhältnis angesehen und glücklicherweise abgelehnt.

Dasselbe Thema wird jedoch morgen, Donnerstag, 29.1.2026 im Europarat behandelt:  Um 16.30 Uhr wird über eine Resolution (der brit. Abg. Kate Osborne) abgestimmt, die die Mitgliedsstaaten auffordert, alle Maßnahmen (Gespräche, Beratung, Therapien) zur Veränderung von sexueller Orientierung (wie zb. Transgender, aber auch Pädophilie!) und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verbieten. Es werden strafrechtliche Sanktionen sowie Überwachungsmechanismen empfohlen.

Der Jurist Dr. Felix Böllmann stellt im Tagespost-Kommentar fest: „Psychiater, Eltern, Mitglieder von Religionsgemeinschaften und viele andere werden eingeschüchtert. Besonders schwer wiegt der Eingriff in Meinungs-, Religions- und Gewissensfreiheit: Bestimmte Überzeugungen zu Sexualität und Geschlecht werden als ‚falsch‘ etikettiert und sollen praktisch verdrängt werden“.

Einfach ausgedrückt: Wenn die Resolution morgen angenommen wird, dann kann es in Zukunft passieren, dass eine Mutter, die sorgenvoll ihrem Kind sagt, es solle sich eine „Geschlechtsumwandlungstherapie“ (Pubertätsblocker, OPs) nochmals überlegen,  angezeigt und zu Haftstrafen verurteilt werden könnte!

Das Elternrecht ist ein grundlegendes Freiheitsrecht, das den Eltern die primäre Verantwortung und das Recht gibt, ihre Kinder zu erziehen und Entscheidungen über deren Wohlergehen, einschließlich medizinischer und seelsorgerischer Betreuung, zu treffen.

Die morgige Abstimmung im Europarat ist rechtlich nicht bindend, gilt aber als wichtiges Signal und  Entscheidungsgrundlage für Regierungen, Parlamente und Gerichte sowie Aufklärungskampagnen in zb. Schulen.

 

Tatort Kita – Der woke Angriff auf unsere Kinder (die neue Dokumentation der DEMO FÜR ALLE)

Tatort Kita – Der woke Angriff auf unsere Kinder (die neue Dokumentation der DEMO FÜR ALLE)

In dieser aktuellen Dokumentation von der DEMO FÜR ALLE (Deutschland), die inzwischen hunderttausende Male gesehen wurde, wird uns vor Augen geführt, wie der Zustand in den Kitas und Kindergärten heute ist. Nicht überall natürlich, aber immer häufiger werden Kinder durch Aufklärungsarbeit oder nur durch das Vorlesen von Büchern animiert, sexualisierte Handlungen aneinander vorzunehmen. Man darf aber nicht glauben, dass diese Situation nur auf Deutschland beschränkt ist – schon längst werden uns ähnliche Zustände aus Österreichs Kindergärten berichtet. Oft schon haben wir solche Rückmeldungen von völlig entsetzten Eltern bekommen. Daher ist es umso wichtiger, sich den Kindergarten oder die Kita genauestens vor dem Anmelden anzusehen, entsprechende Fragen zu stellen (siehe unsere Tipps dazu) und immer hellwach zu bleiben.

Der zweite Schwerpunkt dieser Doku ist eine Erkenntnis, die seit langem vermutet wurde von allen, die in diesem Bereich tätig sind: es wird berichtet, dass eine französische Familienorganisation eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die Quellen und Literaturhinweise der berühmt berüchtigten „WHO Standards für Sexualaufklärung in Europa“ zu beleuchten. Diese Standards sind die wichtigste und oft zitierte Grundlage aller  Sexualprogramme, Lehrpläne, Erlässe, Workshops und Verordnungen, die mit Sexualaufklärung zu tun haben. (Z.b. der Sexualerlass 2015 in Österreich, auf den sich wiederum alle aktiven Sexualprogramme beziehen).

Dabei ist herausgekommen, dass es hier brisante Zusammenhänge zu pädophilen Kreisen und Aktivistengruppen gibt! Nun darf es niemanden mehr verwundern, dass diese Form der Sexualaufklärung mit all ihren grenzüberschreitenden Ansätzen kein Schutz, sondern viel mehr eine Hinführung zur Erduldung von Pädokriminalität ist! Denn bei kleinen Kindern wird in solch ideologischen Workshops die Schamgrenze verletzt und in weiterer Folge wird es für sie „normal“,  diese oder jene Handlung zu erdulden. Man kann die Furcht von Eltern verstehen, dass kleine Kinder auf diese Weise zu zukünftige Opfer gemacht werden.

Die Situation ist erschreckend: unsere staatlich verordneten Sexualprogramme beziehen sich also auf diese WHO Standards, die Ausbildung der Referenten der Workshops ebenso. Jeder kann also entscheiden ob er das für sein Kind will!

Unser Tipp: Schauen Sie sich die Dokumentation an und bleiben Sie wachsam (Hier geht’s zu unseren Tipps).

„Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann“ 

„Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann“ 

Was diese Kinder und Eltern bisher erleiden und erdulden mussten, ist unfassbar. Obwohl diese übergriffigen Vorkommnisse vor zwei Jahren stattfanden und sowohl vom Volksanwalt als auch vom Bürgeranwalt (ORF) behandelt wurden und auch in der Zeitung darüber berichtet wurde, fühlen sich diese Eltern bis heute unverstanden.

Es begann in der dritten Klasse einer oberösterreichischen Volksschule (2022), als eine Klassenlehrerin den 8-jährigen Kindern im Aufklärungsunterricht Oralverkehr erklärte.  Diese Lehrerin, die sich in der Umziehkabine auch gerne splitternackt vor die Mädchen stellte, gab der Klasse außerdem einige Bücher für die Pausenlektüre: Darin waren Bilder zu sehen, wie z.B. eine Person einen Penis küsst, oder ein Junge mit erigiertem Penis anderen Personen beim Sex zusieht. Die Eltern waren sehr aufgebracht, bei einem Gespräch des Elternvertreters mit der Lehrerin wurde Verbesserung versprochen.

Das klingt alles schon schwer erträglich, es sollte aber noch schlimmer werden: In der vierten Klasse (2023/24) sprach dieselbe Lehrerin neuerlich über Oralverkehr. Die  Mädchen saßen im Sesselkreis und es wurde ein Kondom weitergegeben.  Alle Mädchen mussten es anfassen. Ein Mädchen erzählte: „Mama wir haben heute ein Kondom anfassen dürfen, das ist megaschleimig.“ Einige waren so geekelt, dass sie sich danach die Hände gewaschen haben. Sie mussten sich auch anhören, dass es verschiedene Geschmacksrichtungen gäbe, denn „nicht jeder mag Banane oder Erdbeere!“ Ein Mädchen erzählte: Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann, das sei für manche das Schönste“. Auch ohne Liebe könne man Sex haben und deshalb sollten sie, die 9-jährigen Mädchen, immer ein Kondom mithaben, wenn man bei einem Freund übernachtet.

All das ist schwer erträglich – aber es kam noch schlimmer.

Einige Tage später zeigte diese Lehrerin einen oder mehrere Aufklärungsfilme in der Klasse – ohne dem Wissen der Eltern.  Erst drei (!) Monate später begannen die kleinen Mädchen in einem privaten Rahmen nach und nach darüber zu sprechen: Sie hatten sich schreckliche Sexszenen mehrmals ansehen müssen, weil die Lehrerin den Film immer wieder zurückgespult hatte und sie zwang, hinzusehen. Sie hätten monatelang Alpträume und Schlafstörungen gehabt und von Vergewaltigung geträumt. Ein Mädchen sagte noch immer geschockt: „Es war wie ein Horrorfilm!“ Die Lehrerin hätte ihnen außerdem untersagt, mit Eltern oder anderen darüber zu sprechen, wodurch die Kinder aus Angst vor Konsequenzen so lange geschwiegen hätten.

Nach erfolglosen Gesprächen reichte ein Elternpaar im März 2024 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der oberösterreichischen Bildungsdirektion ein. Weitere Berichte von fast allen Mädchen, die Erlebnisse und verstörende Reaktionen dokumentieren, wurden beigelegt. Die meisten Eltern wollten aber durch den inzwischen großen Druck von Direktorin und Lehrerin anonym bleiben. Die Beschwerde blieb für die Eltern unbeantwortet. Im Juni 2024 erfuhren die Eltern über die Medien, dass „kein Fehlverhalten der Lehrerin“ festgestellt worden war. Damit wurde den Eltern klar: den Aussagen der Kinder wird nicht geglaubt und das Fehlverhalten der Lehrerin soll von höchster Landesstelle vertuscht werden.  Auf Anfrage einer zweiten Mutter an die Bildungsdirektion, ob diese Vorkommnisse und Unterrichtsmethoden für das Alter angebracht seien, kam die Antwort: „Die von der Lehrerin verwendeten Materialien und Methoden wurden als konform mit den pädagogischen Standards und Richtlinien bewertet. Sämtliche erhaltene Eingaben wurden sorgfältig untersucht; es konnte jedoch keine Bestätigung der Vorwürfe gefunden werden.“

Die Eltern wendeten sich an den Volksanwalt, der nach eingehender Untersuchung immerhin im Juni 2025 feststellte, „dass die plastische Vorführung und Besprechung der Funktion von Verhütungsmitteln jedenfalls bei Volksschulkindern zumindest fragwürdig erscheint. Dasselbe gilt für die Darstellung des Oralverkehrs.“ Die Beurteilung des Filmes war nicht möglich, weil das Bildungsministerium und die Bildungsdirektion OÖ der Volksanwaltschaft keine Filmkopie zur Verfügung gestellt hatten! Ebenfalls keine Information gab es über die angefragten wissenschaftlichen Grundlagen dieses Aufklärungsunterrichts.

Bei einem Fernsehauftritt (Bürgeranwalt im ORF Jänner 2025) zweier betroffener Mütter standen Aussagen gegen Aussagen.

Das mutige, öffentliche Auftreten der Mütter hatte Folgen: Die Bildungsdirektion und Direktorin versuchte die eine Mutter, die an der Schule als Religionslehrerin tätig war aus der Schule zu drängen und der anderen Mutter wurde die bereits zugesagte Aufnahme ihres Kindes in eine Mittelschule verwehrt (nach einem Gespräch mit dem Direktor dann glücklicherweise doch wieder gewährt).

 

Diesen Eltern und Kindern wurde nicht geglaubt, Tatsachen wurden verdreht und es wurde enorm viel gelogen. Wir, die FamilienAllianz, haben im März 2024 selbst Gespräche mit den betroffenen Eltern geführt und dokumentiert, wie schockierend die Berichte der Kinder waren. Es ist ein Muster, das sich wiederholt, wie beim tatsächlichen Missbrauch: Erwachsene (Lehrer oder externe Referenten) tragen unangebrachte Inhalte vor oder beantworten Fragen der Kinder, die Sexualpraktiken von Erwachsenen betreffen, übergenau. Genau in diesem Moment finden grenzüberschreitende Verstörungen statt, die kindliche Scham wird verletzt. In diesem Fall mussten die Kinder sogar Handlungen machen, das ist noch eine Stufe prägender. Wenn dann noch den Kindern gesagt wird, sie sollen mit niemandem darüber sprechen, so ist das dasselbe Verhalten wie der Täter beim Missbrauch (Grooming). 

Dass unangebrachte Aufklärungsbücher enormen Schaden an Kinderseelen anrichten können, ist uns durch unzählige Berichte betroffener Kinder ebenfalls bekannt.

Eltern werden als „von gestern“ oder nicht vertrauenswürdig hingestellt, in diesem Fall reicht dieses Verhalten gegenüber Eltern bis in höchste bildungsrelevante Kreise. Eltern werden von einer Zuständigkeit zur nächsten verwiesen.

Für uns zeigt dieser Vorfall an der Volksschule deutlich: die wenigen Eltern, die heute wach und besorgt ihre Kinder in den Schulen vor Ideologien schützen wollen, werden an den Pranger gestellt und lächerlich gemacht. Die große Menge schweigt angstvoll und vertraut noch immer der Obrigkeit. Nur so kann sich diese menschenverachtende Ideologie weiter ausbreiten.

Queere Kinderbücher für Grazer Kindergärten und Schulen

Queere Kinderbücher für Grazer Kindergärten und Schulen

In der steirischen Hauptstadt Graz hat man sich unter der kommunistischen Bürgermeisterin Elke Kahr eine neue Strategie überlegt, um die Allerkleinsten zu indoktrinieren: Ein kostenloses Ausleihpaket der Stadtbibliothek mit queeren Kinderbüchern soll Kindern ab O Jahren die Möglichkeit geben “ die zu werden, die sie sind“.  Dazu werden an alle Kindergärten, Schulen und Einrichtungen (Horte) Broschüren verschickt mit 18 Tipps zu Kinderbüchern, die „traditionelle Rollenbilder aufbrechen“ und „Klischees überwinden“ sollen. Dieses Projekt wurde  anlässlich des Weltmädchentags im Oktober 2025 mit dem Titel „Geschlechtersensible Kinderbücher“ vorgestellt.  Zielgruppe sind Eltern und Pädagogen  in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Volksschulen.

Ein Buch für 0 – 3 Jährige „ soll Kindern zeigen, dass sie sich unabhängig von ihrer Geschlechterrolle frei entfalten können und sollen. Dabei wird im Buch aufgezeigt, dass die Geschlechterverteilung schon bei der Kleidung anfängt – Baseballmützen nur für Buben und rosa Kleidchen nur für Mädchen?..“ 

Was soll das? werden sich jetzt viele Eltern fragen. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass sich in diesem Alter Kinder kaum für diese Themen interesssieren. In den Büchern für 3 – 6 Jährige geht die Beeinflussung weiter:  Raffi der so gerne sein rosa Tutu in der Schule tragen möchte aber ausgegrenzt wird oder das Buch für clevere Mädchen in dem gezeigt wird, dass Prinzessin Violetta lieber ein Ritter sein will.  Denn „Vielfalt kann Spaß machen und soll in jungen Jahren erlernt werden!“ 

Dass der Widerstand groß ist zeigt sich in den Kommentaren von Elke Kahrs facebook Eintrag 

In kritischen Beiträgen auf social media von Servus TV und Landeshauptmann Mario Kunasek spricht man unter anderem von einer Studie die zeigt, dass 80% der Österreicher die Genderideologie in den Schulen ablehnt. Bereits im Juni 2025 hatte Kunasek das Gendern aus den Landesgesetzen verbannt.

Queere Kinderbücher liegen überall auf.  Das ist keine neue Richtung für Kinderliteratur im besten Sinne, sondern, so sagen es die Vertreter selbst, es ist vor allem politische Literatur. Dort, wo Kinder eigentlich in ihrer eigenen, eben kindlichen Welt unterhalten und auch gebildet worden sind, dort findet jetzt ein politisches Statement statt. Man will schon die Allerkleinsten beeinflussen, manipulieren und vor allem verwirren. Identität, Geschlecht und Sexualität sind  Themen die unser innerstes Menschsein betreffen und daher absolut in den privaten, familiären Bereich gehören. Über Dragqueenlesungen und Kinderbücher will man an unsere Kleinsten heran. Das Private wird politisch!

Bitte wehren Sie sich! Lesen Sie  unserer Tipps wie Sie Ihre Kinder schützen können oder bestellen Sie unsere kostenlosen Elternflyer! 

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