Hotline 01 22 99 999 info@sexualerziehung.at
Europarat stimmt für Konversionstherapie – Verbot

Europarat stimmt für Konversionstherapie – Verbot

Der Europarat hat eindeutig am 29.1.2026 FÜR das Verbot von Konversionstherapien gestimmt. Rechtlich ist das zwar nicht bindend, aber wie immer in solchen Fällen als „soft law“ kann sich zukünftig jedes Parlament, jedes Gericht, jede Schule darauf berufen. In Schulen soll Kindern in verpflichtenden Sexualerziehungsprogrammen beigebracht werden,  Versuche etwaiger Konversionstherapien zu erkennen und zu denunzieren. 

Man setzt wie immer also bei unseren Kleinsten an und versucht wieder die Rechte der Eltern zu umgehen. Immer wenn man glaubt es geht nicht noch schlimmer, kommt ein neuer Umerziehungsversuch von der EU oder anderen mächtigen Institutionen. 

Zahlreiche Mitstreiter haben noch in letzter Minute Emails an die Politiker gesandt mit der Bitte, dagegen zu stimmen. Wie sich wenig später herausstellte, war das alles umsonst. Das traurige Ergebnis der Abstimmung konnte wohl auch deshalb passieren, weil von 306 Mitgliedern nur 99 anwesend waren. Von den österreichischen  6 Ratsmitgliedern waren leider nur genau 3 anwesend: Jeweils ein Parteimitglied der SPÖ, Grüne und der Neos. 

Tatort Kita – Der woke Angriff auf unsere Kinder (die neue Dokumentation der DEMO FÜR ALLE)

Tatort Kita – Der woke Angriff auf unsere Kinder (die neue Dokumentation der DEMO FÜR ALLE)

In dieser aktuellen Dokumentation von der DEMO FÜR ALLE (Deutschland), die inzwischen hunderttausende Male gesehen wurde, wird uns vor Augen geführt, wie der Zustand in den Kitas und Kindergärten heute ist. Nicht überall natürlich, aber immer häufiger werden Kinder durch Aufklärungsarbeit oder nur durch das Vorlesen von Büchern animiert, sexualisierte Handlungen aneinander vorzunehmen. Man darf aber nicht glauben, dass diese Situation nur auf Deutschland beschränkt ist – schon längst werden uns ähnliche Zustände aus Österreichs Kindergärten berichtet. Oft schon haben wir solche Rückmeldungen von völlig entsetzten Eltern bekommen. Daher ist es umso wichtiger, sich den Kindergarten oder die Kita genauestens vor dem Anmelden anzusehen, entsprechende Fragen zu stellen (siehe unsere Tipps dazu) und immer hellwach zu bleiben.

Der zweite Schwerpunkt dieser Doku ist eine Erkenntnis, die seit langem vermutet wurde von allen, die in diesem Bereich tätig sind: es wird berichtet, dass eine französische Familienorganisation eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die Quellen und Literaturhinweise der berühmt berüchtigten „WHO Standards für Sexualaufklärung in Europa“ zu beleuchten. Diese Standards sind die wichtigste und oft zitierte Grundlage aller  Sexualprogramme, Lehrpläne, Erlässe, Workshops und Verordnungen, die mit Sexualaufklärung zu tun haben. (Z.b. der Sexualerlass 2015 in Österreich, auf den sich wiederum alle aktiven Sexualprogramme beziehen).

Dabei ist herausgekommen, dass es hier brisante Zusammenhänge zu pädophilen Kreisen und Aktivistengruppen gibt! Nun darf es niemanden mehr verwundern, dass diese Form der Sexualaufklärung mit all ihren grenzüberschreitenden Ansätzen kein Schutz, sondern viel mehr eine Hinführung zur Erduldung von Pädokriminalität ist! Denn bei kleinen Kindern wird in solch ideologischen Workshops die Schamgrenze verletzt und in weiterer Folge wird es für sie „normal“,  diese oder jene Handlung zu erdulden. Man kann die Furcht von Eltern verstehen, dass kleine Kinder auf diese Weise zu zukünftige Opfer gemacht werden.

Die Situation ist erschreckend: unsere staatlich verordneten Sexualprogramme beziehen sich also auf diese WHO Standards, die Ausbildung der Referenten der Workshops ebenso. Jeder kann also entscheiden ob er das für sein Kind will!

Unser Tipp: Schauen Sie sich die Dokumentation an und bleiben Sie wachsam (Hier geht’s zu unseren Tipps).

„Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann“ 

„Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann“ 

Was diese Kinder und Eltern bisher erleiden und erdulden mussten, ist unfassbar. Obwohl diese übergriffigen Vorkommnisse vor zwei Jahren stattfanden und sowohl vom Volksanwalt als auch vom Bürgeranwalt (ORF) behandelt wurden und auch in der Zeitung darüber berichtet wurde, fühlen sich diese Eltern bis heute unverstanden.

Es begann in der dritten Klasse einer oberösterreichischen Volksschule (2022), als eine Klassenlehrerin den 8-jährigen Kindern im Aufklärungsunterricht Oralverkehr erklärte.  Diese Lehrerin, die sich in der Umziehkabine auch gerne splitternackt vor die Mädchen stellte, gab der Klasse außerdem einige Bücher für die Pausenlektüre: Darin waren Bilder zu sehen, wie z.B. eine Person einen Penis küsst, oder ein Junge mit erigiertem Penis anderen Personen beim Sex zusieht. Die Eltern waren sehr aufgebracht, bei einem Gespräch des Elternvertreters mit der Lehrerin wurde Verbesserung versprochen.

Das klingt alles schon schwer erträglich, es sollte aber noch schlimmer werden: In der vierten Klasse (2023/24) sprach dieselbe Lehrerin neuerlich über Oralverkehr. Die  Mädchen saßen im Sesselkreis und es wurde ein Kondom weitergegeben.  Alle Mädchen mussten es anfassen. Ein Mädchen erzählte: „Mama wir haben heute ein Kondom anfassen dürfen, das ist megaschleimig.“ Einige waren so geekelt, dass sie sich danach die Hände gewaschen haben. Sie mussten sich auch anhören, dass es verschiedene Geschmacksrichtungen gäbe, denn „nicht jeder mag Banane oder Erdbeere!“ Ein Mädchen erzählte: Die Lehrerin hat gesagt, dass man den Penis lutschen kann, das sei für manche das Schönste“. Auch ohne Liebe könne man Sex haben und deshalb sollten sie, die 9-jährigen Mädchen, immer ein Kondom mithaben, wenn man bei einem Freund übernachtet.

All das ist schwer erträglich – aber es kam noch schlimmer.

Einige Tage später zeigte diese Lehrerin einen oder mehrere Aufklärungsfilme in der Klasse – ohne dem Wissen der Eltern.  Erst drei (!) Monate später begannen die kleinen Mädchen in einem privaten Rahmen nach und nach darüber zu sprechen: Sie hatten sich schreckliche Sexszenen mehrmals ansehen müssen, weil die Lehrerin den Film immer wieder zurückgespult hatte und sie zwang, hinzusehen. Sie hätten monatelang Alpträume und Schlafstörungen gehabt und von Vergewaltigung geträumt. Ein Mädchen sagte noch immer geschockt: „Es war wie ein Horrorfilm!“ Die Lehrerin hätte ihnen außerdem untersagt, mit Eltern oder anderen darüber zu sprechen, wodurch die Kinder aus Angst vor Konsequenzen so lange geschwiegen hätten.

Nach erfolglosen Gesprächen reichte ein Elternpaar im März 2024 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der oberösterreichischen Bildungsdirektion ein. Weitere Berichte von fast allen Mädchen, die Erlebnisse und verstörende Reaktionen dokumentieren, wurden beigelegt. Die meisten Eltern wollten aber durch den inzwischen großen Druck von Direktorin und Lehrerin anonym bleiben. Die Beschwerde blieb für die Eltern unbeantwortet. Im Juni 2024 erfuhren die Eltern über die Medien, dass „kein Fehlverhalten der Lehrerin“ festgestellt worden war. Damit wurde den Eltern klar: den Aussagen der Kinder wird nicht geglaubt und das Fehlverhalten der Lehrerin soll von höchster Landesstelle vertuscht werden.  Auf Anfrage einer zweiten Mutter an die Bildungsdirektion, ob diese Vorkommnisse und Unterrichtsmethoden für das Alter angebracht seien, kam die Antwort: „Die von der Lehrerin verwendeten Materialien und Methoden wurden als konform mit den pädagogischen Standards und Richtlinien bewertet. Sämtliche erhaltene Eingaben wurden sorgfältig untersucht; es konnte jedoch keine Bestätigung der Vorwürfe gefunden werden.“

Die Eltern wendeten sich an den Volksanwalt, der nach eingehender Untersuchung immerhin im Juni 2025 feststellte, „dass die plastische Vorführung und Besprechung der Funktion von Verhütungsmitteln jedenfalls bei Volksschulkindern zumindest fragwürdig erscheint. Dasselbe gilt für die Darstellung des Oralverkehrs.“ Die Beurteilung des Filmes war nicht möglich, weil das Bildungsministerium und die Bildungsdirektion OÖ der Volksanwaltschaft keine Filmkopie zur Verfügung gestellt hatten! Ebenfalls keine Information gab es über die angefragten wissenschaftlichen Grundlagen dieses Aufklärungsunterrichts.

Bei einem Fernsehauftritt (Bürgeranwalt im ORF Jänner 2025) zweier betroffener Mütter standen Aussagen gegen Aussagen.

Das mutige, öffentliche Auftreten der Mütter hatte Folgen: Die Bildungsdirektion und Direktorin versuchte die eine Mutter, die an der Schule als Religionslehrerin tätig war aus der Schule zu drängen und der anderen Mutter wurde die bereits zugesagte Aufnahme ihres Kindes in eine Mittelschule verwehrt (nach einem Gespräch mit dem Direktor dann glücklicherweise doch wieder gewährt).

 

Diesen Eltern und Kindern wurde nicht geglaubt, Tatsachen wurden verdreht und es wurde enorm viel gelogen. Wir, die FamilienAllianz, haben im März 2024 selbst Gespräche mit den betroffenen Eltern geführt und dokumentiert, wie schockierend die Berichte der Kinder waren. Es ist ein Muster, das sich wiederholt, wie beim tatsächlichen Missbrauch: Erwachsene (Lehrer oder externe Referenten) tragen unangebrachte Inhalte vor oder beantworten Fragen der Kinder, die Sexualpraktiken von Erwachsenen betreffen, übergenau. Genau in diesem Moment finden grenzüberschreitende Verstörungen statt, die kindliche Scham wird verletzt. In diesem Fall mussten die Kinder sogar Handlungen machen, das ist noch eine Stufe prägender. Wenn dann noch den Kindern gesagt wird, sie sollen mit niemandem darüber sprechen, so ist das dasselbe Verhalten wie der Täter beim Missbrauch (Grooming). 

Dass unangebrachte Aufklärungsbücher enormen Schaden an Kinderseelen anrichten können, ist uns durch unzählige Berichte betroffener Kinder ebenfalls bekannt.

Eltern werden als „von gestern“ oder nicht vertrauenswürdig hingestellt, in diesem Fall reicht dieses Verhalten gegenüber Eltern bis in höchste bildungsrelevante Kreise. Eltern werden von einer Zuständigkeit zur nächsten verwiesen.

Für uns zeigt dieser Vorfall an der Volksschule deutlich: die wenigen Eltern, die heute wach und besorgt ihre Kinder in den Schulen vor Ideologien schützen wollen, werden an den Pranger gestellt und lächerlich gemacht. Die große Menge schweigt angstvoll und vertraut noch immer der Obrigkeit. Nur so kann sich diese menschenverachtende Ideologie weiter ausbreiten.

Queere Kinderbücher für Grazer Kindergärten und Schulen

Queere Kinderbücher für Grazer Kindergärten und Schulen

In der steirischen Hauptstadt Graz hat man sich unter der kommunistischen Bürgermeisterin Elke Kahr eine neue Strategie überlegt, um die Allerkleinsten zu indoktrinieren: Ein kostenloses Ausleihpaket der Stadtbibliothek mit queeren Kinderbüchern soll Kindern ab O Jahren die Möglichkeit geben “ die zu werden, die sie sind“.  Dazu werden an alle Kindergärten, Schulen und Einrichtungen (Horte) Broschüren verschickt mit 18 Tipps zu Kinderbüchern, die „traditionelle Rollenbilder aufbrechen“ und „Klischees überwinden“ sollen. Dieses Projekt wurde  anlässlich des Weltmädchentags im Oktober 2025 mit dem Titel „Geschlechtersensible Kinderbücher“ vorgestellt.  Zielgruppe sind Eltern und Pädagogen  in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Volksschulen.

Ein Buch für 0 – 3 Jährige „ soll Kindern zeigen, dass sie sich unabhängig von ihrer Geschlechterrolle frei entfalten können und sollen. Dabei wird im Buch aufgezeigt, dass die Geschlechterverteilung schon bei der Kleidung anfängt – Baseballmützen nur für Buben und rosa Kleidchen nur für Mädchen?..“ 

Was soll das? werden sich jetzt viele Eltern fragen. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass sich in diesem Alter Kinder kaum für diese Themen interesssieren. In den Büchern für 3 – 6 Jährige geht die Beeinflussung weiter:  Raffi der so gerne sein rosa Tutu in der Schule tragen möchte aber ausgegrenzt wird oder das Buch für clevere Mädchen in dem gezeigt wird, dass Prinzessin Violetta lieber ein Ritter sein will.  Denn „Vielfalt kann Spaß machen und soll in jungen Jahren erlernt werden!“ 

Dass der Widerstand groß ist zeigt sich in den Kommentaren von Elke Kahrs facebook Eintrag 

In kritischen Beiträgen auf social media von Servus TV und Landeshauptmann Mario Kunasek spricht man unter anderem von einer Studie die zeigt, dass 80% der Österreicher die Genderideologie in den Schulen ablehnt. Bereits im Juni 2025 hatte Kunasek das Gendern aus den Landesgesetzen verbannt.

Queere Kinderbücher liegen überall auf.  Das ist keine neue Richtung für Kinderliteratur im besten Sinne, sondern, so sagen es die Vertreter selbst, es ist vor allem politische Literatur. Dort, wo Kinder eigentlich in ihrer eigenen, eben kindlichen Welt unterhalten und auch gebildet worden sind, dort findet jetzt ein politisches Statement statt. Man will schon die Allerkleinsten beeinflussen, manipulieren und vor allem verwirren. Identität, Geschlecht und Sexualität sind  Themen die unser innerstes Menschsein betreffen und daher absolut in den privaten, familiären Bereich gehören. Über Dragqueenlesungen und Kinderbücher will man an unsere Kleinsten heran. Das Private wird politisch!

Bitte wehren Sie sich! Lesen Sie  unserer Tipps wie Sie Ihre Kinder schützen können oder bestellen Sie unsere kostenlosen Elternflyer! 

Wokismus pur – die neue Brüsseler Gleichstellungsstrategie 2026-2030

Wokismus pur – die neue Brüsseler Gleichstellungsstrategie 2026-2030

Die LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie 2026-2030 ist eine der wichtigsten Ergebnisse der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen, so heißt es. Noch ist das neue Gesetz nicht wirksam[1], wenn auch von der Kommission[2] angenommen. Die brisantesten Punkte darin sind:

  • Auf Basis von Selbstbestimmung (einfaches Aussprechen) soll ein Geschlechts“wechsel“ ohne Altersbeschränkung möglich sein. Das bedeutet: Kinder sollen ihr Geschlecht nur durch Ausspruch, ohne vorherige Beratung und vor allem ohne dem Gespräch oder Einverständnis ihrer Eltern (!), wechseln können. Damit wird die sogenannte Selbstidentifikation auch für Minderjährige ermöglicht – also Geschlechtsänderungen ohne medizinische Beratung. Die FPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Dieringer kritisiert in einer Presseaussendung, dass Brüssel damit bewährte Schutzmechanismen für Minderjährige aushöhlt: „Eltern werden faktisch ausgeschaltet, Lehrer und Psychologen eingeschüchtert, und Kinder zu Experimentierobjekten einer radikal-woken Agenda gemacht.“
  • Gleichzeitig sollen Gespräche über Identität oder Therapieansätze für verunsicherte Jugendliche – genau in ihrer sensiblen Lebensphase – als angebliche „Konversionspraktiken“ verboten und bestraft werden können.
  • EU-weite Anerkennung von Elternschaft – inklusive Leihmutterschaft: Das würde in die nationale Zuständigkeit beim Familienrecht eingreifen und die Ausbeutung und moderne „Versklavung von Frauen“ vorantreiben.
  • Hassrede: „Genderidentität“ soll in die Liste der Euro-Straftaten aufgenommen werden. Das bedeutet, dass das Aussprechen biologischer Fakten viel schneller als bisher als „hasserfüllt“ angeprangert und unter Strafe gestellt werden könnte.
  • „Genderidentität“ soll in Eurostat-Berichte und nationale Statistiken integriert werden, damit kommt es zu einer Verzerrung der Demografie und verlässlicher Daten

Das Athena Forum, ein Think Tank gegründet von  Faika El-Nagashi, einer ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten, spricht von institutioneller Vereinnahmung: „Ein umstrittenes, unwissenschaftliches Konzept wird behandelt, als sei es längst Gesetz – ohne demokratische Debatte, ohne Evidenz, ohne Folgenabschätzung.“ Brüssel würde EU-Standards gegen reproduktive Ausbeutung, Gewalt gegen Frauen und den Verkauf von Kindern aushebeln.

Damit zeigt sich die Gesinnung der EU: Eltern dürfen ihre Kinder nicht mehr schützen, was nicht nur ihr Recht sondern ihre Pflicht wäre. Brüssel würde damit tief in das nationale Familienrecht eingreifen. Meinung darf nicht mehr geäussert werden in einem Ausmaß, das langsam diktatorische Züge annimmt und an Umerziehung erinnert. Wenn wir uns nicht energisch wehren, dann bestimmt eine kleine ideologische Gruppe wie wesentliche Fundamente unserer Gesellschaft verändert werden. 

 

[1] Der EU-Gesetzgebungsprozess beginnt mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der dann vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beraten und angenommen wird. Das ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, bei dem beide Institutionen gleichberechtigte Mitgesetzgeber sind. Wenn in der zweiten Lesung keine Einigung erzielt wird, kommt ein Vermittlungsausschuss zum Einsatz.

[2] 27 Mitglieder, Magnus Brunner aus Ö

Cookie Consent mit Real Cookie Banner