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Sexualpädagogische Konzepte werden häufig als Teil der Gewaltprävention vorgestellt. Weil sie jedoch Nacktheit, Doktorspiele und ethische Grundfragen betreffen, ist eine offene Kommunikation und elterlicher Konsens dennoch unerlässlich.

Pädagogischer Aktivismus – an den Eltern vorbei

Kaum ein Thema verlangt im Kindergarten mehr Sensibilität als der Körper des Kindes. Es geht um Nähe und Distanz, Scham, Privatsphäre, kindliche Neugier, aber auch um Schutz vor Übergriffen. Gute Pädagogik unterstützt Kinder, Grenzen zu benennen und die Grenzen anderer zu achten. Doch viele Eltern fragen sich inzwischen: Wo endet Kinderschutz — und wo beginnt pädagogischer Aktivismus, der ohne Zustimmung der Eltern Raum für sexuelle Erfahrungen öffnet?

Ein anschauliches Beispiel liefert das sexualpädagogische Konzept der St. Nikolausstiftung, dem größten katholischen Kindergarten-Träger in Wien. Sexualpädagogik ist hier in ein umfassenderes Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt – einschließlich sexuellem Missbrauch – eingebettet. Das klingt zunächst beruhigend. Viele Eltern wittern jedoch gerade darin eine Strategie: Unter dem Vorwand des Kinderschutzes würden Inhalte behandelt, die weder den Eltern offen dargelegt noch wissenschaftlich begründet werden.

 

Nicht Aufklärung, sondern Sexualisierung

Das umstrittene Konzept bezeichnet Kinder als von vornerein „kompetent“ in Fragen ihrer eigenen Sexualität. Pädagoginnen sollen demnach einen Rahmen schaffen, in dem Kinder „Wünsche und Bedürfnisse“ erkunden, die „Wirkung sexualisierter oder sexistischer Wörter“ kennenlernen und persönliche Grenzen miteinander ausloten können. Auch sogenannte Doktorspiele und gegenseitige Berührungen werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, solange sie nicht als „unangenehm“ erlebt oder Schmerzen gemeldet werden. Doch Kinder sind nicht konsensfähig. Genau hier setzt die Kritik wertebewusster Eltern an:

Reicht das kindliche Empfinden als Grenze aus? Oder braucht es objektive Schutzregeln, für dessen Einhaltung in erster Linie die Pädagoginnen verantwortlich sind?

Besonders sensibel wird die Frage dort, wo Nacktheit, Intimsphäre oder Toilettensituationen betroffen sind. Eltern sollen wissen, ob Kinder unbeobachtet gemeinsam Rückzugsorte aufsuchen dürfen, ob sie zu zweit auf die Toilette gehen können, ob sexuelle Rollenspiele erlaubt sind, und ob es Informationsabende für Eltern zum Thema Sexualpädagogik gibt. Diese Fragen sind nicht Ausdruck von Misstrauen gegenüber den pädagogischen Fachkräften. Sie betreffen einen Kernbereich der elterlichen Verantwortung.

Sexualpädagogik ist nie völlig neutral. Sie beruht immer auf subjektiven Werten sowie Annahmen über Lust, Scham und den Stellenwert von Ehe und Familie. Der Bildungswissenschaftler Karlheinz Valtl brachte diesen Aspekt auf den Punkt: „Sexualpädagogik kann nicht voraussetzungslos betrieben werden. Sie geht immer von weltanschaulichen Prämissen und einem Menschenbild aus.“ Gerade deshalb ist Transparenz so wichtig — besonders in Einrichtungen, die öffentlich gefördert werden und sich zudem auf ein religiöses Profil berufen.

 

Psychiater kritisierte Einfluss des Kentler-Sielert-Kreises

Im Auftrag der österreichischen Familienallianz verfasste der Psychiater Christian Spaemann 2018 eine Stellungnahme zum sexualpädagogischen Konzept der St. Nikolausstiftung. Spaemann kritisierte am Konzept u. a.,

  • dessen mangelhafte wissenschaftliche Fundierung und einseitige ideologische Prägung vonseiten der Kentler-Sielert Schule;
  • dass die Rolle der Eltern gegenüber den Pädagoginnen herabgesetzt wird;
  • dessen immanente Tendenz zur Sexualisierung von Kindern, was an sich eine Form von Missbrauch darstelle und die Sicherheit und Würde von Kindern ernsthaft gefährde.

Spaemanns Empfehlung lautete, das sexualpädagogische Konzept in dieser Form gänzlich zurückzuziehen. Die Geschäftsführung der Stiftung hat auf Spaemanns Stellungnahme kaum reagiert. Kernaussagen und die grundlegende Ausrichtung sind in der aktuellen Version des Konzepts (Stand: Februar 2023) unverändert geblieben.

Sexualerziehung ist primäre Aufgabe der Eltern. Es liegt an ihnen, Aufklärung und Transparenz einzufordern – zum Schutz ihrer Kinder.

 

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