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Neuerlicher Vorfall in Wiener Volksschule- Kronen Zeitung berichtet

Neuerlicher Vorfall in Wiener Volksschule- Kronen Zeitung berichtet

Bereits im Mai diesen Jahres kam es zu einem verstörenden Vorfall in einer Volksschule bei 6 bis 10 jährigen Kindern.

„Die Pädagogin benutzte dazu eine Frauenpuppe, um Geschlechtsverkehr zu erklären. Mädchen könnten auch ihre Finger benutzen, sagte sie. Einige Kinder waren danach verstört und peinlich berührt. Ein Bub teilte der Lehrerin mit, er wolle sich das nicht anhören. Sie entgegnete, er müsse dies aber. Die Eltern haben den Buben nach dem Eklat aus der Schule genommen…“

Lesen Sie den ganzen Artikel der Kronen Zeitung vom 26.7.2021 HIER

„Ein Kondom schützt vor Filzläusen“ – Online Fragebogen der Fachstelle NÖ, „Liebe usw.“

„Ein Kondom schützt vor Filzläusen“ – Online Fragebogen der Fachstelle NÖ, „Liebe usw.“

Eine Mutter hat uns kontaktiert, weil sie sich den Online – Fragebogen ihres Sohnes durchgelesen hat, zum Thema Sexualaufklärung. Seit Wochen hätten die Schüler der 4.Klasse Gymnasium im Biologieunterricht dieses Thema besprochen, nun sollten sie diesen Fragebogen ausfüllen. Der Fragebogen kam über einen  Workshopanbieter, deren Referenten momentan wegen Corona nicht in die Schulen kommen können. Organisiert wird der Workshop von der Fachstelle NÖ Suchtprävention-Sexualpädagogik, „Liebe usw“. Lesen Sie sich diese Fragebögen unten durch. Wir finden, dass einige dieser Fragen keine passenden Antworten anbieten, viele Antworten sind verwirrend und manchmal sogar unpassend „witzig“, und immer wieder indoktrinierend. Auf der einen Seite ist hier ein schamverletzender Ansatz in den Fragen zu erkennen, andererseits werden Schüler fachlich total verwirrt. 

Alles in allem wird hier das so wichtige Thema banalisiert. Die Schönheit der Sexualität, die große Verantwortung die man hat, weil ein neues Leben dabei entstehen kann, sowie die ganzheitliche Dimension, dass Sexualität unser tiefstes innerstes Menschsein immer mit einschließt, werden völlig ignoriert.

Daher unser Ratschlag: Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wenn Ihnen so etwas ähnliches unterkommt. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es kein Tabuthema ist, dass es immer zu Ihnen kommen kann, auch wenn es einmal in Schwierigkeiten ist oder auch nur Fragen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Das neue Rundschreiben bestätigt den umstrittenen Sexualkundeerlass 2015

Wir haben lange auf das Rundschreiben gewartet, das die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Organisationen regeln soll. Wir hatten gehofft, dass sich dadurch die Problematik mit den genderlastigen Workshops lösen würde. Leider müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist: der umstrittene Sexualkundeerlass 2015 wurde durch das aktuelle Rundschreiben voll bestätigt. Lesen Sie hier  unsere Analyse:

Stellungnahme zum neuen Rundschreiben Nr. 5/2019  „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“            (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2019_05.html)

Das Rundschreiben ist vor dem Hintergrund der „TeenstarLeaks“ – Kampagne der Homosexuellen Initiative und der Zeitung Falter; sowie den damit in Zusammenhang stehenden Parlamentarischen Anfragen an Bundesminister Faßmann veröffentlicht worden. Drauf sollen Lehrer im Rahmen von „Präventionsmaßnahmen“ gegen sexuellen Missbrauch bzw des regulären Aufklärungsunterrichts verstärkt zurückgreifen, weil inzwischen eine hochkonjunkturelle Workshop-Praxis herrscht, ohne die geltenden Schulgesetze zu beachten. Wir, die Initiative wertvolle Sexualpädagogik (Familienalllianz), sind als Plattform für Anfragen von Eltern und als Dokumentationsstelle seit Jahren mit den Problemen konfrontiert, die sich durch externe Organisationen ergeben.

Erfreuliche Rückkehr zu den geltenden Schulgesetzen

Erfreulich ist, dass das Rundschreiben die geltende Rechtslage nach dem Schulunterrichtsgesetz bzw. den Lehrplänen betont. (mehr …)

Was steht eigentlich im Lehrplan der Volksschulen über Sexualerziehung?

Wir werden öfters gefragt, was denn nun eigentlich im Lehrplan der Volksschule steht. Wir haben uns den Lehrplan ( hier zum Nachlesen Lehrplan Volksschule 2012 ) durchgesehen und festgestellt, dass dieser folgende Inhalte vorsieht:

Im Rahmenlehrplan der Volksschule ( BGBl. II Nr. 303/2012 ) für die Grundstufe II im „Erfahrungs- und Lernbereich Natur“ wird festgelegt, dass elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität im Rahmen von Lebensvorgängen und biologischen Zusammenhängen angebahnt wird:

  •  über Bereiche menschlicher Fortpflanzung soll grundlegendes Wissen erworben und allmählich erweitert werden  (zB Entstehung menschlichen Lebens, Schwangerschaft, Geburt, Bedürfnisse des Säuglings)
  • Liebe und Partnerschaft sollen auch als wichtige Grundlagen menschlicher Sexualität verstanden werden
  • im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) soll auf die bevorstehenden geschlechtsspezifischen Entwicklungen vorbereitet werden

Diesem Lehrplan ist nichts entgegenzuhalten, wenn man als Eltern den letzten Punkt besonders beachtet:  „Im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten)“. Unserer Tipp: Sind Sie die ersten Aufklärer Ihres Kindes! Dann wird alles, was in einem Unterricht an Fragen oder überfordernden Inhalten auf Ihr Kind zukommen kann, abprallen!

Wir haben schon viele gute Erfahrungsberichte der WUNDERKUNDE, dem Schulmaterial, das wir gratis anbieten. Einige Mütter waren so begeistert, dass sie das Lapbook (sehen Sie hier den Kurzfilm darüber) gebastelt und dem Klassenlehrer gezeigt haben. Danach hätten sich einige Lehrer entschlossen, die WUNDERKUNDE zu verwenden. Hier geht’s zur WUNDERKUNDE.

Neuer Erlass soll Situation in Schulen besser regeln – Eltern bekommen Unterstützung

Neuer Erlass soll Situation in Schulen besser regeln – Eltern bekommen Unterstützung

Auf der Online Seite Vol.at ist heute abend ein Interview mit Generalsekretär Martin Netzer erschienen. In den nächsten Tagen soll ein neuer Erlass erscheinen, der Missstände in den Schulen, wir berichteten schon öfters, beseitigen soll.

Aufsichtspflicht des Lehrers

Bisher war es sehr oft üblich, Lehrpersonen aus den Klassen zu schicken, damit sich Kinder „öffnen könnten“.  Das war zwar nicht gesetzeskonform, aber üblich und soll sich nun ändern: “Die Lehrperson muss im Unterricht drinnen sein und einschreiten, wenn etwas nicht kompatibel ist”, so Netzer.

Information für Eltern

Netzer: “Es muss mitgeteilt werden, welcher Verein kommt und was er macht. Eltern müssen artikulieren können: Lieber Lehrer, uns wäre lieber, wenn du das selbst machst.”  Das ist ein Novum! Viele Eltern konnten sich bisher nicht anders wehren, als ihre Kinder vom Unterricht fernhalten, das hat nun ein Ende.  Eltern haben auch die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie einen Verein „von außen“ überhaupt wollen: “Wenn sich die Mehrheit dagegen ausspricht, wird es nicht stattfinden“, so Generalsekretär Netzer im Interview.

Clearingstelle

An den Bildungsdirektionen wird über die Schulaufsicht außerdem eine Clearingstelle eingerichtet, die Lehrer bei Fragen konsultieren können. “Da können Schulen beraten werden, ob der konkrete Verein bekannt ist und welche Erfahrungen es mit ihm gibt.” Außerdem könnten Lehrer dort Unterlagen vorlegen und begutachten lassen.

“Wenn die Bildungsdirektion von fünf Schulleitern den Hinweis kriegt, dass da etwas schräg abläuft, dann muss die Behörde einschreiten” sagt Martin Netzer im Interview.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel: www.vol.at/teenstar-kontroverse-ministerium-lenkt-ein/6101564

„Das ist in Österreich nicht möglich“ – Eltern in Haft?

„Das ist in Österreich nicht möglich“ – Eltern in Haft?

Bisher dachten wir, dass Eltern, die in Österreich ihre Kinder vom Sexualunterricht fernhalten, nicht eingesperrt werden. Und dass es solche Vorkommnisse wie in Deutschland bei uns noch nicht gäbe. Dort mussten nämlich bereits mehrmals Eltern, die sich dem schulischen Aufklärungs-unterricht widersetzten, in Beugehaft gehen.

Unserer Initiative wird vieles  berichtet, aber diese „rote Linie“ wurde in Österreich noch nicht überschritten. Zumindest bis zum Mai dieses Jahres noch nicht. (mehr …)

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