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Was Vereine ab sofort unterschreiben, bevor sie an die Schulen kommen – das muss Eltern klar sein!

Was Vereine ab sofort unterschreiben, bevor sie an die Schulen kommen – das muss Eltern klar sein!

Schamverletzend und kindeswohlgefährdend – so zusammengefasst kann man den Inhalt der Grundsätze der Einverständniserklärung nennen, den externe Vereine unterschrieben haben, wenn sie ab Herbst an Schulen kommen.

Soeben (1.3.2023) wurde eine Akkreditierungsstelle (Überprüfungsstelle) eingerichtet, die ab sofort externe Vereine und Einzelpersonen überprüfen soll, die  ihre Workshops zum Thema Sexualpädagogik an Schulen anbieten wollen. Diese „Geschäftsstelle Sexualpädagogik“ wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen und ihm sollen 5 Mitglieder angehören, die noch nicht genannt wurden.

Man kann schon jetzt als Verein sein Ansuchen stellen und Unterlagen hochladen. Ganz am Schluß muss man noch eine Einverständniserklärung unterschreiben, den sogenannten „Ethikkodex“ (welch Hohn!) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik. (hier geht es zum gesamten“Ethikkodex“)

In der Einleitung heißt es:

Die sexualpädagogische Arbeit an der Schule erfolgt auf Basis und den Grundsätzen einer ganzheitlichen Sexualpädagogik (Comprehensive Sexuality Education ) sowie den im Grundsatzerlass Sexualpädagogik des BMBWF beschriebenen Regeln.
Sehen Sie hier den Film (11min.) zur Comprehensive Sexuality Education. 

Die meisten  Grundsätze, die nun durch Unterschrift bestätigt werden sollen, sind Kritikern dieser „Sexualpädagogik der Vielfalt“ mit ihren schamverletzenden Auswirkungen seit langem bekannt. Aber so zusammengefasst wie im ersten Satz traten die Ziele bisher noch nie ans Licht. Wir erklären nur den ersten Satz, der es in sich hat und in der üblichen schwammigen Gendersprache verfasst ist:

Die internationalen Kinder- und Menschenrechte sowie die sexuellen und reproduktiven Rechte werden anerkannt

  1. Sexuelle Rechte – was bedeutet das genau?

Sexuelle Rechte bedeutet, wie in der Fußnote der Einverständniserklärung ersichtlich: Man beruft sich hier auf eine Sexualpädagogik gegen die seit Jahren Eltern auf die Straße gehen. Es sind dies allesamt Vorgaben, die eine proaktiv sexualisierende Pädagogik unterstützen und fördern, ein Dokument ist noch nicht einmal ins Deutsche übersetzt worden bisher. Genau diese Pädagogik ist längst seit Jahren in unseren Schulen in Österreich, Deutschland, Europa, ja der ganzen Welt fest verankert.

Im deutschsprachigen Raum hat diese Pädagogik einen Vordenker, Prof. Helmut Kentler, dessen pädophile Machenschaften gerade in Deutschland aufgearbeitet werden müssen, weil sein grausiges Experiment in den 70er Jahren von der SPD finanziert wurde. (Siehe den Film Kentlergate auf youtube!). Er, selbst pädophil, war der „väterliche Freund“ und Mitgründer jener Sexualpädagogik, die durch Uwe Sielert im gesamten deutschsprachigen Raum verbreitet wurde und sich selbst nach wie vor durch ein Gütesiegel zertifiziert.

Die in der Fußnote des „Ethikkodex“ genannten Dokumente (Grundsatzerlass Sexualpädagogik‘ des BMBWF, die ‚Standards zur Sexualaufklärung‘ der WHO-Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)) stehen nachweislich im Zusammenhang mit Uwe Sielert und dieser Pädagogik.

ALLE Vereine und Einzelpersonen (mit wenigen Ausnahmen, dem Programm Teenstar und Lehrern, die das gut und kindgerecht abhandeln), wurden über Ablegereinrichtungen in Österreich nach dieser vorbelasteten Pädagogik ausgebildet. Wir dokumentieren Vorkommnisse, die durch diese Vereine oder durch Einzelpersonen (Lehrer) die so ausgebildet wurden, an den Schulen vorgefallen sind, seit 2015 auf dieser Plattform (siehe Menüpunkt Dokumentationsplattform).

  1. Reproduktive Rechte – was bedeutet das?

Das ist ein Codewort für das Recht auf Abtreibung und wird hier sogar als „Menschenrecht“ bezeichnet, was es glücklicherweise nicht ist. Der Sexualkundeerlass (2015 Heinisch Hosek) bereits bezieht sich auf IPPF (International Planned Parenthood), die weltweit größte Abtreibungsorganisation der Welt.

Damit wird klar wohin die Reise geht mit den Kleinsten: Wie im Kommunismus (!) sollen Kinder bereits ab Kindergarten und Volksschule frühsexualisiert werden, so schnell wie möglich in sexuelle Aktivitäten gedrängt werden und Abtreibung soll als sogenanntes Menschenrecht für die „Verhütung“ sorgen. Damit werden Kinder manipulierbar und Eltern werden außen vorgelassen, letztendlich, und um das geht es, werden Familien zerstört und zukünftige Familien durch Bindungsunfähigkeit verhindert.

Was hier nun zu Tage getreten ist, hilft unserer Arbeit sogar, Kinder zu schützen. Denn jeder Verein der demnächst in den Schulen tätig ist- das muss Eltern klar sein – hat diese „ethischen Grundsätze“ unterschrieben. Wer will sein Kind so etwas aussetzen?

Dieser Grundsatz über die sexuellen und reproduktiven Rechte ist nur der erste Satz aus der Einverständniserklärung, hat aber das Ziel des Programmes dieser missbrauchenden Pädagogik (Genderpädagogik der Vielfalt) auf den Punkt gebracht.

 

 

Bildquelle: Pixabay

 

Schwerwiegende Kritik am Forschungsbericht des ÖIF zum Thema externe Vereine durch Prof. Dr. Karla Etschenberg

Schwerwiegende Kritik am Forschungsbericht des ÖIF zum Thema externe Vereine durch Prof. Dr. Karla Etschenberg

Das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF) hat unter Dr. Olaf Kapella/Prof. Dr. Wolfgang Mazal im November 2022 einen Forschungsbericht veröffentlicht, der inzwischen durch eine Stellungnahme von Prof. Dr. Karla Etschenberg in wichtigen Punkten in Frage gestellt wird. Eine Gruppe besorgter Pädagogen und Eltern hatte die Expertin zu einer Durchsicht beauftragt, nachdem Unstimmigkeiten aufgefallen waren.

Dieser Forschungsbericht soll wissenschaftliche Basis sein für Qualitätskriterien zur Begutachtung externer Vereine und Einzelanbieter, die zukünftig an Schulen Sexualworkshops abhalten wollen.

Die Kritikpunkte von Prof. Etschenberg beziehen sich gleich zu Beginn auf die geringe Anzahl ausgewerteter Rückmeldungen bei der Online – Lehrerbefragung (Punkt1) als Grundlage für verallgemeinerbare Aussagen und belastbare Konsequenzen der Studie. Die Auswertung bezieht sich außerdem mehr auf die allgemeine Zusammenarbeit mit den externen Vereinen als auf den konkreten tatsächlichen Unterricht in den Klassen.

Im Punkt 2.4 geht die Biologie-Didaktikerin und Hochschulprofessorin auf die Berichte unserer Dokumentationsplattform ein und weist darauf hin, dass diese schwerwiegenden Vorwürfe völlig ignoriert wurden. (Obwohl Olaf Kapella mit diesen Elternberichten über Missstände in Schulen bei einer Podiumsdiskussion im April 2022 direkt konfrontiert worden war.)

Kritisch sieht Prof. Etschenberg ebenfalls die einseitige Orientierung an Internationalen Organisationen (UNESCO,IPPF,WHO) von deren Inhalten weder eine autorisierte deutsche Übersetzung vorliegt, noch klar ist, mit welcher Legitimation das deutschsprachige Konzept der „sexuellen Bildung“ mit seinem proaktiv sexualisierendem „Lernen durch Tun“ (nach Kentler) und das später ergänzte Konzept der Sexualität der Vielfalt daraus abgeleitet sind (Stellungnahme Punkt 2.2).

Geradezu schwerwiegend sieht Etschenberg „das Stillschweigen der Verfasser zum Vorwurf, dass Kinder vom Säuglingsalter an daran gewöhnt werden sollen, dass sich Erwachsene (zu Hause) intim-sexbezogen mit ihnen befassen, dass Erwachsene in (Kitas und) Schulen sexbezogene physische und emotionale Erfahrungen organisieren und Kinder mit dem vielfältigen Sexualleben der Erwachsenen vertraut gemacht werden sollen.“ (Kurzfassung , Punkt 2.2 und Zitate in der Stellungnahme Punkt 2.2 und 2.3 ). Die Verfasserin kritisiert die Tendenz, einen quasi „gewaltlosen“, sexualisierten Umgang von Erwachsenen mit Kindern gesellschaftsfähig werden zu lassen. Wir Eltern würden dazu sagen, das ist Vorbereitung zum Missbrauch durch schulische Sexualpädagogik!
Prof. Etschenberg fordert eine Stellungnahme des Staates, „sofern die Entscheidungsträger diese Entwicklung nicht unterstützen oder hinnehmen wollen“. Damit wird unsere Bildungspolitik direkt aufgefordert einzuschreiten!

Zum Teil B (Mazal) des Forschungsberichtes stellt Etschenberg fest, dass die dort thematisierten elementaren Qualitätskriterien „Schutz der sexuellen Privatsphäre“ und der „Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ in Teil A berücksichtigt hätten werden müssen, weil sie als Qualitätskriterium im Begutachtungsverfahren dringend zu beachten sind. „Es erstaunt, dass das, trotz der Beteiligung von Mazal am Forschungsbericht, nicht bereits geschehen ist“, schreibt Frau Etschenberg.

Mit dieser Stellungnahme und Kritik fragen wir uns, warum hier von Seiten des Bildungsministeriums nicht eingeschritten wird, um potentiellen Schaden an unseren Kindern zu vermeiden. Jahrelang wenden sich Eltern schon an die Verantwortungsträger, um ihre schlechten Erfahrungen mit einigen externen Vereinen zu schildern – bisher ohne Erfolg und ohne Resonanz. Und wir fragen uns: Wer hat Interesse an dieser Entwicklung?

Wir danken Prof. Dr. Karla Etschenberg an dieser Stelle sehr herzlich für diese wichtigen Klarlegungen!

 

 

 

 

 

Externe Vereine – Akkreditierungsverfahren

Externe Vereine – Akkreditierungsverfahren

Alle externen Vereine oder Einzelpersonen, die an den Schulen zum Thema Sexualpädagogik unterrichten wollen, werden nun von einer eigens dafür eingerichteten „Qualitätsstelle Sexualpädagogik“ geprüft. Diesem Board sollen 5 Mitglieder angehören.

→ Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)

 

Diese Geschäftsstelle Sexualpädagogik wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen. Auf dieser Seite werden auch die Grundlagen der Qualitätssicherung angeführt  (Die Qualitätssicherung basiert auf den Grundlagen der Standards für Sexualaufklärung in Europa, des Grundsatzerlasses zur Sexualpädagogik und den aktuellen Lehrplänen).

Weiter steht:

Denn die schulische Sexualpädagogik soll:

  • altersgerecht sein,
  • sich an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen orientieren,
  • auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren,
  • einen positiven Zugang zur Sexualität fördern,
  • das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vielfalt der Lebensformen beachten.

Hier geht es zur Seite:

Geschäftsstelle Sexualpädagogik

 

Die eingereichten Angebote werden von  Experten geprüft und bei einer positiven Beurteilung den Schulen zur Auswahl zur Verfügung gestellt.

Bevor ein Verein oder eine Person geprüft wird, muss eine Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik unterschrieben werden.

Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik

 

Sie lernten was ein Rainbowkiss ist – Workshop der Fachstelle NÖ

Sie lernten was ein Rainbowkiss ist – Workshop der Fachstelle NÖ

Ein aktueller Fall hat uns erreicht, es scheint dass die externen Vereine für Sexualpädagogik ihre grenzüberschreitende Arbeit in den Schulen ungehindert fortsetzen können.

Eine mutige Mutter hat nach einem Vorfall Anfang November im Gymnasium ihres 12-jährigen Sohnes (3. Klasse) alle Hebel in Bewegung gesetzt. Der Direktor und die zuständigen Lehrer haben nichts gewusst und sind nun ebenfalls schockiert. Als die Mutter den Vorfall mit anderen Eltern besprach kam heraus, dass auch sie von ihren Kindern davon erfahren hatten und es zeigte sich folgender Ablauf des besagten Workshops, durchgeführt von der Fachstelle NÖ, mit dem Namen Liebe usw:

Zuerst mussten die Kinder alle Wörter, die sie mit Sex in Verbindung bringen, herausschreien oder aufschreiben. Es kamen fast nur Schimpfwörter, die genauestens besprochen wurden. Alle Kinder, auch die, die in ihrer Entwicklung noch etwas kindlicher sind, mussten sich die Erklärungen für Oral – und Analverkehr anhören, ebenso die Beschreibungen für Sexspielzeuge und besonders genau die Sexpraktiken von gleichgeschlechtlich empfindenden Männern und Frauen.

Besonders schlimm und übergriffig war wohl die Beantwortung der Frage eines Mädchens, was denn ein „Rainbowkiss“ sei. Auch dieser Begriff aus der Erwachsenenwelt wurde von den beiden Referenten ausführlich beschrieben (das ist der Kuss zwischen einem Mann mit dem Mund voll Menstruationsblut und einer Frau mit dem Mund voller Spermien). Welche pädagogische Kompetenz haben die Referenten der Fachstelle NÖ, um diese perversen Praktiken  minderjährigen Kindern beizubringen, fragten sich die Eltern.

Was in diesen vier Stunden für Kinder Verstörendes besprochen wurde, konnte nur ansatzweise rekonstruiert werden. Die Lehrer konnten nicht befragt werden, weil sie nicht anwesend waren (trotz Aufsichtspflicht).  Was aber  leider gar nicht besprochen wurde, waren die Krankheiten die man bekommen kann, sowie die schönen Seiten der Sexualität, wie das Kennenlernen, Verliebtsein, Gefühle, Verantwortung, so bedauerte die Mutter. Sie hatte bereits ein Gespräch mit dem Direktor des Gymnasiums, der bestürzt war über die Geschehnisse. Die Mutter bat die Fachstelle NÖ um die Namen der beiden Referenten, aber leider bekam sie bisher keine Antwort.

 

Wir bedauern diesen Vorfall zutiefst und bedanken uns besonders bei dieser mutigen Mutter, die mit ihrer Überzeugung nun dabei hilft, andere Eltern aufzuwecken und wachzurütteln. Unsere armen Kinder! Klären Sie Ihr Kind auf, bevor es andere (übergriffig) tun, dann wird viel Unerwünschtes abprallen. Sehen Sie unsere Tipps auf dieser Seite.

Aufregung um Workshops in Österreichs Schulen – Kondome und Pornos

Aufregung um Workshops in Österreichs Schulen – Kondome und Pornos

Ein toller Artikel über den Zustand in Österreichs Schulen ist heute in der Kronen Zeitung erschienen. Die Journalistin hat die schwierige Situation anhand von Elternberichten gut erkannt und sensibel recherchiert. Die Problematik der Sexualworkshops wird gut herausgearbeitet, die Kinder eher frühsexualisieren als sie zu verantwortungsvollem Umgang mit diesem wichtigen Thema zu führen. Lesen Sie hier den Artikel in der Kronen Zeitung
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